Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs4 B4MRG §37 Abs3 Z16WEG 2002 §52 Abs1WEG 2002 §52 Abs2WGG §22 Abs4
Rechtssatz: In der Beurteilung, ob ein Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, trat durch die WGN 1997 keine Änderung ein. Die Frage, ob ein Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur vorliegt, ist aus seinem materiellrechtlichen Inhalt zu prüfen. Die pflegschaftsbehördliche Geneh... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KMRG §37MRG §37 Abs3 Z16WGG §22 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG (iVm § 22 Abs 4 Einleitungssatz WGG) gelten für Rechtsmittel gegen verfahrensrechtliche Beschlüsse nicht die Sonderbestimmungen des § 37 Abs 3 Z 17 und 18 MRG sondern - abgesehen vom Nichterfordernis der Unterschrift eines Rechtsanwaltes - die jeweiligen Bestimmungen der ZPO. Daraus folgt gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO die Unzulässigkeit des Revisionsre... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22 Abs1 Z10WGG 1979 §22 Abs4 Z2
Rechtssatz: In Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 10 WGG kommt allen Mietern und Nutzungsberechtigten gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG Parteistellung zu; diese sind daher - bei sonstiger Nichtigkeitssanktion - am Verfahren zu beteiligen. Entscheidungstexte 5 Ob 42/94 Entscheidungstext OGH 23.09.1994 5 Ob 42/94 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2WGG §22 Abs4 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 22 Abs 4 Z 2 WGG genießen in einem Verfahren, das ein Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter gegen die Bauvereinigung einleitet, andere Mieter oder Nutzungsberechtigte der Baulichkeit nur dann Parteistellung, wenn ihre Interessen durch Stattgebung des Antrages unmittelbar berührt werden könnten. Das ist bei einem Antrag auf Überprüfung der Zulässigkeit des vereinbarten ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z13WGG 1979 §22 Abs2 Z2WGG 1979 §22 Abs4WGG 1979 §22 Abs4 Z1
Rechtssatz: Ein auf die Überprüfung der Zulässigkeit des "aufgrund der Baukostenabrechnung" begehrten Preises oder Entgelts abzielender Sachantrag erfordert die Zuziehung aller Betroffenen und die Beachtung der sonstigen Vorschriften über die Voraussetzungen, den Gang und Inhalt dieses besonderen Verfahrens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...