Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Höllwerth und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** B*****-S*****, vertreten durch Dr. Michael Jöstl, Rechtsanwalt in Innsbruck, und des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei Ing. F***** O*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter im Haus *****, H*****gasse *****. Die Antragsgegner legten für das Kalenderjahr 2006 eine Bewirtschaftungskostenabrechnung, in welcher - nach noch während des Verfahrens erfolgten Ergänzungen - die Ausgaben nach Grundsteuer, Hausreinigung, Hausstrom, Müllabfuhr, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Versicherung, Verwaltungshonorar, Wasser/Abwasser und Winterdienst gegliedert, die einzelnen Vorschreibungen/Rechnungen mit dem jeweiligen Da... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs5 MRG §37 Abs1 Z11 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den erstinstanzlichen Sachbeschluss aufgehoben, mit dem eine Rechnungslegungspflicht der Antragsgegner wegen Unmöglichkeit der Leistung verneint und das entsprechende Begehren abgewiesen wurde. Gegenständlich ist die Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnung für das Jahr 1998. Das Rekursgericht vertrat den Standpunkt, es stehe noch nicht mit ausreichender Sicherheit fest, dass die Erstellung der von den Mietern be... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 59 GB ***** bestehend ua aus dem Grundstück Nr 140/1 (landwirtschaftlich genutzt) mit einer Fläche von 5.717 m² und dem Grundstück .145 (Baufläche - Gebäude) im Ausmaß von 435 m² (Liegenschaftsadresse A*****straße 12). Die Beklagten wollten das Grundstück 140/1 an ihre beiden Kinder übergeben, die daran jedoch kein Interesse zeigten. Daraufhin entschlossen sich die Beklagten zum Verkauf. Der Erstbeklagte e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit im Sinn des § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche se... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden h... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447 MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs5 WEG 1975 §17 Abs1 Z1 WEG 1975 §17 Abs6 ABGB § 1447 heute ABGB § 1447 gültig ab 01.01.1812 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...