Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Aufrechnung bzw Einbehaltung ausländischer Rentennachzahlungen zur Abdeckung einer österreichischen Ausgleichszulagenüberzahlung. Mit Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht vom 13. 2. 2003 wurde dem Kläger die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 8. 2002 zuerkannt. Mit Schreiben vom 25. 8. 2003 teilte die beklagte Partei dem Kläger mit, dass er bis zur endgültigen Erledigung seines ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rudolf K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl, gegen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Margit R*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, wegen Witwenpension und Ausgleichszulage, über den außerordentlichen Revisio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei eine Invaliditätspension von EUR 522,62 brutto monatlich (Höhe im Jahre 2007). Mit dem angefochtenen Bescheid vom 8.2.2007 erklärte die beklagte Partei gemäß § 103 ASVG ab 1.2.2007 die Aufrechnung eines von der Wiener Gebietskrankenkasse festgestellten vollstreckbaren Rückstandes an Beiträgen zur Sozialversicherung in Höhe von insgesamt EUR 70.388,54 in monatlichen Raten von EUR 30,-- auf den Pensionsanspruch des Kläge... mehr lesen...
Norm: ASGG §74ASVG §103
Rechtssatz: Vom Arbeits- und Sozialgericht kann über die Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen auf die vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistungen gemäß § 103 Abs 1 Z 1 ASVG nur dann entschieden werden, wenn die Beitragsschuld entweder unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Sollte die Voraussetzung für die richterliche Entscheidungsbefugnis, dass die Beitragsschuld unbestritten oder im Verwaltung... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASGG §89 Abs1ASGG §91 Abs2ASGG §91 Abs3ASGG §91 Abs4ASGG §91 Abs5
Rechtssatz: Wurde der beklagte Versicherungsträger von den Vorinstanzen zur Leistung eines Vorschusses verpflichtet und ihm in diesem Rahmen vom Berufungsgericht die Leistung einer vorläufigen Zahlung auferlegt, so stehen die Bestimmungen des § 89 Abs 1 letzter Satz iVm § 91 Abs 2 bis 5 ASGG der Rückersatzpflicht des Klägers nicht entgegen, wenn sich später ergibt,... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §296 Abs4
Rechtssatz: § 296 Abs 4 ASVG verdrängt als lex specialis die allgemeine Aufrechnungsnorm des § 103 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 304/97x Entscheidungstext OGH 13.01.1998 10 ObS 304/97x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109350 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: ASVG §103ASVG §107ASVG §296 Abs4
Rechtssatz: § 296 Abs 4 ASVG enthält als Sondernorm für den Überbezug an Ausgleichszulage eine neben §§ 103 und 107 ASVG bestehende Aufrechnungsmöglichkeit. Entscheidungstexte 10 ObS 227/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 10 ObS 227/94 10 ObS 304/97x Entscheidungstext OGH 13.01.1998 10 ObS 3... mehr lesen...
Norm: ASVG §103KO §19KO §20
Rechtssatz: Die Aufrechnung im Konkurs kann nur gegenüber dem Masseverwalter stattfinden. Für die Aufrechnungserklärung besteht keine Formvorschrift. Der Konkursgläubiger kann die Aufrechnung während des Verfahrens ohne zeitliche Beschränkung durch gerichtliche oder außergerichtliche Erklärung gegenüber dem Masseverwalter vornehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 618/93 ... mehr lesen...