Norm: ASVG §255 Bb
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines Kellners etwa in Kaffeehäusern, Konditoreien und Bars, von dem erwartet wird, daß er die angebotenen Speisen und ihre Zubereitung sowie alle Getränke kennen und die Gäste beraten muß, erhält den Berufsschutz (SSV-NF 7/88). Von einer unqualifizierten Tätigkeit kann dann nicht gesprochen werden, wenn die üblicherweise dazugehörigen Kenntnisse und Fähigkeiten, wie beispielsweise die Vorbereitungsa... mehr lesen...
Norm: ASVG §255
Rechtssatz: Seit den Ärztegesetznovellen BGBl. 1989/138 und 1992/461 iVm der Verordnung BGBl. 1994/152 (§§ 5 Abs. 1 Z. 6, 20 Abs. 1 Z. 29, 32 Abs. 6) bildet die Orthopädie und orthopädische Chirurgie zwar ein völlig autonomes Gebiet und kein Zusatzfach zur Chirurgie (vgl. auch 31 Rs 82/94, 7 Rs 375/96k dort aufgrund eines Schreibfehlers BGBl. 1989/138 fälschlich zitiert als BGBl. 189/38). Nach den Übergangsvorschriften haben jed... mehr lesen...