Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage wenden sich die Kläger gegen den - ihren Antrag auf Ausgleichszulage ablehnenden - Bescheid der beklagten Pensionsversicherung vom 4. 11. 2002. Neben der unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Klageabweisung hinsichtlich des Erstklägers hat das Erstgericht im zweiten Rechtsgang die beklagte Partei verpflichtet, der Zweitklägerin vom 1. 1. 2003 bis 31. 12. 2003 zu ihrer Pension eine monatliche Ausgleichszulage von EUR 136,13 und ab ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Johann Ellersdorfer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johann A*****, vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach Zinserträge aus veranlagtem Schmerzengeld und veranlagter Verunstaltungsentschädigung bei der Feststellung des Anspruches auf Ausgleichszulage als Einkünfte zu berücksichtigen sind, weil sie nicht unter den Ausnahmekatalog des § 292 Abs 1 bis 3 ASVG (wegen des besonderen körperlichen Zustandes gewährte Einkünfte) fallen, ist zutreffend, sodass gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf deren Ri... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem als “Mitteilung” bezeichneten Bescheid vom 27. 3. 2000 anerkannte die Beklagte den Anspruch des Klägers auf Sonderunterstützung ab dem Stichtag 1. 1. 2000 bis voraussichtlich 31. 12. 2009. Die Sonderunterstützung wurde ab dem 1. 1. 2000 mit einem monatlichen Betrag von S 25.292 zuzüglich S 522,30 Höherversicherung und S 2.176,50 Leistungszuschlag, somit insgesamt mit S 27.990,80 (EUR 2.034,17) und ab 19. 2. 2000 unter Abzug anrechenbarer Einkünfte von in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die am 4. 4. 1973 geborene Klägerin wurde im Februar 1999 bei einem Verkehrsunfall in Thailand schwer verletzt. Nach mehreren Spitalaufenthalten befindet sie sich seit 28. 9. 2000 im Geriatriezentrum Am Wienerwald in Pflege; zuvor hatte sie im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern gelebt. Die Klägerin hat in den Jahren 1999 bis 2001 folgende monatliche Nettopension bezogen: S 3.372,90 (1999), S 3.423,50 (2000) un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 46, Absatz ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29. 4. 1929 geborene Kläger bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Alterspension von S 4.721,70 und überdies eine englische Rente von (umgerechnet) S 2.527,70. Er führt noch hälfteanteilig einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von S 4.000. Im Oktober 1998 erhielt er an landwirtschaftlichen Förderungen folgende (Jahres-)Beträge: Bergbauernzuschuss S 12.263,--, Ausgleichszulage für benachteiligte G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. 7. 1971 geschlossene Ehe der am 7. 3. 1927 geborenen Klägerin mit Otto S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 10. 5. 1972 gemäß § 49 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Anlässlich der Scheidung hatten die Eheleute in einem Vergleich unter anderem vereinbart, dass der Ehemann der Klägerin zur Abgeltung des Unterhaltsanspruches einen einmaligen Betrag von S 50.000,- in monatlichen Raten von S 1.000,- ab 1. 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. 9. 1937 geborene Klägerin hat in der österreichischen Pensionsversicherung in der Zeit von 1966 bis 1980 154 Versicherungsmonate (davon 143 Beitragsmonate) und in Jugoslawien in der Zeit vom 1. 1. 1986 bis 24. 5. 1994 100 Versicherungsmonate erworben. Die Klägerin war am 1. 10. 1992 in Jugoslawien pflichtversichert. Im Zeitraum der letzten 180 Kalendermonate vor dem 1. 10. 1992 liegen 22 österreichische Beitragsmonate und 81 jugoslawische Pflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8. 6. 1973 geschlossene Ehe der am 3. 5. 1937 geborenen Klägerin mit dem ÖBB-Bediensteten Ing. Josef S***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 3. 1984 aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Mit Schreiben des Rechtsvertreters des Mannes vom 15. 2. 1985 und Annahme durch die Klägerin am 29. 5. 1985 wurde eine Unterhaltsvereinbarung dahin getroffen, daß die Klägerin gegen Erhalt eines einmaligen Bargeldbetrages ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 GSVG §149 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 9. 1923 geborene Klägerin bezieht nach ihrem verstorbenen Gatten seit Juni 1975 von der beklagten Partei eine Witwenpension. Mit Schenkungsvertrag vom 1. 12. 1966 erhielt sie von ihren Eltern die Liegenschaft EZ 728 Grundbuch KG F***** mit den Grundstücken Nr 959 und 960 je Acker im Ausmaß von zusammen knapp mehr als zwei Hektar. Das Recht des Fruchtgenusses auf dieser Liegenschaft hatte zunächst für die Dauer von fünf Jahren ihr Bruder. Anschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren des Klägers auf Zahlung einer höheren Ausgleichszulage ab 1.2.1994. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger vom 1.2. bis 31.12.1994 eine Ausgleichszulage von monatlich S 1.703,10 und ab 1.1.1995 eine solche von S 1.705,40 zu zahlen. Es gelangte zu dem Ergebnis, daß sich der Kläger für forstwirtschaftliche Flächen (15,3155 ha) gemäß § 140 Abs 5 BSVG ein Einkommen von S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Jeder Anspruch mit Einkommenscharakter, der einem Pensionsberechtigten auf vertragl... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 GSVG §149 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der Beklagten seit 1.2.1978 eine Witwenpension. Deren monatliche Höhe betrug vom 1.1.1990 an S 3.440,10. Dazu erhielt die Klägerin die Ausgleichszulage bzw vom 1.1.1990 an einen monatlichen Vorschuß von S 1.761,90. Mit Bescheid vom 19.2.1990 stellte die Beklagte die Ausgleichszulage der Klägerin vom 1. bis 31.1.1990 mit monatlich S 1.753,50 und vom 1.2.1990 an mit monatlich S 1.704,90 neu fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung ... mehr lesen...
Begründung: Der am 19.10.1921 geborene Kläger bezieht seit 1.11.1981 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 122 BSVG und eine Ausgleichszulage, die jeweils unter Berücksichtigung einer Pauschale für den aufgegebenen Betrieb ermittelt wurde. Ab 1.1.1990 betrugen die Pension S 3.671,20 und die Ausgleichszulage S 1.505,80 monatlich. Der am 19.10.1921 geborene Kläger bezieht seit 1.11.1981 von der... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8BSVG aF §140 Abs7 GSVG §149 Abs1 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Gattin verpachteten die ihnen je zur Hälfte gehörigen landwirtschaftlichen Liegenschaften im Ausmaß von 15,20 ha für die zum 1.1.1980 ein Einheitswert von 49.000 S festgestellt war, am 1.9.1978 an ihren Sohn. Seit 1.9.1978 bezieht der Kläger von der beklagten Partei die Alterspension, zu der unter Berücksichtigung der Anrechnung gemäß § 140 Abs 7 BSVG eine Ausgleichszulage gewährt wurde. Am 13.1.1984 kauften der Kläger und seine Ehega... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21.1.1993 erkannte die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft dem Kläger, der von 1974 bis 1992 ein Handelsgewerbe betrieb, (auf Grund seines Antrages vom 12.11.1992) eine Erwerbsunfähigkeitspension zu, und zwar für Dezember 1992 in der Höhe von 5.048,30 S samt einem Kinderzuschuß von 357,40 S und ab 1.1.1993 in der Höhe von 5.250,20 S monatlich samt einem Kinderzuschuß von 371,70 S (Bescheidpunkte 1. und 2.). Weit... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 29.August 1978 übertrug die Klägerin je ein Drittel ihres bisherigen Alleineigentums an der Liegenschaft EZ 77 KG ***** ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter. Als Gegenleistung für die Übergabe wurden die Verpflichtungen der Übernehmer zur Gewährung des ausschließlichen Wohnrechtes der Klägerin wie im bisherigen Umfang im Wohnhaus auf dieser Liegenschaft, das Recht zur Benützung des Hofes, des Gartens, der Nebengebäude und der Wirtschaftsräu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 21.4.1931 geborene Klägerin bezieht seit 12.10.1988 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft eine Witwenpension. Mit Bescheid vom 3.12.1991 sprach die Beklagte aus, daß diese Witwenpension vom 1.1. bis 31.3.1990 mit monatlich S 3.939,60 ruhe und der zuviel bezogene Vorschuß von S 1.313,10 gegen die Nachzahlung aufgerechnet werde. Das Erstgericht gab der dagegen erhobenen Klage Folge und stellte fest, daß die Witwen... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 GSVG §149 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gü... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 GSVG §149 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gü... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8 BSVG §140 Abs7 GSVG §149 Abs7 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG § 292 gü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz L*****, der am 22.12.1990 verstorbene Ehegatte der nunmehrigen Klägerin, bezog von der beklagten Partei im Jahre 1987 eine Erwerbsunfähigkeitspension von 3.141,70 S monatlich samt Hilflosenzuschuß sowie vom 1.1. bis 30.6.1987 einen Ausgleichszulagenvorschuß von 3.122,40 S monatlich, vom 1.7. bis 31.12.1987 einen solchen von 3.111,40 S monatlich. Mit Bescheid vom 9.11.1989 entschied die beklagte Partei, daß 1. vom 1.1. bis 31.12.1987 keine Ausgleich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25.4.1988 wurde dem Kläger vom 1.1.1988 an eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von mtl 4.918,60 S samt einer Ausgleichszulage (AZ) von mtl 1.235,40 S zuerkannt. Mit Bescheid vom 19.7.1991 stellte die beklagte Partei die AZ vom 1.1.1991 an mit mtl 1.682,80 S fest, rechnete den Vorschuß gegen die Nachzahlung auf und verrechnete den zuviel bezogenen Vorschuß von insgesamt 428,40 S mit der zu erbr... mehr lesen...