Entscheidungen zu § 257 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-155 von 155

RS Vwgh 1963/1/16 1493/62

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg; Beachte y26414; y26481
Rechtssatz: Auf die Absicht des Gesetzgebers kann nur dann zurückgegriffen werden, wenn die wortgetreue Auslegung zu überspitzten Ergebnissen führen würde. * E 16.1.1963, 1493/62 #1 VwSlg 5944 A/1963 Schlagworte Auslegung Anwendung der Ausleg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1963

TE Vwgh Erkenntnis 1957/12/4 1836/56

SACHVERHALT: Dem Beschwerdeführer Dr. EM war vom Bundesministerium für Unterricht ein besonderer Lehrauftrag für das Fach "Kirchenrecht II (System)" an der Universität Wien und ein besonderer Lehrauftrag für das Fach "Allgemeine Rechtslehre" an der Hochschule für Bodenkultur erteilt worden. In diesen Beschäftigungen ist er mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte vom 21.März 1956 vom Wirksamkeitsbeginne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes angef... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.12.1957

RS Vwgh 1957/12/4 1836/56

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Die Begriffe des Dienstgebers und des Dienstnehmers im Sinne des ASVG gelten für jeden Lebensbereich, in dem entgeltliche Dienste in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit geleistet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.1957

RS Vwgh 1957/12/4 1836/56

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Das Sozialversicherungsrecht bezweckt den Schutz des Dienstnehmers vor den mit seiner eigenartigen Stellung verbundenen Gefahren. Es hat den Regelfall eines Dienstnehmers im Auge, dem weder Erwerbsquellen anderer Art noch Vermögensverhältnisse von besonderer Bedeutung zugute kommen und der gekennzeichnet ist durch den vom Gebote der Le... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.1957

RS Vwgh 1957/12/4 1836/56

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Als Betrieb im Sinne des ASVG ist jeder Lebensbereich zu verstehen, in dem üblicherweise Dienstnehmer beschäftigt werden, so insbesondere auch der Haushalt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X13 Im RIS seit 16.08.2001 Zuletzt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.12.1957

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