Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 26.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) in XXXX eine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Dabei wurde Herr XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter) beim Verputzen von Mauerschlitzen arbeitend angetroffen, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung bestanden hat. 1. Am 26.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) inXXXXeine Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei statt. Dabei wurde Herr XXXX (in weiterer Folge: Mitbeteiligter) beim Verputzen von Mauerschlitzen arbeitend angetroffen, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung bestanden hat. 1. Am 20.04.2013 fand auf der Baustelle des Herrn römisch 40 (in weiterer Folge: Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.10.2015, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) die XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: der BF) wegen der nicht fristgerechten Vorlage von Anmeldungen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1, 1a und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR XXXX. 1. Mit Bescheid vom 28.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 19.12.2016 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) ausgesprochen, dass seitens des nunmehrigen Beschwerdeführers, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF"), auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Höhe von 2.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Verpflichtu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 10.07.2014 ergab eine Kontrolle eines Teams der Finanzpolizei an der Adresse XXXX, dass drei männliche Personen mit Erd- Grab- und Planierarbeiten beschäftigt waren, ohne dass die erforderlichen Anmeldungen gemäß dem ASVG vor dem Arbeitsantritt erstattet worden seien. 1. Am 10.07.2014 ergab eine Kontrolle eines Teams der Finanzpolizei an der Adresse römisch 40 , dass drei männliche Personen mit Erd- Grab-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 25.07.2016 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX GesmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeber wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 120 Euro zu entrichten habe. 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 07.04.2016, Zl. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von EUR 1.300,00 vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 07.04.2016, Zl. römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 28.04.2016, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX, XXXX, VSNR XXXX und XXXX, VSNR XXXX zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.06.2016, GZ: VA/ED-FP-0134/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der beschwerdeführenden GmbH gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300 vor, weil die Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , XXXX , VSNR XXXX , und XXXX , VSNR XXXX , nicht vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung gemeldet worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.05.2016, GZ: VA/ED-FP-0097/2016, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer als Masseverwalter der XXXX KG gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300 vor, weil der Dienstnehmer XXXX VSNR XXXX , nicht vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung gemeldet worden sei. Begründend führ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensrelevanter Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2016, Zl: VA-VR, XXXX, der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG i.H.v. € 1300 zur Entrichtung an die belangte Behörde binnen 15 Tagen nach Zustellung des Bescheides vorgeschrieben, weil die Anmeldung für JXXXX BXXXX PXXXX, VSNR XXXX, in Folge als Arbeitnehmerin bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 14.09.2015 wurde von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von Euro 1.300,-- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 14.09.2015 wurde von der Oberöste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 23.8.2015 im Lokal des nunmehrigen Beschwerdeführers (im Folgenden kurz: "BF") wurde - den Wahrnehmungen der einschreitenden Beamten zufolge - der indische Staatsbürger H. S. arbeitend angetroffen, ohne dass er zur Sozialversicherung angemeldet gewesen sei. 2. Am 10.9.2015 wurde von der Finanzpolizei diesbezüglich wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung eine Nie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.03.2011, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführer oder kurz: der BF) wegen der Verabsäumung von Anmeldungen von namentlich angeführten Personen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von 1. Mit Bescheid vom 21.03... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.05.2016 wurde Frau XXXX rückwirkend für ihre Beschäftigung am 11.03.2015 und am 12.03.2015 als Dienstnehmerin des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und dem AlVG einbezogen. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass diese im gegenständlichen Gasthaus einfache manuelle Tätigkeiten bzw. Hilfstätigkeiten durchgeführt habe, die in Bezug auf die Arbeitsausführu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 20.12.2013 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 30.10.2013 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 20.12.2013 wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 30.10.2013 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigu... mehr lesen...
Begründung: Zu A I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Mit Verwaltungsstraferkenntnis der BH St. Pölten vom 21.11.2016, Zl. XXXX, wurde XXXX Verwaltungsübertretungen gemäß § 111 ASVG in drei Fällen (Spruchpunkten) für schuldig erachtet, dies betreffend drei zu meldende Personen. Dafür wurde je Spruchpunkt eine Geldstrafe von € 365,00 (Ersatzfreiheitsstrafe: je 56 Stunden) sowie ein Kostenbeitrag von € 109,50 wegen Meldepflichtverletzung verhängt. Dieser Strafbescheid ist s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzpolizei wurde am 28.09.2015 festgestellt, dass für vier Arbeitnehmer, die am Standort der GXXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) arbeitend angetroffen wurden, die Anmeldungen gemäß § 33 Abs. 1 ASVG nicht vor dem Arbeitsantritt erfolgt sind. 1. Im Rahmen einer Überprüfung durch die Finanzpolizei wurde am 28.09.2015 festgestellt, dass für vier Arbeitneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] vom 08.01.2016, FA-GZ 091/10002/18/5116, eingeleitet, wonach anlässlich einer Kontrolle am 16.12.2015 um 09:20 Uhr auf Grund einer anonymen Anzeige beim Umbau an der Adresse XXXX festgestellt wurde, dass auf der Baustelle abgesehen vom Hauseigentümer [An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.04.2010, Zl. XXXX, verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführer oder kurz: der BF) wegen der Verabsäumung von Anmeldungen von namentlich angeführten Personen gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von 1. Mit Bescheid vom 30.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.07.2016 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstatten wurden. 1. Mit Bescheid vom 13.07.2016 wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.04.2016, XXXX, festgestellt, dass 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.04.2016, römisch 40 , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), XXXX, in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.04.2015 wurde die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) verpflichtet, gemäß §§ 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.04.2015 wurde die römisch 40 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.05.2016, XXXX verpflichtete die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführerin oder kurz: die BF) wegen der Verabsäumung von Anmeldungen von namentlich angeführter Person gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 1. Mit Bescheid vom 04.05.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.10.2015 gegen 14.05 Uhr fand an der Adresse XXXX, XXXX eine Kontrolle von Prüforganen des Finanzamtes XXXX statt. 1. Am 03.10.2015 gegen 14.05 Uhr fand an der Adresse römisch 40 , römisch 40 eine Kontrolle von Prüforganen des Finanzamtes römisch 40 statt. Bei dieser Kontrolle stellten die Bediensteten fest, dass zwei moldawische Staatsangehörige (Herr XXXX und Herr XXXX) an der Kellerfassade ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX, verpflichtete die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz StGKK) den Beschwerdeführer (im Folgenden so oder kurz: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 ASVG iVm. §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Entrichtung eines Beitragszuschlages in Höhe von EUR 1.300,00, da er es verabsäumte, XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte) vor deren Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) wurde der XXXX (Rechtsnachfolger XXXX ) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörde des Bundes am 11.11.2011 festgestellt worden ist, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 25.05.2011, zu DG-Kontonummer XXXX , GZ: 046-113(2)-96/11, wurde der XXXX (Rechtsnachfolger XXXX ) (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Organe des Finanzamtes XXXX , Team Finanzpolizei, am 30.03.2011 festgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 24.03.2011, zu DG-Kontonummer XXXX , GZ: 046-113(2)-42/11, wurde der XXXX (Rechtsnachfolger XXXX ) (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,-- vorgeschrieben, da im Rahmen einer Kontrolle durch Organe des Finanzamtes XXXX , Team Finanzpolizei, am 04.02.2011 festgestell... mehr lesen...