Norm: MRG §16 Abs4MRG §44 Abs1MRG §44 Abs3
Rechtssatz: "Maß" im Sinne des § 16 Abs 4 MRG ist im Sinne des Wortes "Verhältnis" auszulegen. Entscheidungstexte 5 Ob 56/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 56/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070304 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs4MRG §44 Abs1
Rechtssatz: Der Gesamtregelung des § 44 Abs 1 MRG kann entnommen werden, daß der Gesetzgeber nicht eine Angleichung der ermäßigten Hauptmietzinse im Lauf der Zeit an die Kategoriehöchstsätze gewünscht hat, sondern nur eine Angleichung an die Grundsätze des § 16 Abs 4 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 56/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 56/87 ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1MRG §16 Abs6MRG §44 Abs1WGG §14
Rechtssatz: Eine Wertsicherungsklausel entfaltet nur in dem Bereich Wirksamkeit, der zwischen dem ursprünglich vereinbarten und entgegen dem Kostendeckungsgrundsatz unter dem wahren Wert liegenden Entgelt und dem zulässigen und gesetzlich auch gebotenen Entgeltsbetrag liegt. Entscheidungstexte 5 Ob 69/87 Entscheidungstext OGH 06.10... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs4MRG §44 Abs1
Rechtssatz: Nach § 44 Abs 1 MRG ist eine in einem vor dem 01.01.1982 abgeschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung, für die nunmehr § 16 Abs 2 MRG gilt, vorgesehene Wertsicherungsvereinbarung insoweit rechtsunwirksam, als eine allfällige Erhöhung das im § 16 Abs 4 vorgesehene Maß übersteigt. Die Wertsicherung darf jedoch nur nach Maßgabe des § 16 Abs 4 MRG und des dort vorgesehenen Multiplikators, und zwar nach de... mehr lesen...