Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****, ... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs2MRG §16 Abs1MRG §46a
Rechtssatz: Dem Vermieter steht es frei, die gesetzliche Möglichkeit einer Mietzinserhöhung nur zum Teil auszuschöpfen. Entscheidungstexte 5 Ob 109/98k Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 109/98k 5 Ob 108/00v Entscheidungstext OGH 16.05.2000 5 Ob 108/00v Auch; Beisatz: Ein vom Ve... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §46a
Rechtssatz: Unter den Unternehmensbegriff fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten, sondern auch ohne Gewinnabsicht vorgenommene Tätigkeiten im öffentlichen Interesse bei Verfolgung humanitärer, geistiger oder kultureller Ziele oder zur Erreichung eines statutengemäßen Vereinszieles, nicht aber bei ausschließlich privater Verwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 28... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §16MRG §26MRG §28MRG §37 Abs4MRG §37 Abs1 Z8MRG §43MRG §44MRG §46MRG §46aMRG §46c
Rechtssatz: Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war und die beanstandete Vorschreibung vorgenommen hat (so schon... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs3MRG §46aMRG §46a Abs4
Rechtssatz: Eine schrittweise Anhebung des Hauptmietzinses nach § 46a Abs 4 MRG ist unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Änderungen, die vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG (das heißt vor dem 1.3.1994) eingetreten sind und zu einer Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten im Sinn des § 12a Abs 3 MRG bei der Mieter-Gesellschaft geführt haben, nur dann möglich, wenn der Mi... mehr lesen...