Norm: MRG §3 Abs2 Z4WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Verweis auf die vom einzelnen Mit? und Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG durchzusetzenden Erhaltungsarbeiten in § 28 Abs 1 Z 1 WEG betrifft auch „fiktive“ Erhaltungsarbeiten im Sinn des § 3 Abs 2 Z 4 MRG. Der dort genannte Begriff „Umgestaltung aufgrund öffentlich?rechtlicher Verpflichtung“ ist jedenfalls für den Bereich des Wohnungseigentumsrechts dahin einsc... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs7WEG 2002 §30 Abs1 Z5
Rechtssatz: Der Verweis auf § 20 Abs 7 WEG in § 30 Abs 1 Z 5 WEG ist abweichend von seinem Wortlaut einschränkend auszulegen. Die allgemeinen Pflichten des Verwalters nach dem 22. Hauptstücks des 2. Teils des ABGB können nicht als Minderheitsrecht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer im Verfahren außer Streitsachen geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Soweit die im Wohnungseigentumsvertrag getroffenen Vereinbarungen (nur) die interne Kostentragung der Wohnungseigentümer für die Erhaltungsarbeiten betreffen, bilden diese schon inhaltlich kein nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 maßgebliches Entscheidungskriterium und sind daher für die Beurteilung eines auf der genannten Gesetzesstelle beruhenden Antrags eines Wohnungseigentümers nicht relev... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Erneuerung der SAT-Anlage anstelle einer Umrüstung holte der Verwalter nur zwei Kostenvoranschläge ein und beauftragte bereits im Jahr 2007 die Durchführung der Arbeiten. Nach Fertigstellung wurden die Kosten von insgesamt rund 16.000 EUR den Wohnungseigentümern vorgeschrieben, wobei auf den Antragsteller ca 44 EUR entfielen. Im Jahr 2009 begehrte der Antragsteller nach § 30 Abs 1 Z 5 WEG, dem Verwalter die Ei... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte die Antragstellerin gestützt auf § 30 Abs 1 Z 1 WEG, die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft dazu zu verpflichten, sämtliche Fenster sowie die Balkontüre ihrer Wohnung durch qualifizierte Professionisten erneuern zu lassen. Die etwa aus dem Jahr 1965 stammenden Aluminiumkonstruktionen der Fenster und Balkontüre seien desolat. Aufgrund ihres Alters und systembedingten Zustands sei eine Sanierung mit wirtschaftlich ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind - mit Ausnahme der 29.-Antragsgegnerin, die Fruchtgenussberechtigte von Miteigentumsanteilen ist, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist - Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem darauf errichteten Haus mit der Liegenschaftsadresse *****. In der Wohnung top Nr 14 des Antragstellers befinden sich acht Fenster. Zwei dieser Fenster wurden bereits ausgetauscht, wofür der Hausverwaltung 2.020,80 EUR netto („Sondernettopreis zu Hausv... mehr lesen...
Begründung: Josef E***** führte auf der großflächigen Liegenschaft EZ 10 des GB *****, die ihm im Jahr 1987 von seinen Eltern in das bücherliche Alleineigentum übertragen wurde, einen landwirtschaftlichen Betrieb und auch ein „Jugendheim“, also einen Beherbergungsbetrieb. Die Zweitbeklagte, von 1979 bis 2007 Ehefrau Josef E*****s, war seit 1981 vollzeitig bei ihrem Mann beschäftigt, bezog aber kein Gehalt und war auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Bald nach dem Eigentumse... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben zwar einen Verstoß der Antragsgegnerin gegen ihre Pflicht nach § 20 Abs 5 WEG (fristgerechte Klagserhebung nach § 27 Abs 2 WEG innerhalb von 6 Monaten) verneint, jedoch eine geringfügige Nichtbeachtung einer Weisung aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses („Die Hausverwaltung wird angewiesen, Zahlungsrückstände nach zwei Wochen zu mahnen [...]. Nach drei Monaten ist Klage nach § 27 WEG einzubringen, inklusive Mahnspesen.“) wegen Versäumung der Dreimona... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Dr. Peter Schaden, Mag. Werner Thurner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die Antragsgegnerin S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Günther Schmied, Mag. Marku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch als Vorsitzende und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Dr. Hildegard M*****, vertreten durch die Winkler Reich-Rohrwig Illedits Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Ing. Hartfried C*****, 2. Dipl.-Ing. Dr.... mehr lesen...
Begründung: In beiden Vorinstanzen waren die Antragsteller mit ihrem Begehren erfolgreich, den Antragsgegnern die fach- und sachgerechte Reparatur der schadhaften Dachkonstruktion des Hauses R***** 175/S*****-Gasse 18 in ***** und die Durchführung aller erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang binnen einer Frist von zwei Monaten aufzutragen. Das Rekursgericht betonte in seinem angefochtenen Sachbeschluss unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Obersten G... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses 1140 Wien, H*****straße 9. Mit den Miteigentumsanteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Top 8 untrennbar verbunden. Diese Wohnung und die benachbarte Wohnung Top 7 weisen auf der Gartenseite Balkone auf, die sich in baufälligem Zustand befinden und derzeit nicht benützbar sind. Der Antragsteller strebt eine Sanierung dieser Balkone an und leitete zusammen mit dem nunmehri... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen im erstinstanzlichen Sachbeschluss war zunächst die I***** I***** GmbH Verwalterin der Liegenschaft. Am 18. 8. 2005 fasste die Mehrheit der Wohnungseigentümer den Beschluss auf Abberufung der bisherigen Verwalterin mit sofortiger Wirkung und Bestellung der M***** I***** GmbH zur neuen Verwalterin ab 1. 9. 2005. Die am 25. 7. 2005 gegründete Antragsgegnerin hat „ab 1. 9. 2005 oder erst ab 1. 6. 2006" (faktisch und eigenmächtig) die Liegenschaft v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Eigentümergemeinschaft des Hauses *****, vertreten durch Mag. Anna-Maria Freiberger, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegnerin O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt als Minderheitseigentümerin, der Antragsgegnerin als Verwalterin der Liegenschaft die Besorgung der Schneeräumung für die Liegenschaft aufzutragen, weil diese gegen die ihr obliegende Verpflichtung verstoße. Dadurch würden die Eigentümer der Liegenschaft im Fall einer Haftung Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Bei Untätigkeit der Mehrheit müsse dem einzelnen Wohnungseigentümer (hier Wohnungseigentumsbewerber) das Recht eingeräumt werden, d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Antragsgegner sehen ein Abweichen der Vorinstanzen von bestehender höchstgerichtlicher Rechtsprechung, weil ihnen gemäß § 6 Abs 1 MRG die Färbelung der gesamten Außenfassade als Folgearbeit nach der Sanierung beschädigter Bereiche des Außenputzes aufgetragen worden sei; dies widerspreche dem Grundgedanken der Entscheidung 1 Ob 228/00m. Die Entscheidung 5 Ob 83/06a sei nicht einschlägig, weil diese Folgearbeiten im Innenbereich eines Bestandobjekts betroffen h... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrt ein Wohnungseigentümer gemäß § 30 Abs 1 Z 1 WEG die Durchsetzung von bereits einige Jahre zurückliegenden Mehrheitsbeschlüssen über eine Gebäudesanierung, in der unter anderem eine Fassadensanierung ohne Vollwärmedämmung enthalten war. Inzwischen hat sich ein erheblicher Teil der Wohnungseigentümer für eine Fassadensanierung mit Vollwärmeschutz unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung hiefür entschlossen. Ein dem... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter in dem im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Haus ***** in *****. Im gegenständlichen Haus besteht eine Aufzugsanlage, die Personen lediglich hinauf befördert, nicht aber wieder herunter. Die Aufzugsanlage ist störungsfrei in Betrieb. Sie ist funktionsfähig und steht nicht im Widerspruch zu baubehördlichen Bestimmungen. Allerdings entspricht ein solcher Personenaufzug nicht mehr dem heute üblichen technischen Standard. Fallweise Störung... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Verfahrensparteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Objekts T***** in 5020 Salzburg, wobei die Antragstellerinnen zusammen über 30,8 % der Anteile verfügungsberechtigt sind. Im Jahr 1995 wurde der mit dem Immobilienbüro B***** GmbH bestehende Hausverwaltungsvertrag für das Haus T***** aufgekündigt. Aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses übernahm die Erstantragstellerin gemeinsam mit der Erstantragsgegnerin die Verwaltung der Liegenschaft. Dabei beschränkte s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragsteller Johann P*****, vertreten durch Dr. Martin Leitner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Rudolf M*****, 2. Maria R*****, 3. Franz G*****, 4. Gernot F*****, 5. Christine D*****, 6.... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. In der unrichtigen Annahme, der Antragsteller habe in der mündlichen Verhandlung vom 25. 3. 2004 keine Zustellung einer Protokollabschrift beantragt, wurde das Protokoll übertragen und zu den Akten genommen. Tatsächlich hatte der Antragsteller aber die Zustellung einer Protokollabschrift begehrt. Erst am 21. 1. 2005 erfolgte über Begehren des Antragstellers eine Zustellung der Protokollabschrift an ihn. Innerhalb von drei Tagen, nämlich am 24. 1. 2005, erhob diese... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20WEG 2002 §30 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das Individualrecht jedes Wohnungseigentümers, dem Verwalter die Einhaltung seiner Pflichten aufzutragen, wird durch § 30 Abs 1 Z5 WEG auf Verstöße gegen § 20 Abs 2 bis 7 WEG beschränkt. Darüber hinausgehende Pflichten können sich allenfalls aus § 20 Abs 1 WEG 2002 ergeben, wenn es sich tatsächlich um gemeinschaftsbezogene Interessen aller Wohnungseigentümer, wie zum Beispiel die Ansprüche auf ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Minderheitseigentümerin der Liegenschaft *****. Die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist grundbücherlich angemerkt. Der Erstantragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft, die übrigen Verfahrensparteien sind Miteigentümer bzw ist für sie die Einräumung von Wohnungseigentum grundbücherlich angemerkt. Die Antragstellerin hat auf ihre Kosten einen Aufzug errichten lassen und betriebsbereit hergestellt. Einzelne Miteigentümer sind berecht... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20WEG 2002 §30 Abs1 Z5
Rechtssatz: Das Individualrecht jedes Wohnungseigentümers, dem Verwalter die Einhaltung seiner Pflichten aufzutragen, wird durch § 30 Abs 1 Z5 WEG auf Verstöße gegen § 20 Abs 2 bis 7 WEG beschränkt. Darüber hinausgehende Pflichten können sich allenfalls aus § 20 Abs 1 WEG 2002 ergeben, wenn es sich tatsächlich um gemeinschaftsbezogene Interessen aller Wohnungseigentümer, wie zum Beispiel die Ansprüche auf ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein wesentliches Kriterium für die Durchsetzbarkeit der von einem Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 begehrten Erhaltungsmaßen ist deren Dringlichkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 116/07f Entscheidungstext OGH 22.01.2008 5 Ob 116/07f 5 Ob 271/08a Entscheidungstext OGH 28.04.2009 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Durchführung von Erhaltungsarbeiten fällt in die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, die dabei von ihrem Verwalter vertreten wird. Da die Eigentümergemeinschaft nicht Partei des allein zwischen den Wohnungseigentümern abzuführenden Verfahrens nach § 30 Abs 1 Z 1 iVm § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 ist, kann weder gegen die Eigentümergemeinschaft noch g... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dem Grundstück sind vier aneinander gebaute Wohnhäuser mit den Anschriften B*****straße 8, 10, 12 und 14 errichtet. Die Antragsteller begehrten zuletzt unter Hinweis darauf, dass die Gebäude mit der Anschrift B*****straße 8, 10 und 12 bereits entsprechend saniert worden seien, die Durchführung von Erhaltungsarbeiten am Gebäude 14, nämlich eine Fassadendämmung inklusive Putzfärbung und... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein wesentliches Kriterium für die Durchsetzbarkeit der von einem Wohnungseigentümer nach § 30 Abs 1 Z 1 WEG 2002 begehrten Erhaltungsmaßen ist deren Dringlichkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 116/07f Entscheidungstext OGH 22.01.2008 5 Ob 116/07f 5 Ob 271/08a Entscheidungstext OGH 28.04.2009 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §20 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §30 Abs1 Z1WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Durchführung von Erhaltungsarbeiten fällt in die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, die dabei von ihrem Verwalter vertreten wird. Da die Eigentümergemeinschaft nicht Partei des allein zwischen den Wohnungseigentümern abzuführenden Verfahrens nach § 30 Abs 1 Z 1 iVm § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 ist, kann weder gegen die Eigentümergemeinschaft noch g... mehr lesen...