Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 2.: Das Einbringen dieses Schriftsatzes verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Rechtsmittels, da hier lediglich Vorbringen nachgetragen wurde (vgl Gitschthaler in Rechberger, § 85 ZPO, Rz 12 mwN). Das Einbringen dieses Schriftsatzes verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit eines Rechtsmittels, da hier lediglich Vorbringen nachgetragen wurde vergleiche Gitschthaler in Rechberger, Paragraph 85, ZPO, ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Mit- und Wohnungseigentümers Wendelin E***** erließ der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg am 23. 2. 1998 zur Zahl 1/10/91744/95/46 einen Bescheid, mit dem zu einen von Amts wegen ein Rechenfehler im Bescheid über die erstmalige Festsetzung der Nutzwerte vom 16. 12. 1976 Zahl 1/10/50852/94 berichtigt wurde und zum anderen eine Neufestsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs 2 und 3 sowie § 26 Abs 1 Z 1 WEG erfolgte. Über Antrag des Mit- und Wohnungseig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr ***** im Haus ***** in*****, der Antragsgegner ist Vermieter dieser Wohnung. Infolge diverser Ausführungsmängel der elektrischen Anlage entspricht diese nicht den verbindlichen Anforderungen an einen unbedingt erforderlichen Mindestausstattungsumfang hinsichtlich der elektrischen Sicherheit, abgeleitet aus den ÖVE-Bestimmungen. Die Anlage beinhaltet ein erhebliches Gefahrenpotential. Ein plötzlich auftretender Fehler... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrec... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, worauf das Hochhaus *****, errichtet ist. Die Anlage wurde etwa im Jahr 1955 neu errichtet. Die Antragstellerin hat ca Anfang des Jahres 1999 die Wohnungseigentumseinheit Top ***** im 4. Obergeschoß des Hauses rechtsgeschäftlich erworben. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung dringender Erhaltungsarbeiten, nämlich den Austausch der Fenster, der ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch***** mit der Grundstücksadresse*****. Die Antragsgegner sind Mieter der Wohnung Nr 23 bis 25 in diesem Haus. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 2. 2. 1999, 3 Msch 13/97m wurde der Antragstellerin rechtskräftig aufgetragen, das WC-Fenster, ein Vorzimmerdoppelfenster, vier Zimmerfenster, Kabinettfenster und Kellerfenster der Wohnung top 23 bis 25 (bzw des entsprechenden Kelle... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs1 MRG §8 Abs2 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis 30.09.20... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****; der Antragsgegner ist Mieter der Wohnung Top 1 - 2 in diesem Haus. Mit Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Favoriten vom 11. 9. 1998 zu 3 Msch 21/98i wurde der nunmehrigen Antragstellerin als Vermieterin gemäß § 6 Abs 1 MRG rechtskräftig aufgetragen, die zwei straßenseitigen Fenster der Wohnung des Antragstellers und das Fenster des dazugehörigen Kellerabteils binnen von zwei Monat... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erst- bis fünftbeklagten Parteien sind Miteigentümer eines Hauses in 1060 Wien, in dem sie im Frühjahr 1992 den drei Klägern das Objekt top Nr. 10 vermieteten. Die Kläger waren in Form einer GesbR im Bereich der selbständigen Datenverarbeitung tätig. Die von ihnen gegründete A*****gesmbH (im Folgenden A-GesmbH), an der sie mit jeweils S 200.000 beteiligt sind, befand sich gerade im Gründungsstadium. Das Objekt top 10 war nicht ausgemalt, hatte keine Büroin... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2 MRG §37 Abs1 Z5 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig von 01.03.1994 bis 3... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1 MRG §8 Abs2 Z2 MRG §37 Abs1 Z5 WEG 2002 §16 Abs3 WEG 2002 §52 Abs1 Z2 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Gemäß Art 87 B-VG sind die Geschäfte unter die Richter eines Gerichts für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im Voraus zu verteilen. Die einem Richter (einem Senat) nach dieser Geschäftsverteilung zufallende Sache darf ihm nur durch Verfügung des durch die Gerichtsverfassung hiezu berufenen Senats und nur im Falle seiner Verhinderung oder dann abgenommen werden, wenn er wegen des Umfangs seiner Aufgaben an deren Erledigung innerhalb angemessener Frist... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 1975 Eigentümerin des Hauses ***** in*****. Dieses besteht aus drei Geschoßen, wobei das Erdgeschoß zu etwa 60 % in Eigennutzung der Antragstellerin, der Rest aber frei steht. Im ersten Obergeschoß befinde sich die Wohnung der Antragsgegner. Während die Erstantragsgegnerin die Wohnung ganzjährig bewohnt, hält sich der Zweitantragsgegner, der in Wien über eine Mietwohnung verfügt, zwei bis dreimal im Monat, vorwiegend an den Woc... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2 MRG §37 Abs1 Z5 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig von 01.03.1994 bis 3... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1 MRG §8 Abs2 Z2 MRG §37 Abs1 Z5 WEG 2002 §16 Abs3 WEG 2002 §52 Abs1 Z2 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1 MRG §8 Abs2 Z2 MRG §37 Abs1 Z5 WEG 2002 §16 Abs3 WEG 2002 §52 Abs1 Z2 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 25. 10. 1999 eingebrachten Klage gegenüber der beklagten Partei zunächst die Feststellung, dass der Endbeschluss des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 30. 4. 1998, 5 C 124/98y-30, in der Fassung der Rekursentscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 26. 6. 1998, 3 R 232/98d, durch die nachfolgende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 28. 9. 1999, 5 Ob 222/99, aufgehoben worden ist. Mit diesem Endbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1992 verrichtete die beklagte Partei im Auftrag der Eigentümer einer Liegenschaft Bauarbeiten, wodurch Risse und Setzungen am Nachbarhaus, in dem die Klägerin seit 1. 3. 1977 eine Wohnung gemietet hat, entstanden. Mit der am 18. 12. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 192.177,05 sA. Sie müsse für die Sanierung der in ihrer Mietwohnung aufgetretenen Schäden insgesamt S 160.288 aufwenden, und zwar für Maurera... mehr lesen...
Norm: EO §35g ZPO §458 MRG §8 Abs2 MRG §37 Abs1 Z5 ZPO § 458 heute ZPO § 458 gültig ab 01.01.1898 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem Endbeschluss des Erstgerichts vom 30. 4. 1998, in der Sache bestätigt mit Beschluss des Rechtsmittelgerichts vom 26. 6. 1998, hat unter anderem der Kläger durch die Sperre des Parkplatzes, das Aufstellen eines Baggers, Entfernung der Asphaltdecke und Aushebung einer Baugrube die beklagte Partei im ruhigen Besitz der aus sechs näher bezeichneten Grundstücken bestehenden Hoffläche samt Einfahrt und eines Geschäftslokals gestört, ferner die Baugrube ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitantragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit den darauf errichteten Häusern E*****straße 40 und 40a in*****. Das Haus Nr 40 ist straßenseitig in geschlossener Verbauung errichtet und zur Gänze unterkellert. Über den Hausdurchgang gelangt man in den dahinterliegenden Hof mit dem nicht unterkellerten Hofgebäude Nr 40a. Die Erstantragstellerin, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Zweitantragsteller ist, ist Hauptmieterin des ... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z2 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 8 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Vermieterin) beabsichtigt, so wie in anderen Wohnungen des verfahrensgegenständlichen Hauses auch in der Mietwohnung der Antragsgegnerin eine schadhafte hofseitige Außenwand aus Glas durch zwei Kunststofffenster sowie zwei Reihen Glasziegel zu ersetzen und hat sich zunächst an die Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG an das Gericht gewandt, um die Antragsgegnerin zur Duldung der Arbeiten zu verpflichten. Diese möchte, weil die geplanten F... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 A1 MRG §8 Abs2 MRG §9 Abs1RG §37 ABs1 Z5 MRG §37 Abs1 Z6 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletz... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete in einem Haus der Beklagten ein Geschäftslokal "samt dem Recht der Mitbenützung einer Toilette sowie eine Toilette". Der Mietvertrag enthält keine Regelungen über eine Entlüftung des Geschäftslokals. Toiletteanlagen befinden sich in einem Nebenlokal sowie im ersten Stock des Hauses. Die Beklagte wollte in ihrem Haus ursprünglich Eigentumswohnungen errichten, führte dann aber für einen Hotelbetrieb erforderliche Umbauarbeiten durch. Im Zuge dies... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 Bb MRG §8 Abs2 MRG §8 Abs3 ABGB § 1120 heute ABGB § 1120 gültig ab 01.01.1812 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals Nr 3 im Haus ***** in*****. Im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses war die Zweitantragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft. Im Jahr 1995 verkaufte die Zweitantragsgegnerin nach erfolgter Parifizierung einzelne Wohnungen des Hauses und das Dachgeschoss an die Erstantragsgegnerin. Andere Wohnungen im Haus waren schon zuvor im Jahr 1993 an verschiedene andere Personen veräußert worden. Ab Dezember 1995 ließ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 37, Absatz ... mehr lesen...