Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Alserstraße 45 in Wien. Der am 14. 10. 1996 verstorbene Dr. Hermann S***** war Mieter der in diesem Haus gelegenen 343 m2 großen, aus 5 Zimmern und Nebenräumen bestehenden Wohnung top Nr 6. Die Kläger kündigten der beklagten Verlassenschaft nach Dr. Hermann S***** die Wohnung am 8. 8. 1997 auf. Als Kündigungsgründe machten sie § 30 Abs 2 Z 5 und 6 MRG geltend. Nach dem Tod des bisherigen Mieters diene das Bestandobjekt nicht d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus G*****, H*****straße *****. Die am 21.4.1996 verstorbene Frida A***** war Hauptmieterin des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Bestandgegenstandes, der aus einer Küche, zwei Zimmern, einem WC sowie aus einem weiteren, von der Straße her gesondert zugänglichen Raum, der als Friseurgeschäft verwendet wird, besteht. Mit Übergabsvertrag vom 16.8.1976 hat Frida A***** das bis zu diesem Zeitpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer der Liegenschaft in Graz mit dem Haus G*****platz 2. Hauptmieterin der darin im zweiten Stock gelegenen Wohnung war die am 6.11.1995 verstorbene Friederike W*****, die einen Teil der aus fünf Zimmern und Nebenräumen bestehenden Wohnung mit Zustimmung der Hausverwaltung an den Zweitbeklagten untervermietet hatte. Dieser betreibt dort seine Rechtsanwaltskanzlei. Der Erstbeklagte ist der Sohn der Friederike W*****. Die beiden Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte den Ersatz von Investitionen im Betrag von S 275.537,-- sA, die sie zum Nutzen der beklagten Partei in deren Bestandobjekt top Nr 12, ***** getätigt habe. Sie habe die Räumlichkeiten am 19.12.1990 geräumt; vorher, und zwar am 7.12.1990 habe sie der beklagten Partei ihre Ersatzansprüche schriftlich angezeigt. Sie habe ihr dabei die Höhe des Investitionsaufwandes bekanntgegeben und die entsprechenden Rechnungen vorgelegt. Die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am ***** verstorbene Leopoldine H***** war Mieterin der im Hause der Klägerin in Wien ***** gelegenen Wohnung, Stiege 2 top.Nr.10. Im November 1965 hatten die verstorbene Mieterin und ihr vorverstorbener Ehemann den damals sechs Monate alten Volkmar K***** in Pflege übernommen. Das Bezirksjugendamt für 19.Bezirk bewilligte diese Übernahme eines Pflegekindes. Mit Beschluß vom 25.3.1981 entzog der Jugendgerichtshof Wien als Pflegschaftsgericht den Kindeselte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. März 1986 kündigte die Klägerin der Verlassenschaft nach der am 3. Februar 1986 verstorbenen Erika T***, vertreten durch die erbserklärte Erbin Dkfm. Elisabeth E***, die Wohnung top Nr. 3 im Hause 1120 Wien, Eichenstraße 18, aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG zum 30. Juni 1986 auf. Die Beklagte erhob gegen die Aufkündigung fristgerecht Einwendungen und führte aus, es treffe nicht zu, daß keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden seien. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses Langenzersdorf, Wienerstraße 5. Im Erdgeschoß dieses Hauses befindet sich ein 83,32 m2 großes Bestandobjekt, das aus einem Gassenladen (Raum 1, 18,7 m2), einem, nur durch diesen Gassenladen erreichbares Gassenzimmer (Raum 2, 16,92 m2), einer Küche einschließlich Bad (Raum 3, 25,85 m2), einem Hofzimmer (Raum 4, 20,72 m2) und einem außerhalb dieses Raumverbandes, jenseits eines Ganges liegenden WC (1,13 m2) besteht. In den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten dem Beklagten die von ihm im Haus Wien 4, Weyringergasse 31, gemietete Wohnung top. Nr. 1 a aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 4 und Z 6 MRG im wesentlichen mit der
Begründung: auf, der Beklagte habe die Wohnung zur Gänze weitergegeben und benötige sie weder für sich noch für Eintrittsberechtigte. Die Wohnung werde nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder Eintrittsberechtigter verwendet. Der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, daß die Antragsgegner als Vermieter der Wohnung Nr 12 im Hause Plenergasse 24 im 18.Wiener Gemeindebezirk den antragstellenden Mietern gegenüber das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung und Einhebung eines monatlichen Hauptmietzinses von 1.289 S in der Zeit vom 1.Jänner bis 30. April 1984 um monatlich 1.194,70 S und durch Vorschreibung eines monatlichen Hauptmietzinses von 1.429,23 S in der Zeit vom 1.Mai 1984 bis 31.Jänner ... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 AMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z13MRG §46 Abs1
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "nahe Angehörige": Der Begriff der (bezüglich des Mietzinses privilegierten) "nahen Angehörigen" des bisherigen Hauptmieters, die minderjährig sind, im Sinne des § 46 Abs 1 MRG ist nach der in diesem Gesetz an anderer Stelle gebrauchten Begriffsumschreibung zu definieren. § 30 Abs 2 Z 13 MRG verweist bei der Verwendung des Begriffes "nahe Angehö... mehr lesen...