Norm: MRG §37 Abs1 MRG §39 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009 bis 31.07.2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vertragserrichtungskosten wurden den Antragstellern - ohne vorausgegangene diesbezügliche Absprache zwischen den Streitteilen - vom Vertragsverfasser direkt vorgeschrieben und von den Antragstellern bezahlt. Der Antragsgegner ist schon deswegen nicht (gleichsam als Empfänger einer verbotenen Ablöse) passiv legitimiert. Der bei Beurteilung der "sozialen Voraussetzungen" des Wohnungstausches (siehe MietSlg 37.28... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB IE6 AußStrG §2 Abs1 Z3 IC IE6 MRG §6 MRG §16 Abs8 MRG §20 Abs3 MRG §37 Abs1 Z2 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §37 Abs1 Z11 MRG §39 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 MRG § 6 heute ... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens nur noch die vom Antragsteller begehrte Feststellung ist, die Erstantragsgegnerin habe zum Zinstermin Juli 1994 - unbekämpft gebliebene Auslegung des Begehrens durch die Vorinstanzen und dem folgend der Antrag im Revisionsrekurs - das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung eines Hauptmietzinses auf Basis der Ausstattungskategorie C statt richtig D überschritten. Die Vorinstan... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnung Nr 7 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus *****. Wohnungseigentum ist für die Antragsgegner noch nicht begründet, doch ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle die Feststellung, daß die Antragsgegner ihnen gegenüber zu den Zinsterminen 1.6.1994 bis 1.9.1994 das gesetzliche Zinsausmaß überschritten hätten. Die Schlichtungsstelle stellte die ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Miteigentümer des Hauses *****, und zwar der Erstantragsgegner zur Hälfte, der Zweitantragsgegner und die Drittantragsgegnerin zu je einem Viertel. Die Antragsteller, die Wohnungen in diesem Haus gemietet haben, erwirkten zu SL-528/84 und SL-8684/95 zwei Entscheidungen der Schlichtungsstelle beim Magistratischen Bezirksamt für den 15. Bezirk über die zulässigen Betriebskosten der Jahre 1991 bis 1993, in denen eine Rückzahlungsverpflichtung d... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §39 MRG §39 Abs1 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gült... mehr lesen...
Norm: MRG §37 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §39 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.2009... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - nunmehr (7 E 240/87-28 des BG Hernals vom 6.9.1988) Alleineigentümer des Hauses Wien ***** - war Mieter der in diesem Haus gelegenen Wohnung top.Nr.10. Er stellte am 2.5.1988 bei der Schlichtungsstelle den Antrag auf Feststellung, es sei ihm gegenüber ab 1.4.1975 durch Vorschreibung von S 700 an Hauptmietzins das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um den von der Schlichtungsstelle zu ermittelnden Betrag überschritten worden. Als Antragsgegner wurde... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter einer Wohnung im Haus P*****gasse 45 in Wien, das Bestandteil der Liegenschaft EZ 708 KG H***** ist und der Antragsgegnerin gehört. Letztere ist auch Eigentümerin in des auf der Nachbarliegenschaft EZ 703 KG H***** stehenden Hauses P*****gasse 43. Zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt wurde im Hoftrakt der beiden Häuser ein zweigeschoßiges Betriebsgebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 545,82 m2 errichtet, das sich über beide ... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §37 Abs3 MRG §39 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis... mehr lesen...
Norm: MRG §39 MRG § 39 heute MRG § 39 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 MRG § 39 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/1999 MRG § 39 gültig von 01.01.1982 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §37 Abs3 MRG §39 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches*****, auf der sich die Häuser K*****straße 29, 31, 33, 35 und 37 sowie F*****allee 28, 30, 32 und 34 befinden. Die Antragsgegner sind (bzw. waren zu Verfahrensbeginn) Mieter in diesen Häusern, davon die im
Kopf: unter A) angeführten Personen Mieter des Hauses K*****straße 29. Die Antragstellerin stellte einen auf die §§ 18 ff MRG gestützten Antrag mit der
Begründung: , die gesamte Nutzfläch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller - Mieter im Hause Wien *****, M*****gasse 9, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht - brachten bei der Schlichtungsstelle (Schli 2/89) am 30. 11. 1989 einen Antrag ein, in dem sie zunächst in tabellarischer Form die ihnen in den Monaten I bis III/82, IV/82, V/82, VI bis XII/82 und I bis III/83 in Pauschalbeträgen vorgeschriebenen Aufzugskosten darstellten. Diese Beträge hätten sie auch bezahlt. Diese Vorschreibungen würden von ihnen der Höhe nach... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2 MRG §39 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 MRG § 39 heute MRG § 39 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2003 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses Wien 4.,Prinz Eugen-Straße 4, die Antragstellerin auf Grund des Mietvertrages vom 15. Oktober 1963 Mieterin der Wohnung top. Nr. 9 in diesem Haus. Diese Wohnung hat eine Nutzfläche von 154 m2; der bisherige Hauptmietzins betrug 415,64 S zuzüglich eines WWF-Beitrages von 25,48 S. Seit dem 1. März 1982 wird von der Antragstellerin ein Erhaltungsbeitrag eingehoben, und zwar bis einschließlich April 1984 in der Höhe von 1.694 ... mehr lesen...