Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27. April 1987 stellte die beklagte Partei fest, daß der Klägerin für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1985 keine Ausgleichszulage gebührt und rechnete den für diese Zeit erbrachten Vorschuß an Ausgleichszulage (einschließlich Energiekostenabgeltung) von 7.800,-- S auf die monatlich fällige Pension in zehn Raten von 760,-- S und einer Restrate von 200,-- S auf. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, daß ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §282 B ASVG §292 Abs3 ABGB § 282 heute ABGB § 282 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 282 gültig von 01.07.2007 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 92/2006 ABGB § 282 gültig von 01.01.2006... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16. 2. 1987 stellte die beklagte Partei den Anspruch der Klägerin auf die ihr mit Bescheid vom 2. 6. 1967 zur Invaliditätspension gewährte Ausgleichszulage für die Zeit vom 1. 2. 1976 bis 31. 12. 1985 neu fest, forderte den in diesem Zeitraum entstandenen Überbezug von 62.198,70 S nach § 107 Abs 1 ASVG zurück und rechnete ihn nach § 103 Abs 1 Z 2 ASVG auf die laufende Pension auf. Sie begründete dies damit, daß die Klägerin im genannten Zei... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1 ASVG §292 Abs3 GSVG §149 Abs3 ASVG § 252 heute ASVG § 252 gültig ab 20.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 ASVG § 252 gültig von 01.07.2014 bis 19.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2014 ASVG § 252... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem verheirateten Kläger eine Alterspension, die im Jahre 1984 S 5.345,70 betrug. Die Gattin des Klägers bezog im Jahre 1984 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Betrag von S 127.627,--; aus einem Gewerbebetrieb (Marktfierantin) entstand im Jahre 1984 ein Verlust von S 122.369,--. Da die Höhe des Einkommens der Gattin des Klägers noch nicht feststand, gewährte die beklagte Partei dem Kläger für das Jahr 1984 zur Alterspensi... mehr lesen...