Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2
Rechtssatz: §19 Abs 1 WEG 1975 betrifft die Aufteilung von Liegenschaftsaufwendungen, die nach der
Begründung: von Wohnungseigentum an der betreffenden Liegenschaft entstanden sind. Es handelt sich dabei um eine Aufteilungsnorm,nicht aber um eine Haftungsnorm. Entscheidungstexte 5 Ob 248/02k Entscheidungstext OGH 31.03.2003 5 Ob 248/02k Veröff: SZ 2003/... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs1WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Verschiebung von Erhaltungspflichten an allgemeinen Teilen des Hauses auf die einzelnen Miteigentümer stellt keine Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung dar, die durch Mehrheitsbeschluss verwirklicht werden könnte und den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer auf seine Minderheitenrechte nach §§ 13b oder 14 Abs 3 WEG 1975 verweist. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §3 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Formvorschrift des §19 Abs2 WEG dient ja neben der Dokumentation der Ernstlichkeit des Parteiwillens und der gründlichen Überlegung durch die Partei sowie den sicheren Nachweis des wirklichen Parteiwillens wesentlich auch der Feststellung des Inhaltes der Vereinbarung selbst. Es kann daher stets nur der einer objektiven Auslegung zugängliche Wortlaut für den Inhalt einer Vereinbarung ma... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG 1975 §26 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Liftkosten nach billigem Ermessen des Außerstreitrichters bedarf eines alle Anteilseigner erfassenden Verteilungsschlüssels, welcher Feststellungen über die Lage aller Objekte im Haus sowie deren Anteil an der objektiv möglichen Nutzung der Liftanlage erfordert. Im Verfahren ... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs2WEG idF 3.WÄG §26 Abs1 Z8
Rechtssatz: Bei gerichtlicher Feststellung der Unwirksamkeit einer Vereinbarung im Sinne des § 19 Abs 2 WEG hat von Amts wegen die Löschung der Ersichtlichmachung im Grundbuch zu erfolgen. Der Außerstreitrichter entscheidet über die Löschung in einem Verfahren gemäß § 26 Abs 1 Z 8 WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 8/98g Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §828 AWEG §19 Abs1 Z2WEG idF 3.WÄG §19 Abs2WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines von der gesetzlichen Regel abweichenden Kostenverteilungsschlüssels ist eine Angelegenheit der Verfügung über die gemeinsame Sache, die gemäß § 828 ABGB in die unmittelbare Kompetenz der Teilhaber fällt und keinen Mehrheitsbeschluss zulässt. Entscheidungstexte 5 Ob 98/98t Entscheid... mehr lesen...