Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** war aufgrund von sechs, in der Zeit von 1968 bis 1974 errichteten Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen - basierend auf der durch das Wohnungseigentumsgesetz 1948 geschaffenen Rechtslage - teilweise Wohnungseigentum begründet worden (Mischhaus), wobei aber inzwischen das Wohnungseigentum jeweils auf dem Mindestanteil eingetragen ist, mit dem es verbunden ist. Nicht im Wohnungseigentum, sondern (nur) im (schlichten) Miteigentum stehe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ist eine Bauträger GmbH, die als Wohnungseigentums-Organisatorin gemeinsam mit einem Bauunternehmen Apartmenthäuser mit Eigentumswohnungen errichtet. Mit dem „Kaufantrag mit Kaufreservierung" vom 26. 1. 2005 erklärte der Antragsteller als Wohnungseigentumswerber, ein durch die angeschlossenen Pläne und die Bezeichnung bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt um einen konkret genannten Kaufpreis und zu detailliert... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer Werklohnforderung für diverse Bauarbeiten, die ihr die Beklagte durch ihren Verwalter in Auftrag gegeben habe, hat die Klägerin am 29. 5. 2001 beim Erstgericht die Erlassung eines Zahlungsbefehls über EUR 4.948,15 sA (ursprünglich ATS 68.088,-- sA) beantragt. Die Zustellung des tags darauf erlassenen Zahlungsbefehls scheiterte mehrmals daran, dass der Verwaltervertrag mit dem ursprünglichen Verwalter der Beklagten schon gelöst, aber noch kein ... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der EZ ***** GB ***** sind zu je 12500/200.000 Anteilen Carmen Claudia und Mag. Marcus L***** (B-LNR 5 und 6; TZ 8299/1999), Peter und Doris P***** (B-LNR 9 und 10; TZ 6565/2000), zu je 12500/100.000 Anteilen DI Harald K***** (B-LNR 7; TZ 6193/2000 im Range TZ 7206/1999), Ewald T***** (B-LNR 8; TZ 6194/2000 im Range TZ 7206/1999) und Dr. Andrea U***** (B-LNR 11; TZ 1328/2001 im Range TZ 7101/2000) sowie zu 37500/100.000 Anteilen die M ***** Gesellschaft ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Nach § 23 Abs 1 Satz 1 WEG 1975 ist es für die Qualifikation als Wohnungseigentumsbewerber nicht Voraussetzung, dass der Betreffende bereits schlichter Miteigentümer ist. Entscheidungstexte 5 Ob 56/03a Entscheidungstext OGH 29.04.2003 5 Ob 56/03a European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Begründung: Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, ist die A***** eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in *****. Das darauf errichtete Gebäude wurde nach gemeinnützigkeitsrechtlichen Prinzipien errichtet und eine Wohnbauförderung des Landes N***** in Anspruch genommen. Am 19. 2. 1972 schloss die Genossenschaft und Hans A***** einen "Nutzungsvertrag" über das gegenständliche Bestandobjekt. In diesem Nutzungsvertrag wurden folgende Vertragsbestimmun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Wohnungseigentumsbegründung durch Rechtsgeschäft ist zufolge § 3 Abs 1 Z 1 WEG 2002 die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer erforderlich. Weil der Zweck der Formvorschrift in der Wichtigkeit des Rechtsgeschäfts, mit der Wohnungseigentum begründet wird, liegt und der Kern der Formvorschrift die spezifischen Rechtsfolgen des WEG betrifft, bezieht sich das Schriftlichkeitsgebot bloß auf die für die
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Erstbeklagten unter anderem die Einwilligung in die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24a Abs 2 WEG 1975 an den 15.863/25.450 Anteilen der Erstbeklagten an der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück Nr. 1193/16, hinsichtlich der voraussichtlichen 39/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 1/6/2, und der voraussichtlichen 41/25.450 Mindestanteile, mit welchen Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass eine - auch analoge Anwendung der Bestimmungen des § 27 MRG dann ausscheidet - wenn nicht miet- oder genossenschaftliche Nutzungsrechte, sondern Eigentumsanwartschaftsrechte an einer “Eigentumswohnung” aufgegeben werden und damit dem jeweiligen Vertragspartner nicht bloß der Erwerb von miet- oder genossenschaftlichen Nutzungsrechten, sondern von Eige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses gegen einen berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses gegen einen berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragrap... mehr lesen...
Norm: WEG §23 Abs1WEG §24 Abs2WEG §24a Abs2WEG 2002 §40 Abs2
Rechtssatz: Steht eine Liegenschaft im Miteigentum Mehrerer und soll Wohnungseigentum begründet werden, so bedarf eine wirksame Zusage im Sinn des § 23 Abs 1 WEG, die nur von einem der Miteigentümer erteilt wurde, der urkundlichen Zustimmung aller Miteigentümer, damit mit ihr eine Anmerkung im Sinn des § 24 Abs 2 WEG erwirkt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Frau Herta S***** ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 4940 Grundbuch ***** und zwar zu 14014/20238tel Anteilen. Mit Kaufvertrag vom 8. 10. 1999 verkaufte sie an die Antragstellerin 1380/20238tel Anteile und sagte ihr die
Begründung: von Wohnungseigentum ob der bereits bestehenden Wohnung top W 17 im Haus ***** in *****zu. Unter Vorlage dieses Kaufvertrages begehrte die Antragstellerin die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum betreffend die Wohnung top W... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung von S 550.000. Er habe mit ihm am 21. 10. 1991 einen "Kaufvertrag" über eine Wohnung zu einem Kaufpreis von S 650.000 abgeschlossen. Nach Abschluss des Vertrages und Bezahlung des "Kaufpreises" habe sich herausgestellt, dass die Wohnung nicht im Eigentum des Beklagten, sondern einer Wohnungsgenossenschaft stehe. Deshalb habe er (Kläger) nur ein Nutzungsrecht erwerben können, für das jedoch eine Ablöse nicht verlangt werden dür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Jahre 1980 Eigentümer von 54/1221 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB*****. Mit diesen Anteilen war aufgrund eines Wohnungseigentumsabänderungsvertrages vom 9. 10. 1979 das Wohnungseigentum an der im vierten Obergeschoß gelegenen Wohnung (Top 12) des Hauses ***** in Innsbruck verbunden. Mit Kaufvertrag vom 4. 7. 1980 erwarb die Beklagte diese Anteile. Die wesentlichen Punkte des Kaufvertrages lauten wie folgt: "II. Der Verkäufer ver... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1
Rechtssatz: Durch das dem Wohnungseigentumsorganisator anläßlich der schriftlichen Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum abgegebene Versprechen, selbst der
Begründung: von Wohnungseigentum zuzustimmen, übernimmt der Käufer eines Liegenschaftsanteils besondere Treupflichten gegenüber jenen, die ebenfalls mit der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum Liegenschaftsanteile kaufen. Sie alle sind Wohnungseigentumsbewe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §2WEG 1975 §23 Abs1
Rechtssatz: Eine Zusage der
Begründung: von Wohnungseigentum muß wegen § 23 Abs 1 WEG eine selbständige Wohnung bestimmt bezeichnen. Entscheidungstexte 5 Ob 470/97x Entscheidungstext OGH 15.09.1998 5 Ob 470/97x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110727 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind zu einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** M***** mit den Grundstücken ***** Garten, und ***** Baufläche, Grundstücksadresse *****. Der Eigentümer des weiteren Drittels, Mag. Herbert K*****, hat seinen Miteigentumsanteil mit Vertrag vom 27. 12. 1993 an den Zweitkläger verkauft. Eigentümer der Gesamtliegenschaft war zunächst der Verein "M*****S*****/Austria" (im folgenden kurz: Verkäufer). Auf... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob jemand Wohnungseigentumsorganisator ist, kann nur anhand einer konkreten Fallkonstellation, insbesondere der Vertragsgestaltung, erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 412/97t Entscheidungstext OGH 10.03.1998 5 Ob 412/97t 5 Ob 92/15p Entscheidungstext OGH 25.09.2015 5 Ob 92/15p ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Begriff des Wohnungseigentumsorganisators wurde vom Gesetzgeber überaus weit gefaßt. Die Bezeichnung der "Organisation" ist fließend und rechtlich schwer erfaßbar. Darunter können fallen: Planen, Leiten, Ordnen, Koordinieren, Einschreiten bei Behörden, Beschaffung der Finanzierungsmittel, Bauüberwachung, Vermittlung und Abschluß mit Bauunternehmen, Bauhandwerkern und Architekten, Vertragsvorbereitungen, Kalkulation ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: Die Miteigentümerin einer Liegenschaft kann bereits als solche Wohnungseigentumsorganisatorin im Sinne des § 23 Abs 1 WEG (auch in der Fassung vor dem 3.WÄG) sein. Entscheidungstexte 5 Ob 2087/96i Entscheidungstext OGH 08.07.1997 5 Ob 2087/96i 5 Ob 412/97t Entscheidungstext OGH 10.03.... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Ewald A***** (der erbserklärte Erbe nach Alois A*****) waren verheiratet. Ihre Ehe wurde am 12.6.1991 geschieden; seit 26.5.1992 behängt beim BG Klosterneuburg zu F 4/92 ein Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde innegehalten, um den Ausgang des gegenständlichen Rechtsstreits abzuwarten. Die Beklagte und Ewald A***** sind je zur Hälfte bücherliche Eigentü... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1
Rechtssatz: Die Pflichten des Wohnungseigentumsorganisators sind nicht höchstpersönlich. Ein Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) ist daher auch ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsbewerber möglich. Auch kann der Wohnungseigentumsorganisator seine Pflichten ganz oder teilweise durch Dritte (durch Erfüllungsgehilfen oder im Wege der Erfüllungsübernahme) erfüllen lassen, gegen die die Wohnungseigentumsbewerber dabe... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 2002 §2 Abs6
Rechtssatz: Für die Qualifikation als Wohnungseigentumsorganisator ist es gleichgültig, ob der Wohnungseigentumsorganisator im eigenen Namen als selbständiger Bauherr oder im Namen der Wohnungseigentumswerber oder andere Wohnungseigentumsorganisatoren als dessen Bevollmächtigter handelt. Wer bloß den Auftrag zur Erstellung eines Nutzwertfestsetzungsgutachtens erteilt und Unterlagen dafür zur Verfügung ste... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23 Abs1WEG 1975 §23 Abs2 Z2WEG 1975 §25
Rechtssatz: Die Klage nach § 25 WEG setzt nur voraus, dass der Kläger Wohnungseigentumsbewerber im Sinne des § 23 Abs 1 WEG ist, dass er die ihm vereinbarungsgemäß obliegenden Leistungen an Grundkosten, Baukosten und sonstigen Kosten, die bis zur Vollendung der Bauführung zu entrichten waren, erbracht hat, dass er sich auf eine gültige Vereinbarung berufen kann, die den Wohnungseigentumsor... mehr lesen...