RS OGH 1987/10/6 5Ob69/87

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Veröffentlicht am 06.10.1987
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Norm

MRG §16 Abs1
MRG §16 Abs6
MRG §44 Abs1
WGG §14

Rechtssatz

Eine Wertsicherungsklausel entfaltet nur in dem Bereich Wirksamkeit, der zwischen dem ursprünglich vereinbarten und entgegen dem Kostendeckungsgrundsatz unter dem wahren Wert liegenden Entgelt und dem zulässigen und gesetzlich auch gebotenen Entgeltsbetrag liegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069544

Dokumentnummer

JJR_19871006_OGH0002_0050OB00069_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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