RS OGH 1998/2/10 5Ob284/97v, 5Ob69/99d, 5Ob166/08k, 10Ob1/12p, 4Ob125/17m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1998
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Norm

MRG §12a
MRG §46a

Rechtssatz

Unter den Unternehmensbegriff fallen nicht nur auf Gewinn gerichtete Tätigkeiten, sondern auch ohne Gewinnabsicht vorgenommene Tätigkeiten im öffentlichen Interesse bei Verfolgung humanitärer, geistiger oder kultureller Ziele oder zur Erreichung eines statutengemäßen Vereinszieles, nicht aber bei ausschließlich privater Verwendung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 284/97v
    Entscheidungstext OGH 10.02.1998 5 Ob 284/97v
    Veröff: SZ 71/17
  • 5 Ob 69/99d
    Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 Ob 69/99d
    Beisatz: Es muss sich nur um eine selbständig organisierte Erwerbsgelegenheit handeln, die neben den Betriebsmitteln unter anderem auch den Standort, der wiederum den Kundenstock beeinflusst, also den sogenannten good will, umfasst. (T1); Beisatz: Hier: Privatkindergarten, der bei Bezahlung eines Kindergartenbeitrages auch von Nichtmitgliedern in Anspruch genommen werden kann. (T2)
  • 5 Ob 166/08k
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 5 Ob 166/08k
    Beis wie T1; Bem: Betrieb eines Unternehmens durch einen Verein, der ein Altenheim führt und im Bestandobjekt die Verwaltungs- und Bürotätigkeit dafür ausübt, bejaht. (T3)
  • 10 Ob 1/12p
    Entscheidungstext OGH 24.07.2012 10 Ob 1/12p
    Auch; Beisatz: Als geschäftliche Betätigung kommt nicht nur die Ausübung von Erwerbsgeschäften, sondern auch die Entfaltung einer dem bedungenen Gebrauch und den Aufgaben des Mieters entsprechenden Betätigung in Betracht; als eine solche nicht auf Gewinn gerichtete Tätigkeit kann im Einzelfall zB die Inbestandnahme von Grundstücken für Zwecke eines Erholungsheims, eines Sportvereins oder für Schulzwecke angesehen werden. (T4)
  • 4 Ob 125/17m
    Entscheidungstext OGH 24.08.2017 4 Ob 125/17m
    Auch; Beis ähnlich wie T4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109648

Im RIS seit

12.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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