RS OGH 1998/3/10 40R777/97d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1998
beobachten
merken

Norm

MRG §6 Abs2
MRG §40 Abs2

Rechtssatz

Ist der Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten gemäß § 6 Abs 1 MRG durch die Schlichtungsstelle erlassen worden, liegt im an das Gericht gestellten Antrag auf Bewilligung der Zangsverwaltung die Anrufung des Gerichtes. Die Zangsverwaltung aufgrund eines Auftrages der Schlichtungsstelle, dem nicht entsprochen wurde, kann daher auch unmittelbar bei Gericht beantragt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

sukzessive Kompetenz; Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten; Erzwingung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:1998:RWZ0000024

Dokumentnummer

JJR_19980310_LG00003_04000R00777_97D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten