Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hat auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** als Wohnungseigentumsorganisatorin eine Wohnhausanlage errichtet, wobei sie keinen Generalunternehmer beschäftigte, sondern mit den einzelnen Professionisten direkt kontrahierte. Die Zweitbeklagte hat im Auftrag der Erstbeklagten keramische Bodenfliesen in dieser Wohnhausanlage verlegt. Zwischen Erstbeklagter und Zweitbeklagter wurde eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Benützungsbewilligung ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIe WGG §1 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 WGG Art. 1 § 1 heute WGG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2015 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 DII ABGB §1090 IIe WGG §1 1940 ABGB § 870 heute ABGB § 870 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 Ic ABGB §1090 IIe ABGB §1393 Ca WGG §1 WGG §7 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 Ic ABGB §1090 IIe ABGB §1393 Ca WGG §1 WGG §7 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 ABGB §1090 IIe WGG §1 ff WGG §7 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1WGG 1940 §7
Rechtssatz:
Die Witwe des Mitgliedes einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft kann nicht zur Räumung der Wohnung, deren Innehabung an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden ist, verhalten werden, ohne daß geprüft wird, ob die Weigerung des Genossenschaftsvorstandes, die Witwe als Mitglied aufzunehmen, gerechtfertigt ist; auch wenn die Satzungen der Genossenschaft dem Vorstand das Recht geben,... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1
Rechtssatz:
Die Aufnahme kann weder aus nicht aus der Satzung hervorgehenden Gründen abgelehnt werden noch steht dem Erben ohne Rücksicht darauf, ob er die Voraussetzungen erfüllt, ein unbedingtes Eintrittsrecht zu. Der der Satzung innewohnende Gemeinnützigkeitsgedanke allein schon kann unter Umständen die Ablehnung der Aufnahme des Erben begründen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 AWGG 1940 §1 ff
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 13 MG ist auf das Benützungsrecht der Mitglieder gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften analog anzuwenden. Die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 13, MG ist auf das Benützungsrecht der Mitglieder gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften analog anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 300/66 E... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13 BWGG 1940 §1 ff
Rechtssatz:
Eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft kann die Aufnahme des von den Erben eines verstorbenen Mitgliedes bezeichneten Übernehmers in die Genossenschaft aus dem Grund des § 19 Abs 2 Z 13 MG ablehnen. Eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft kann die Aufnahme des von den Erben eines verstorbenen Mitgliedes bezeichneten Übernehmers in die Genossenschaft aus dem Grund des Paragraph 19... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1
Rechtssatz:
Zum Begehren auf Rückübertragung von treuhändig überlassenen Mitgliedschaftsrechten an einer Wohnbaugenossenschaft samt dazugehörigen Nutzungsrechten an einer Genossenschaftswohnung.
Entscheidungstexte 6 Ob 210/65 Entscheidungstext OGH 02.09.1965 6 Ob 210/65 Veröff: MietSlg 17725(31) Europ... mehr lesen...
Norm: WGG 1940 §1
Rechtssatz:
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist auch heute in voller Wirksamkeit; es wurde durch § 1 Abs 2 RechtsüberleitungsG nicht aufgehoben. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ist auch heute in voller Wirksamkeit; es wurde durch Paragraph eins, Absatz 2, RechtsüberleitungsG nicht aufgehoben. VerfGH vom 24.03.1960, B 278/58 GlRS VerwGH vom 07.07.1952, Z 2270/49 GlRS VerwGH vom 07.07.1952, Ziffer 2270 ... mehr lesen...
Die klagende Partei hat das Mietverhältnis mit den Beklagten unter Berufung auf § 19 Abs. 1 MietG. mit der Begründung: gerichtlich aufgekundigt, daß es sich um eine Werkswohnung der S.-AG. handle, keiner der Gekundigten dort mehr beschäftigt sei, die Wohnung aber dringend zur Unterbringung anderer Arbeitnehmer benötigt werde. Die klagende Partei hat das Mietverhältnis mit den Beklagten unter Berufung auf Paragraph 19, Absatz eins, MietG. mit der
Begründung: gerichtlich aufgekundigt, ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 H5WGG 1940 §1
Rechtssatz:
Wenn ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen auf Grund eines Übereinkommens mit einem bestimmten Unternehmen verbunden ist, Wohnungen in einem Haus für die Arbeiter und Angestellten dieses Unternehmens zur Verfügung zu stellen, liegt ein wichtiger Kündigungsgrund nach § 19 Abs 1 MG vor, wenn ein dringender Bedarf nach Wohnungen für weitere Angestellte oder Arbeiter gegeben ist. Eine Interess... mehr lesen...