Norm
WEG 1975 §23 Abs1Rechtssatz
Die Miteigentümerin einer Liegenschaft kann bereits als solche Wohnungseigentumsorganisatorin im Sinne des § 23 Abs 1 WEG (auch in der Fassung vor dem 3.WÄG) sein.Die Miteigentümerin einer Liegenschaft kann bereits als solche Wohnungseigentumsorganisatorin im Sinne des Paragraph 23, Absatz eins, WEG (auch in der Fassung vor dem 3.WÄG) sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108166Im RIS seit
07.08.1997Zuletzt aktualisiert am
29.09.2020