Entscheidungen zu § 40 Abs. 2 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

15 Dokumente

Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2008/6/3 5Ob111/08x

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Entscheidung | OGH | 03.06.2008

TE OGH 2006/10/3 5Ob119/06w

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Entscheidung | OGH | 03.10.2006

TE OGH 2003/2/25 5Ob220/02t

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Entscheidung | OGH | 25.02.2003

TE OGH 2002/10/15 5Ob240/02h

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Entscheidung | OGH | 15.10.2002

RS OGH 2002/10/15 5Ob240/02h

Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung erst gestellt, nachdem der Hauptantrag bei der Schlichtungsstelle anhängig gemacht worden ist, gilt dieser im Sinne des § 40 Abs 2 MRG als - ohne Rücksicht auf das sonst erforderliche Verstreichen der Dreimonatsfrist - von der Schlichtungsstelle abgezogen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.2002

TE OGH 2002/5/28 5Ob127/02s

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Entscheidung | OGH | 28.05.2002

TE OGH 2000/4/27 5Ob185/99p

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Entscheidung | OGH | 27.04.2000

RS OGH 1998/11/24 5Ob190/98x, 5Ob185/99p, 5Ob127/02s, 5Ob240/02h, 5Ob220/02t, 5Ob111/08x, 5Ob73/11p,

Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Durch die Abziehung von der Schlichtungsstelle an das Gericht wird im Zweifel das gesamte bei der Schlichtungsstelle anhängige Verfahren bei Gericht anhängig, die Schlichtungsstelle hat, sobald das Begehren bei Gericht eingebracht wurde, das Verfahren einzustellen. Nur ausnahmsweise, bei ausdrücklicher Abziehung nur eines Teils des Antrags oder aber bei ihrem Wesen nach voneinander unabhängigen Anträge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1998

TE OGH 1998/11/24 5Ob190/98x

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Entscheidung | OGH | 24.11.1998

TE OGH 1998/7/13 7Ob182/98k

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Entscheidung | OGH | 13.07.1998

TE OGH 1998/3/31 7Ob93/98x

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Entscheidung | OGH | 31.03.1998

RS OGH 1998/3/31 7Ob93/98x, 7Ob182/98k, 5Ob119/06w, 5Ob73/11p

Norm: MRG §40 Abs1MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Im Fall des Antrages gemäß § 40 Abs 2 MRG ist eine Zurücknahme der Anrufung des Gerichts im Gesetz nicht vorgesehen. Der Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG beendet das Verfahren vor der Gemeinde; damit wird das Gericht für das Verfahren über den Antrag gemäß § 37 MRG endgültig zuständig. Eine Beendigung des Verfahrens durch Parteidisposition ist dann nur mehr durch Rücknahme des das Verfahren einleitenden Rec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1998

TE OGH 1998/3/10 40R777/97d

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Entscheidung | OGH | 10.03.1998

RS OGH 1998/3/10 40R777/97d

Norm: MRG §6 Abs2MRG §40 Abs2
Rechtssatz: Ist der Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gemäß § 6 Abs 1 MRG durch die Schlichtungsstelle erlassen worden, liegt im an das Gericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Zangsverwaltung die Anrufung des Gerichtes. Die Zangsverwaltung aufgrund eines Auftrages der Schlichtungsstelle, dem nicht entsprochen wurde, kann daher auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden. En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1998

RS OGH 1997/9/30 5Ob368/97x, 6Ob55/07t, 5Ob73/11p

Norm: MRG §40 Abs2MRG §40 Abs3
Rechtssatz: Durch § 40 Abs 2 Satz 2 MRG ist klargestellt, daß die Ausstellung der in § 40 Abs 3 MRG erwähnten Bestätigung der Schlichtungsstelle noch nicht die Einstellung des Verfahrens bedeutet. Das Verfahren ist vielmehr erst dann einzustellen, wenn das betreffende Begehren bei Gericht eingebracht wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 368/97x Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1997

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