Entscheidungsgründe: Die am 7. 7. 1954 geborene Klägerin erfüllt die Wartezeit für den Bezug einer Invaliditätspension. Ihr erster Ehemann verstarb am 5. 10. 1986. Der Ehe entstammen vier Kinder. Am 26. 10. 2006 heiratete die Klägerin Ernst S*****, mit dem sie in aufrechter Ehe lebt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. 7. 2009 lehnte die Beklagte den Antrag der Klägerin auf Zuerkennung einer Invaliditätspension gemäß § 254 Abs 2 ASVG zum Stichtag 1. 8. 2009 ab. Die dagegen erhobe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Markus Szelinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Franz W*****, vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13.6.2000 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 31. 5. 1999 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, dass die für die Erfüllung der Wartezeit erforderliche Mindestanzahl von Versicherungsmonaten nicht vorliege. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es sah die behauptete Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Verletzung der Verpflichtung zur am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. Oktober 1946 geborene und in Bosnien-Herzegowina wohnhafte Kläger war von April 1972 bis Dezember 1978 in Österreich als Bauarbeiter und Maurer berufstätig, wobei er 86 Versicherungsmonate erwarb, davon 81 Beitragsmonate. In Bosnien-Herzegowina hat der Kläger zwischen 1962 und Mai 1997 250 Versicherungsmonate erworben. Am 27. 9. 1996 langte der Antrag des Klägers vom 23. 9. 1996 auf Gewährung der Invaliditätspension beim Versicherungsträger ein. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Tirol vom 23. 5. 1985 wurde das Begehren des Klägers, ihm ab Antragstellung (25. 4. 1984) die Invaliditätspension zu gewähren, mangels Vorliegens von Invalidität abgewiesen. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 19. 9. 1997 wurde der neuerliche Antrag des Klägers vom 26. 8. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mangels Erfüllung der Wartezeit (§ 236 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2ASVG idF 55. ASVGNov §223 Abs2
Rechtssatz: Nach der durch die 55. ASVG-Novelle BGBl I 1998/138 rückwirkend mit 1. 9. 1996 in Kraft gesetzten (§ 575 Abs 1 Z 11 ASVG) geänderten Fassung des § 223 Abs 2 ASVG hat die Feststellung, ob ein Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, ausschließlich zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag zu erfolgen. Ungeachtet des § 223 Abs 1 Z 2 ASVG, wonac... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2ASVG idF 55. ASVGNov §223 Abs2
Rechtssatz: Nach der durch die 55. ASVG-Novelle BGBl I 1998/138 rückwirkend mit 1. 9. 1996 in Kraft gesetzten (§ 575 Abs 1 Z 11 ASVG) geänderten Fassung des § 223 Abs 2 ASVG hat die Feststellung, ob ein Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, ausschließlich zu dem durch die Antragstellung ausgelösten Stichtag zu erfolgen. Ungeachtet des § 223 Abs 1 Z 2 ASVG, wonac... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z3ASVG §223 Abs2ASVG §258ASVG §270ASVG §502 Abs1ASVG §502 Abs4ASVG §506 Abs1ASVG §506 Abs2
Rechtssatz: Ein Begünstigungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers ist - und zwar aus dem zeitlichen wie auch sachlich-inhaltlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der begehrten Witwenpension einerseits und dem damit verbundenen, gleichzeitig gestellten Begünstigungsantrag andererseits - als ausschließlich im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z3ASVG §223 Abs2ASVG §258ASVG §270ASVG §502 Abs1ASVG §502 Abs4ASVG §506 Abs1ASVG §506 Abs2
Rechtssatz: Ein Begünstigungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers ist - und zwar aus dem zeitlichen wie auch sachlich-inhaltlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der begehrten Witwenpension einerseits und dem damit verbundenen, gleichzeitig gestellten Begünstigungsantrag andererseits - als ausschließlich im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19.5.1915 geborene Kläger bezieht seit 19.5.1980 von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten laut Bescheid vom 22.8.1980 eine Alterspension gemäß § 270 iVm § 253 ASVG (Blatt 22 des Pensionsaktes). Der am 19.5.1915 geborene Kläger bezieht seit 19.5.1980 von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten laut Bescheid vom 22.8.1980 eine Alterspension gemäß Paragraph 270, in Verbindung mit Paragraph 253, ASVG (Blatt 22 des Pensionsaktes). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z1ASVG §253 Abs1BSVG §121 Abs1GSVG §113 Abs1 Z1GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §130 Abs1
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung "Erreichung eines bestimmten Lebensalters" beruht auf der Zweckbestimmung der Pensionsversicherung, einen Ersatz für den durch das Absinken der Arbeitskraft bedingten Entfall des Arbeitseinkommens zu schaffen. Entscheidungstexte 10 ObS 2315/96f ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11.4.1916 geborene Klägerin war in der Zeit vom 1.1.1961 bis 31.12.1965 nach den Bestimmungen des BSVG und vom 1.5.1966 bis 31.12.1979 nach dem GSVG pflichtversichert. Ab 1.1.1980 war sie sowohl nach dem GSVG wie auch nach dem BSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert. Sie bezieht seit 1.1.1982 eine Alterspension von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Sie ist nach wie vor Betriebsführerin und nach dem BSVG pflichtvers... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z1ASVG §253 Abs1BSVG §121 Abs1GSVG §113 Abs1 Z1GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §130 Abs1
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung "Erreichung eines bestimmten Lebensalters" beruht auf der Zweckbestimmung der Pensionsversicherung, einen Ersatz für den durch das Absinken der Arbeitskraft bedingten Entfall des Arbeitseinkommens zu schaffen. Entscheidungstexte 10 ObS 2315/96f ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z1BSVG §104 Abs1 Z1GSVG §113 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Geburtsdatum des Versicherten ist anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von Altersruhegeld und als solche unter Ausschöpfung der erreichbaren und tauglichen Beweismittel von Amts wegen festzustellen. Veröff: NZS 1996,336 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0105863 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z1BSVG §104 Abs1 Z1GSVG §113 Abs1 Z1
Rechtssatz: Das Geburtsdatum des Versicherten ist anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von Altersruhegeld und als solche unter Ausschöpfung der erreichbaren und tauglichen Beweismittel von Amts wegen festzustellen. Veröff: NZS 1996,336 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1995:RS0105863 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litbASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG besteht ein Anspruch auf Invaliditätspension bei vorübergehender Invalidität ab der 27. Woche ihres Bestandes. Diese 27 Wochen beginnen nur dann ab dem Pensionsantrag, wenn dieser zugleich mit dem Eintritt des die vorübergehende Invalidität begründenden Sachverhaltes gestellt wird, was praktisch fast nie der Fall sein wird. Bei vorübergehender Invalidität gilt... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litaASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Feststellung, ob bei einem Versicherten die geminderte Arbeitsfähigkeit dauernd oder nur vorübergehend ist, kommt für die Frage des Eintritts des Versicherungsfalles und der Möglichkeit der Zuerkennung einer zeitlich begrenzten Leistung Bedeutung zu. Nur dann, wenn die Invalidität bereits mehr als 26 Wochen vor dem Pensionsantrag bereits bestand, gebührt die Invaliditätspension ab de... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litbASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 254 Abs 1 Z 2 ASVG besteht ein Anspruch auf Invaliditätspension bei vorübergehender Invalidität ab der 27. Woche ihres Bestandes. Diese 27 Wochen beginnen nur dann ab dem Pensionsantrag, wenn dieser zugleich mit dem Eintritt des die vorübergehende Invalidität begründenden Sachverhaltes gestellt wird, was praktisch fast nie der Fall sein wird. Bei vorübergehender Invalidität gilt... mehr lesen...
Norm: ASVG §223 Abs1 Z2 litaASVG §254 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der Feststellung, ob bei einem Versicherten die geminderte Arbeitsfähigkeit dauernd oder nur vorübergehend ist, kommt für die Frage des Eintritts des Versicherungsfalles und der Möglichkeit der Zuerkennung einer zeitlich begrenzten Leistung Bedeutung zu. Nur dann, wenn die Invalidität bereits mehr als 26 Wochen vor dem Pensionsantrag bereits bestand, gebührt die Invaliditätspension ab de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 ff IIBASVG §223 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Hat der Sozialversicherungsträger zunächst Leistungen aus einem Versicherungsfall wegen vorübergehender Invalidität geleistet, in der Folge aber wegen (später festgestellter) dauernder Invalidität, so beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Erkennbarwerden der dauernden Invalidität. Entscheidungstexte 2 Ob 320/65 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 ff IIBASVG §223 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Hat der Sozialversicherungsträger zunächst Leistungen aus einem Versicherungsfall wegen vorübergehender Invalidität geleistet, in der Folge aber wegen (später festgestellter) dauernder Invalidität, so beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Erkennbarwerden der dauernden Invalidität. Entscheidungstexte 2 Ob 320/65 E... mehr lesen...