Begründung: Der Antragsteller ist Mieter, die Antragsgegnerin Vermieterin der Wohnung Nr 3 im Haus ***** in 1020***** . Der Mietvertragsabschluss erfolgte im Jahr 1989. Im Zeitraum 1. 12. 1996 bis 30. 11. 1999 wurde dem Antragsteller ein Hauptmietzins von monatlich S 1.030 netto vorgeschrieben. Mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 7. 8. 1998 wies das Bezirksgericht Donaustadt im Verfahren zu 28 Msch 29/98x den Antrag des Antragstellers, für den Zeitraum 1. 4. 1995 bis 31. 3. 199... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 AMRG idF vor der WRN 2000 §44MRG idF WRN 2000 §49c Abs8 MRG §37 Abs3 Z13 ZPO § 236 heute ZPO § 236 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 236 gültig von 01.10.1995 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus*****. Der Antragsgegner Mieter dieser Wohnung. Ein mündlicher Mietvertrag wurde nach
Begründung: von Wohnungseigentum zwischen den Parteien abgeschlossen. Der Mietvertrag ist nicht befristet. Das Mietverhältnis besteht seit mehr als 10 Jahren. Für ein ursprüngliches Haus wurde die Baubewilligung vor dem 8. 5. 1945 erteilt. Nach Bombenschäden im zweiten Weltkrieg wurde mit Mitteln des Wohnhauswied... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrec... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als ber... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs des Helmut G***** gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Haag vom 28. 3. 2001, GZ 3 Nc 35/01i, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dieser Beschluss wurde Helmut G***** am 13. 9. 2001 zugestellt. Am 19. 9. 2001 erhob er dagegen einen an das Landesgericht St. Pö... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein österreichischer Staatsbürger - begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 11. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und in das sowjetische Militärgefängnis in Baden bei Wien verbracht worden. Dort sei er "unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und schweren Repressalien ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, seiner Tochter Juliana für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 insgesamt S 57.040 an Unterhalt zu bezahlen und wies das Mehrbegehren des Kindes ab. Weiters verpflichtete es den Vater - ebenfalls für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 - zur Zahlung von Unterhalt im Gesamtbetrag von S 60.480 an seinen Sohn Florian; das Mehrbegehren dieses Kindes wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese - im abweislichen Teil unbek... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 7. 1996 beantragte die Minderjährige, ihrem Vater einen Unterhaltsbeitrag von 6.300 S monatlich ab dem 1. 10. 1995 aufzuerlegen (ON 13). Mit Beschluss vom 1. 6. 1999, mit dem das Erstgericht über einen Teil des Unterhaltsbegehrens absprach, wurden der Minderjährigen rechtskräftig 2.700 S vom 1. 1. 1997 bis zum 31. 12. 1997, 4.000 S vom 1. 1. 1998 bis zum 31. 12. 1998 und 4.200 S ab dem 1. 1. 1999 jeweils monatlich an Unterhalt zuerkannt (ON 98). Mit Beschluss vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter, für die Zeit vom 6. 4. 2000 bis einschließlich 6. 9. 2000 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 3.200 (richtig: Ersatz von monatlich S 3.200 für die Kosten der vollen Erziehung der Minderjährigen im Rahmen deren Heimunterbringung) an den Jugendwohlfahrtsträger zu leisten. Über Rekurs der Mutter bestätigte das Rekursgericht mit seinem nach dem 31. 12. 1997 gefassten Beschluss (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind zu verschiedenen Anteilen Miteigentümer eines Wochenendhauses, bei dem es sich um ein Superädifikat handelt. Über Antrag des Antragstellers regelte das Erstgericht die Benützung dieses Objektes dergestalt, dass es dem Antragsteller das Recht zur ausschließlichen Benützung für die Zeit vom 1. 2. bis 31. 7. jeden Jahres einräumte, dem Erstantragsgegner das Recht zur ausschließlichen Benützung für die Zeit vom 1. 8. bis zum 31. 1... mehr lesen...
Begründung: Im derzeitigen Verfahrensstadium ist nur mehr die Höhe des vom Antragsteller gemäß § 46a Abs 5 MRG geforderten Hauptmietzinses strittig. Das die Mietzinserhöhung rechtfertigende Ereignis - das Entstehen eines gespaltenen Mietverhältnisses - fand im Jahr 1979 statt; das Anhebungsbegehren wurde 1996 gestellt. Ausgehend von der Feststellung, dass der angemessene Hauptmietzins für das vom Antragsteller gemietete Geschäftslokal im Jahr 1979 S 400,-- netto pro m2 betrug... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den von Mag. Thomas H***** als "zu bestellender Kollisionskurator für die Minderjährige" gestellten Antrag auf pflegschaftsbehördliche Genehmigung des am 24. 11. 2000 geschlossenen notariellen Schenkungsvertrages über mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ab. Das vom Antragsteller angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 260.000 nicht übersteige und der ord... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht S 130.000,-- übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese ihr am 9. 7. 2001 zugestellte Entscheidung erhob die Antragstellerin am 6. 8. 2001 zu gerichtlichem Protokoll einen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof verbunden mit einem Antrag an das Landesgeric... mehr lesen...
Begründung: Nach Anrufung des Gerichtes durch die Antragsgegnerin (15. 3. 2000) hielt das Erstgericht am 3. 5. 2000 eine mündliche Verhandlung ab, zu der die Antragsgegnerin nicht erschien, weil ihr bzw ihrem Vertreter keine Ladung zugegangen war. Am 16. 5. 2000 fasste das Erstgericht einen Sachbeschluss, in dem es der Antragsgegnerin diverse Arbeiten zur Behebung von Schäden im Wartezimmer der Ordination des Antragstellers in ***** auftrug. Lediglich der Antrag auf Wiederhers... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1998 wurde an der Liegenschaft EZ *****, GB ***** Wohnungseigentum begründet. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer. In den Kaufverträgen der heutigen Wohnungseigentümer mit dem Wohnungseigentumsorganisator N***** GmbH, die vor dem Juni 1996 geschlossen wurden, ist vereinbart, dass die Käufer der Verkäuferin Auftrag und Vollmacht zur Verwaltung der Wohnhausanlage für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Rechtskraft der Benützungsbewilligung erteilen. Die Verk... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof kann einen ordentlichen Revisionsrekurs, wenn er die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO verneint - unter Beschränkung auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO, hier iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) - zurückweisen. Das kommt insbesondere auch dann in Frage, wenn das Rekursgericht zwar mit Recht ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei, der Revisionsrekurs dann aber nur solche Grün... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte der klagenden Partei im zweiten Rechtsgang 250.000 S sA zu und wies das Mehrbegehren von 250.000 S sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es verwies zu der vom Beklagten behaupteten Nichtigkeit auf den im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs - wie schon im aufgehobenen Ersturteil - bejaht wurde. Im Übri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der die Zurückweisung einer Anrufung des Gerichtes nach § 40 MRG bestätigende Beschluss ist der Zurückweisung einer Klage nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten (MietSlg 50.495; 5 Ob 145/00k). Eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO liegt aber nicht zur Entscheidung vor, weshalb die Ausführungen auf die Zurückweisungsgründe zu beschränken sind (§§ 510 Abs 3, 528a ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG). Der ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat festgestellt, dass die Antragsteller Hauptmieter sind. Nicht fest steht, dass diese die einzigen Hauptmieter sind. Aus dem Schlichtungsstellenakt, Mieterliste S 10 ergibt sich der Hinweis darauf, dass es noch weitere Hauptmieter geben könnte. Im erstinstanzlichen Verfahren wurde nur die Ladung zum Lokalaugenschein in allen drei Stiegen im Haus angeschlagen (ON 12), nicht jedoch der Hausanschlag hinsichtlich der erstinstanzlichen Entscheidung ode... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die erstgerichtliche Feststellung, dass das Bestandobjekt des Antragstellers bei Anmietung die Ausstattungskategorie C aufgewiesen habe, und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese am 23. 4. 2001 zugestellte Rekursentscheidung richtet sich der am 22. 5. 2001 überreichte "außerordentliche" Revisionsrekurs des Antragstellers. Das Erst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. April 2000 bis 31. März 2003 gemäß §§ 3, 4 Z 1, 18 UVG weiterhin Unterhaltsvorschüsse von monatlich 2.000 S. Das Rekursgericht bestätigte den erstinstanzlichen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig. Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen für die Zeit vom 1. April 2000 bis 31. März 2003 gemäß Paragraphen 3, 4, Ziffer eins, 18, UVG weiterhin Unterhaltsvorschü... mehr lesen...
Begründung: Die außerehelich geborene Minderjährige stellte am 8. 2. 2000 den Antrag, ihren Vater von bisher S 1890,-- zur Zahlung des Regelbedarfs von S 4.430,-- rückwirkend ab 1. 2. 1999 (unter Berücksichtigung bisher geleisteter Teilzahlungen) zu verpflichten. Der Vater stimmte einer Unterhaltsfestsetzung von bloß monatlich S 2.500,-- ab 1. 12. 1999 zu. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 3.500,-- ab 1. 2. 1999 und wies das dar... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den angemessenen Hauptmietzins für das von der Antragsgegnerin gemietete Objekt mit S 104.105,-- fest. Das Rekursgericht ersetzte diesen Betrag durch den Betrag von S 86.962,77 und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000,-- übersteigt. Den ordentlichen Revisionsrekurs erklärte es für zulässig, weil keine Rechtsprechung dazu bestehe, ob Apotheken zu ertragsschwachen Nahversorgungsunternehmen zählen. Die gegen diese Rekur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Ansuchen der Antragstellerin, für sie das Eigentumsrecht an 810/38130 Anteilen der Gesamtliegenschaft einzuverleiben, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Entscheidungsgegenstand S 260.000,-- übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31.12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 30 Tagen ab Zust... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Abberufung der Erstantragsgegnerin als Verwalterin der Liegenschaft ***** über Antrag des Antragstellers gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG. In einem solchen Verfahren haben alle Mit- und Wohnungseigentümer sowie der Verwalter des Wohnungseigentums Parteistellung (RIS-Justiz RS0083116). Bei sonstiger Nichtigkeit sind sie nicht nur am Verfahren zu b... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die tragende
Begründung: des rekursgerichtlichen Sachbeschlusses (es fehle die Genehmigungs- bzw Duldungsvoraussetzung der Verkehrsüblichkeit der Veränderung - § 9 Abs 1 Z 2 MRG) wird durch die Rechtsmittelausführungen nicht in Frage gestellt. Dass es dabei nicht auf persönliche Bedürfnisse des Mieters ankommt, ergibt sich eindeutig aus dem Begriff der Verkehrsüblichkeit (vgl MietSlg 45/18, wonach die objektiven Ums... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 23. 5. 1997 geschieden. Zu 1 F 74/97i ist bei diesem Gericht auch ein Aufteilungsverfahren betreffend das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse anhängig. Die Streitteile sind grundbücherliche Eigentümer eines Hauses in West Palm Beach, Florida, USA, welches im Sommer 1996 erworben wurde. Mit seiner Klage vom 17. 3. 1999 begehrt der Kläger die Zahlung de... mehr lesen...
Norm: ZPO §207 Abs1 ZPO §208 Abs1 ZPO §496 Abs1 Z2 ZPO §503 Abs1 Z2 C6AußStrG 2005 §10 Abs1AußStrG 2005 §22 MRG §37 Abs3 Z12 ZPO § 207 heute ZPO § 207 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 207 gültig von 01.01.2003 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2... mehr lesen...
Begründung: Dass die in der mündlichen Verhandlung am 29. 10. 1999 erklärte Modifikation des verfahrensgegenständlichen Sachantrages unzulässig war, weil sie die Einbeziehung anderer Parteien in das Verfahren bedingt hätte, bestreitet die Revisionsrekurswerberin selbst nicht. Es liegt aber auch kein die Anrufung des Obersten Gerichtshofes rechtfertigender Fehler des Rekursgerichtes darin, das diesbezügliche Vorbringen der Antragstellerin nicht als neuen, zu Protokoll gegebenen... mehr lesen...