Begründung: Das Erstgericht fällte über das gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB auf Räumung und Zinszahlung gerichtete Klagebegehren ein Teilurteil (ON 10), mit dem es dem Begehren auf Bezahlung des Bestandzinses im Betrag von S 49.000 s.A. stattgab. Das Berufungsgericht bestätigte mit dem angefochtenen Urteil dieses Teilurteil. Es sprach aus, daß der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Nach Erhebung der Revision durch den Beklagten unterbra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten mieteten von der Klägerin und deren damaligem Gatten ab 1. 2. 1980 die im ersten Stock des ingesamt 3 Wohnungen umfassenden Hauses Ebbs, Unterwaidach 10 gelegene Wohnung um einen monatlichen Mietzins (einschließlich Umsatzsteuer und ausschließlich Betriebskosten) von 3.500 S und die linke Hälfte der Doppelgarage um einen monatlichen Mietzins von 300 S. Punkt III Abs 2 des Mietvertrages lautet: "Hinsichtlich des Mietzinses wurde Wertbeständigkeit ... mehr lesen...
Norm: MRG §33 Abs2WEG 2002 §36 Abs2
Rechtssatz: Es bedarf keiner gesonderten Entscheidung im Sinne des § 33 Abs 2 und 3 MRG vor Entscheidung über das Räumungsbegehren, wenn bereits eine rechtskräftige Entscheidung über das Zinszahlungsbegehren vorliegt. Hinsichtlich des mit dem Zahlungsbegehren verbundenen Räumungsbegehren muss dem Beklagten vor Schluss der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit gegeben werden, die rückständigen Wertsicherungsb... mehr lesen...