Norm
MG §19 Abs2 Z13 ARechtssatz
Die Bestimmung des § 19 Abs 2 Z 13 MG ist auf das Benützungsrecht der Mitglieder gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften analog anzuwenden.Die Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 13, MG ist auf das Benützungsrecht der Mitglieder gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0068642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018