Begründung: Am 8.10.1996 kaufte die Antragstellerin von Voreigentümern die im zweiten Stock des Hauses T*****weg Nr. 3 in T***** gelegene Wohnung top 7 und vermietete sie ihrem Ehemann, der dort seit 4.11.1996 eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. Der Wohnungseigentumsvertrag vom 5.7.1982 sieht vor, daß das betreffende Objekt ausschließlich für Wohnzwecke oder zusätzlich für eine solche geschäftliche Tätigkeit benützt werden darf, "die üblicherweise in einer Wohnung ausge... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der 161 m**2 großen Wohnung top 13 im Haus W*****, das der Antragsgegnerin gehört. Er stellte am 4.12.1995 bei der zentralen Schlichtungsstelle in Wien den Antrag, festzustellen, daß 1.) der auf seine Wohnung entfallende Anteil an den Gesamtkosten, Betriebskosten und Aufzugskosten 10,84 % beträgt; 2.) die Kosten für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes des Aufzugs erforderlich sind, keine Betriebskosten, sondern E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verfügt unter anderem über eine Gewerbeberechtigung zur Durchführung von Erdarbeiten und ist zu Mauererrichtungen befugt. Er errichtete 1992 im Auftrag des beklagten Bauherrn auf dessen Grundstück eine 8 m hohe Stützmauer, die einen Parkplatz gegen einen Berghang stützen sollte. Bodenuntersuchungen wurden nicht vorgenommen. Die Mauer wurde in Trockenbauweise (Trockensteinschlichtung) hergestellt. Die Arbeiten waren am 9.10.1992 beendet. Die Par... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat der mj. Nicole aufgrund gerichtlicher Titel seit 1.März 1991 Geldunterhalt zu leisten. Zuletzt wurde der Unterhaltsbeitrag mit Beschluß des Erstgerichts vom 9.Mai 1995 mit 2.500 S monatlich ab 1.März 1995 festgesetzt. Der Minderjährigen werden seit 1.März 1992 laufend Unterhaltsvorschüsse - solche gemäß §§ 3 und 4 Z 1 UVG vom 1.März 1992 bis 31.März 1994 und vom 1.November 1994 bis 30.Juni 1996, solche gemäß § 4 Z 3 UVG vom 1.April bis 31.Oktober 1994 un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom Rekursgericht verneinte Nichtigkeit kann auch im Rechtsmittelverfahren dritter Instanz gegen Sachbeschlüsse im Msch-Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden (5 Ob 1069/91 = WoBl 1993/31 = MietSlg 43.334). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:0050OB00408.97D.0930.000 Dokumentnummer JJT_19970930_OGH0002_0050OB00408_97D00... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht wies den "Antrag der Antragstellerin, die Angemessenheit (gemeint offensichtlich: des Hauptmietzinses) des von ihr gemieteten Bestandobjektes in *****, festzustellen" ab. Dabei ging es im wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: Das gemäß Paragraph 40, Absatz 2, MRG angerufene Erstgericht wies den "Antrag der Antragstellerin, die Angemessenheit (gemeint offensichtlich: des Hauptmietzinses) des von ihr gemietete... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Schlichtungsstelle für den 8. Wiener Gemeindebezirk, SL/804/95, aufgetragenen Arbeiten ..... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 12.10.1996, den sie direkt bei Gericht mit der Bemerkung einbrachten, der Schlichtungsstelle komme für die Vollstreckung eines Auftrags zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten keine Zuständigkeit zu, haben die Antragsteller unter Berufung auf § 6 Abs 2 MRG beantragt, zum Zweck der Durchführung der den Antragsgegnern im rechtskräftig gewordenen Bescheid der Zentralen Schlichtungsstelle der Stadt Wien vom 25.10.1994, 50-Schli 1/92, aufgetragenen ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4 MRG §37 Abs3 Z4 MRG §37 Abs3 Z5 WEG 1975 §26 Abs2 Z5 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat aufgrund eines Antrages vom 18.11.1996 (ON 1) 1. dem Antragsgegner aufgetragen, dem Antragsteller Einsicht in die Originalbelege der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung zu gewähren; 2. die Unwirksamkeit der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung 1995 ausgesprochen; 3. ausgesprochen, daß die Mietzinsvorschreibung nicht konform mit dem Mietrechtsgesetz geht; 4. ausgesprochen, daß die vom Antragsteller getätigte Mietzinsminderung auf... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag gemäß § 6 MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft gerichtet. Mit Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG vom 29.4.1994 rief der Antragsteller das Gericht an. Seit 22.8.1995 ist die Zweitantragsgegnerin bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft. Der Antrag gemäß Paragraph 6, MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherlich... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4 MRG §37 Abs3 Z4 MRG §37 Abs3 Z5 WEG 1975 §26 Abs2 Z5 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4 MRG §37 Abs3 Z4 MRG §37 Abs3 Z5 WEG 1975 §26 Abs2 Z5 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z14 ZPO §190 ZPO §192 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den von der Antragsgegnerin gestellten Antrag auf Unterbrechung des vorliegenden Zinsüberprüfungsverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens zu 9 Msch 1/97v des Bezirksgerichtes Bad Ischl, ab. Zwar liege die hier zu lösende Vorfrage auch dem Verfahren vor dem BG Bad Ischl zugrunde, doch sei jener Antrag von einer anderen Partei als im vorliegenden Verfahren gegen die Antragsgegnerin gestellt. Mangel... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z14 ZPO §190 ZPO §192 Abs2 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs2 B EO §378 Abs2 C EO §381 A MRG §5 Abs2 MRG §37 Abs3 Z22 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Judikatur und Lehre stimmen darin überein, daß ein unbedingter Anspruch des Mieters, eine freigewordene Nachbarwohnung nach Maßgabe des § 5 Abs 2 MRG zur Zumietung angeboten zu bekommen, erst entsteht, wenn der Vermieter in rechtlich relevanter Weise seinen Willen manifestiert, die fragliche Wohnung einem Dritten zu vermieten (WoBl 1992, 31/24; MietSlg 45/25; Krejci im HBzMRG, 217 f; Würth in Rummel2, Rz 6 zu § 5 M... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs2 B EO §378 Abs2 C EO §381 A MRG §5 Abs2 MRG §37 Abs3 Z22 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs2 E ZPO §527 Abs2 B1 ZPO §527 Abs2 B2 ZPO §528 Abs1 K MRG §37 Abs3 Z16 MRG §27 Abs3 Z18 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gülti... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen im erstinstanzlichen Sachbeschluß ist die Antragsgegnerin derzeit Hauptmieterin des Geschäftslokals top 2 im Haus W*****, das seit 1970 im Eigentum des Antragstellers steht. Seit 1976 ist dieses Geschäftslokal verpachtet, weshalb der Antragsteller gemäß § 46a Abs 3 MRG die Anhebung des Hauptmietzinses begehrte. Das Erstgericht, an das das Verfahren gemäß § 40 Abs 2 MRG gelangt ist, sprach aus, daß der angemessene monatliche Hauptmietzins S ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs2 E ZPO §527 Abs2 B1 ZPO §527 Abs2 B2 ZPO §528 Abs1 K MRG §37 Abs3 Z16 MRG §27 Abs3 Z18 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gülti... mehr lesen...
Begründung: In dem von der betreibenden Partei zur Hereinbringung von S 3.000.000,-- sA geführten Zwangsversteigerungsverfahren stellte die Verpflichtete, der im Rahmen der ihr bewilligten Verfahrenshilfe ein Rechtsanwalt beigegeben wurde, den Antrag, das Verfahren für nichtig zu erklären und die Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 3 EO einzustellen. Hiezu brachte sie im wesentlichen vor, daß sie während des gesamten Exekutionsverfahrens prozeßunfähig und zur Zeit der Errichtung des... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Mieterin auf Überprüfung bestimmter Abrechnungsposten der Betriebskostenabrechnungen der Jahre 1991 bis 1994 ab. Der Antrag sei schon vor der Schlichtungsstelle ausdrücklich nur gegen einen von zwei Hälfteeigentümern der Liegenschaft gestellt worden, das Begehren könne jedoch nur gemeinsam allen Miteigentümern gegenüber durchgesetzt werden. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin Folge, hob den Sachbeschluß des Ers... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte eine Überschreitung des gesetzlichen Hauptmietzinses in bestimmter Höhe fest und verpflichtete den Antragsgegner zur Rückzahlung des Überschreitungsbetrages an die Antragstellerin. Im Rahmen seiner rechtlichen Beurteilung ordnete es die von der Antragsstellerin gemietete Wohnung der Kategorie D zu. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers teilweise Folge und nahm eine betragliche Abänderung vor, weil die Wohnung in die Kategorie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zum Revisionsrekurs ON 52: Dieses Rechtsmittel richtet sich gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes (ON 48), mit dem einerseits der Beschluß des Erstgerichtes vom 4.3.1996, ON 34, bestätigt, andererseits ein gegen den Beschluß und Sachbeschluß des Erstgerichtes vom 5.2.1996, ON 30, erhobener zweiter Rekurs (zum ersten siehe Punkt 2) zurückgewiesen wurde. Diese unterschiedlichen Erledigungen erfordern getrennt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 18.März 1987 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch G*****, bestehend aus den Grundstücken 169/1 Wald, 162/2, 169/3, 170 bis 172 und 261 je landwirtschaftlich genutzt, 262/1 Garten, 262/2 unproduktiv, 263, 264, 265/2, 265/4, 266 und 267/2 je landwirtschaftlich genutzt, 17/1 Baufläche mit Wohnhaus und 17/2 Baufläche. Die beklagten Parteien sind Miteigentümer der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuc... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1 ZPO §528 Abs2 A MRG §37 Abs3 Z16 MRG §37 Abs3 Z18 MRG §37 Abs3 Z13 idF WohnAußStrBeglG MRG §37 Abs3 Z15 idF WohnAußStrBeglG MRG §37 Abs3 Z16 idF WohnAußStrBeglG ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 A ZPO §528 Abs2 Z1 C4 MRG §37 Abs3 Z16 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO ... mehr lesen...