Entscheidungen zu § 15a Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 31-44 von 44

RS OGH 1992/9/15 5Ob12/92, 5Ob2152/96y, 5Ob304/99p, 5Ob162/00k, 5Ob293/01a, 5Ob98/08k, 5Ob253/09f

Norm: MRG idF 3. WÄG §15a Abs1MRG §15a Abs2MRG §16 Abs1 Z4MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Schon der Gesetzeswortlaut verlangt, dass in allen Fällen, in denen es auf die im § 16 Abs 2 MRG umschriebenen Ausstattungskategorien ankommt, sich die Beurteilung nach dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages richtet, daher auch im Falle der Vermietung im Sinne des § 16 Abs 1 Z 4 MRG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1992

TE OGH 1991/11/12 5Ob123/91

Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer des Hauses Wien *****. Mit Mietvertrag vom 15.10.1970 mietete der Erstantragsteller die aus Zimmer und Küche bestehende Wohnung top.Nr.12 a in diesem Haus. Am 21.3.1975 mieteten beide Antragsteller vom Antragsgegner ab 1.4.1975 das durch Zusammenlegung der bisherigen Wohnung top.Nr.12 a mit der daneben befindlichen Wohnung top.Nr. 14 entstandene, 79,50 m2 große, nunmehr als top.Nr.14 bezeichnete Bestandobjekt. Der Antragsgegner ließ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1991

RS OGH 1991/11/12 5Ob123/91, 5Ob100/95, 5Ob304/99p, 5Ob162/00k

Norm: MRG idF 3. WÄG §15a Abs1 Z3MRG §16 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Wohnung muß sich, damit sie in die Ausstattungskategorie C eingereiht werden kann, zur Zeit der Mietzinsvereinbarung in brauchbarem Zustand befunden haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie an sich zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine gröberen, die Benützung behindernden Mängel aufweist. Entscheidungstexte 5 Ob 12... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1991

TE OGH 1991/6/11 5Ob1037/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Dr. Ursula G*****, Angestellte, ***** Wien, B*****gasse 18A/9-10, vertreten durch Dr. Heinz Neuner, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1.) Dr. Wolfgang M*****, H*****gasse 8, ***** Wien, 2.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1991

TE OGH 1990/10/9 5Ob94/90

Begründung: Die Erstantragstellerin und deren Gatte, in dessen Mietrechte der Zweitantragsteller eintrat, mieteten am 16.5.1977 von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegner die im Parterre des Hauses Wien 18., Weimarerstraße 43 gelegene Wohnung, die eine Nutzfläche von 125,12 m2 aufweist, gegen Entrichtung eines wertgesicherten monatlichen Hauptmietzinses von 2.500 S. Mit Schreiben vom 28.4.1982 begehrten die Antragsteller gemäß § 44 Abs 2 MRG die Ermäßigung des vereinbarten Hauptm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.10.1990

RS OGH 1990/10/9 5Ob94/90, 5Ob1037/91, 5Ob123/91, 5Ob255/98f, 5Ob120/00h, 5Ob304/01v, 5Ob247/05t, 5O

Norm: MRG §15a Abs1 Z4MRG idF 3.WÄG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Hinsichtlich des unbrauchbaren Zustandes einer Wohnung besteht die dem Mieter im § 16 Abs 2 Z 4 MRG auferlegte Anzeigepflicht nicht (MietSlg 37331/51, 38339). Entscheidungstexte 5 Ob 94/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 5 Ob 94/90 5 Ob 1037/91 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1990

RS OGH 1990/10/9 5Ob94/90, 5Ob1037/91, 5Ob123/91, 5Ob255/98f, 5Ob120/00h, 5Ob304/01v, 5Ob247/05t, 5O

Norm: MRG §15a Abs1 Z4MRG idF 3.WÄG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Hinsichtlich des unbrauchbaren Zustandes einer Wohnung besteht die dem Mieter im § 16 Abs 2 Z 4 MRG auferlegte Anzeigepflicht nicht (MietSlg 37331/51, 38339). Entscheidungstexte 5 Ob 94/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 5 Ob 94/90 5 Ob 1037/91 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1990

TE OGH 1986/12/9 5Ob58/86

Begründung: Der Antragsgegner ist Wohnungseigentümer der Wohnung Nr. 10 des in seinem anteilsmäßigen Miteigentum stehenden und im Jahre 1909 gebauten Hauses Defreggerstraße 10 in Innsbruck. Diese Wohnung besteht aus drei Zimmern, Küche, Bad, WC, Veranda, Vorraum und Kellerabteil und hat eine Nutzfläche von 104 m 2 . Die drei Antragstellerinnen haben diese Wohnung mit dem schriftlichen Vertrag vom 26.März 1984 mit Wirkung vom 1.Mai 1984 auf die Dauer von drei Jahren zu einem Hauptm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.12.1986

RS OGH 1986/6/24 5Ob47/86, 5Ob58/86, 5Ob6/88, 5Ob62/88, 5Ob1071/91, 5Ob52/93, 5Ob60/95, 5Ob279/98k,

Norm: MRG idF 3.WÄG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs1 Z5MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die in § 16 Abs 2 Z 4 MRG normierte Pflicht des Mieters zur Anzeige einer Unbrauchbarkeit kann nicht auf das Fehlen von Tatbestandsmerkmalen wie auf den mangelnden ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung gemäß § 16 Abs 1 Z 5 und 6 MRG ausgedehnt werden, die der Zulässigkeit der Vereinbarung des angemessenen Mietzinses im Sinne des § 16 Abs 1 MRG entgegenstehen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1986

TE OGH 1986/6/24 5Ob47/86

Begründung: Der Antragsteller hat am 21.Juli 1983 die aus drei Zimmern, Kabinett, Küche, Vorzimmer, Bad und WC bestehende, 98 m 2 große Wohnung Nr. 7 in dem im Eigentum des Antragsgegners stehenden Haus Burggasse 60 im 7.Wiener Gemeindebezirk zu einem vereinbarten Mietzins von monatlich 5.400 S, wertgesichert, gemietet. Zur Zeit des Vertragsabschlusses wies die gesamte Wohnung - abgesehen von dem frisch ausgemalten Bad und dem WC - an den Wänden und Decken Feuchtigkeits- und Schi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1986

TE OGH 1985/9/6 5Ob65/85

Begründung: Das Erstgericht hat ausgesprochen, daß der Antragsgegner als Vermieter der Wohnung Nr. 19 im Hause Böcklin-Straße 82 im zweiten Wiener Gemeindebezirk dem antragstellenden Mieter gegenüber durch die Vorschreibung eines (überhöhten) Erhaltungsbeitrages das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für den Zeitraum vom 1.7.-30.9.1983 um monatlich S 286,-- überschritten habe, weil zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages (1938) der im Badezimmer der Wohnung vorhandene Badeofen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.1985

TE OGH 1985/6/4 5Ob45/85

Begründung: Der Antragsteller ist Mieter von Räumen in dem dem Antragsgegner gehörigen Haus Stubenring 24 im 1.Wiener Gemeindebezirk. Diese Räume wurden zur Verwendung als Wohnung und Ordination in Bestand genommen. In dem jetzt noch bedeutungsvollen Ausspruch des Erstgerichtes, der vom Rekursgericht mit dem Vorbehalt der Rechtskraft der Rekursentscheidung zum Zwecke der Ergänzung des Verfahrens erster Instanz aufgehoben worden ist, wurde gemäß dem Begehren des antragstellenden Miet... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1985

RS OGH 1985/3/12 5Ob19/85, 5Ob45/85, 5Ob65/85, 2Ob644/85, 5Ob6/88, 5Ob60/95, 5Ob255/98f, 5Ob120/00h,

Norm: MRG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Zweck der Anzeigepflicht des Mieters nach § 15 Abs 2 Z4 letzter Halbsatz MRG (dargelegt in ImmZ 1985,32 und 5 Ob 72/84: es soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, die ihm drohende dauernde Einstufung der vermieteten Wohnung in eine andere Ausstattungskategorie durch die nachträgliche Instandsetzung unbrauchbarer kategoriebestimmender Bestandteile zu verhindern; vereitelt der Mieter d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1985

RS OGH 1985/3/12 5Ob19/85, 5Ob45/85, 5Ob65/85, 2Ob644/85, 5Ob6/88, 5Ob60/95, 5Ob255/98f, 5Ob120/00h,

Norm: MRG §15a Abs1 Z4MRG §16 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Zweck der Anzeigepflicht des Mieters nach § 15 Abs 2 Z4 letzter Halbsatz MRG (dargelegt in ImmZ 1985,32 und 5 Ob 72/84: es soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, die ihm drohende dauernde Einstufung der vermieteten Wohnung in eine andere Ausstattungskategorie durch die nachträgliche Instandsetzung unbrauchbarer kategoriebestimmender Bestandteile zu verhindern; vereitelt der Mieter d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1985

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