Norm: KartG 2005 §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Geprüft wird von den Kartellgerichten im Rahmen des Zusammenschlusskontrollverfahrens, ob eine marktbeherrschende Stellung entstehen oder verstärkt werden kann. Keine Aufgabe des Zusammenschlusskontrollverfahrens ist es dagegen, über die Wirksamkeit oder Gültigkeit von Erwerbsvorgängen im Sinne des Kartellrechts abzusprechen. Soweit ein angemeldeter Erwerbsvorgang deshalb als „hypothetisch“ einzustufen i... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der beiden verbundenen Zusammenschlussverfahren sind Prüfungsanträge der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend den Erwerb von Geschäftsanteilen an der „P*****“-***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge: Zielgesellschaft) im März 2005 durch die J***** GmbH (in der Folge: J*****) und im Mai/Juni 2005 durch die M***** Holding Aktiengesellschaft (in der Folge: Holding) als aufgreifende Unternehmen. Am 29. 3. 2007 meldeten die J***** und die Zielgesel... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die zweitgrößte inländische Bank und das Spitzeninstitut des Sparkassensektors. Sie hat mit 52 inländischen Sparkassen (unter ihnen die Dritt- und Viertantragstellerin) mit Wirkung zum 1. 1. 2002 eine Grundsatzvereinbarung über die Errichtung eines Haftungsverbunds abgeschlossen. Der Haftungsverbund ist ein subsidiäres Instrument, das im Garantiefall nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt; die daran teilnehmenden Sparkassen g... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §7KartG 2005 §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. Erfasst werden sollen Vorgänge mit (potentiell) konzentrativem Effekt, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Zielrichtung der Fusionskontrolle ist es, wettbewerblich strukturierte Märkte möglichst zu erhalten und zu fördern und zu verhindern, dass eine marktbeherrschende Stellung e... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §7KartG 2005 §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gegenstand der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle ist das externe Unternehmenswachstum. Erfasst werden sollen Vorgänge mit (potentiell) konzentrativem Effekt, an denen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sind. Zielrichtung der Fusionskontrolle ist es, wettbewerblich strukturierte Märkte möglichst zu erhalten und zu fördern und zu verhindern, dass eine marktbeherrschende Stellung e... mehr lesen...
Norm: KartG §12 Abs1KartG §31
Rechtssatz: 1) Die Bezeichnung einer unverbindlichen Verbandsempfehlung als "Tarif" kann gegen § 12 Abs1 Satz 2 KartG verstoßen, weil durch diese Bezeichnung der Eindruck der Verbindlichkeit hervorgerufen wird. 2) Enthält der Text einer unverbindlichen Verbandsempfehlung anordnende Formulierungen, dann ist auf jeder Seite, die solche Formulierungen enthält, auf die Unverbindlichkeit besonders hinzuweisen. ... mehr lesen...
Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhalb ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §1KartG 1972 §12 Abs1 Z2
Rechtssatz: Zur Frage der Möglichkeiten der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung eines Kartells. Entscheidungstexte 1 Ob 535/76 Entscheidungstext OGH 21.04.1976 1 Ob 535/76 Veröff: ÖBl 1977,14 = NZ 1976,126 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0063190 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §1 Abs2KartG 1972 §12 Abs1 Z3
Rechtssatz: 1./ Sieht der Kartellvertrag eine gegenseitige Preismitteilung vor, wird damit eine Preismeldestelle geschaffen, die den Wettbewerb beeinflußt, weil die Intensität des Wettbewerbs und die Art des Auftretens des Marktpartners auf dem Markt in einem nicht unerheblichen Maß verändert wird. Dabei ist es belanglos, ob die geforderte Preisbekanntgabe unmittelbar von Unternehmer zu Unternehmer... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §7 Abs1KartG 1972 §12 Abs1 Z3KartG 1972 §13 Abs2
Rechtssatz: Bei vertikaler Preisbindung durch Kartell bedarf zumindest jede Preiserhöhung der rechtskräftigen Eintragung in das Kartellregister. Es genügt daher nicht, neben dem Vertragsmuster eine weitere Liste vorzulegen, die die gebundenen Waren und Preise enthält, ohne daß diese weitere Liste durch eine im Vertragsmuster selbst enthaltene Bestimmung zu ihrem integrierenden Be... mehr lesen...