Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Martin P*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Gertrude F*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Walter Pfliegler, Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Karl-Johann V*****, vertreten durch Dr. Andreas Biel, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Verlas... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Gerhard A*****, vertreten durch Dr. Johannes Roilo, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Verlas... mehr lesen...
Begründung: Entscheidend für die Aufrechterhaltung der Aufkündigung des - nach Ansicht der Vorinstanzen - von der Mutter des Beklagten auf ihn als Alleinerben übergegangenen Mietvertrags war die Verneinung eines gemeinsamen Haushalts derselben mit ihrem Enkel (Sohn des Beklagten) zum Zeitpunkt ihres Todes iSd § 14 Abs 3 MRG. Entscheidend für die Aufrechterhaltung der Aufkündigung des - nach Ansicht der Vorinstanzen - von der Mutter des Beklagten auf ihn als Alleinerben übergegang... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt als Eigentümerin des Hauses *****, vom Beklagten die Räumung der im ersten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus vier Zimmern, einer Kammer, Küche, Bad, Klosett, Besenkammer, Vorzimmer und drei Kellerräumen. Die Mutter des Beklagten sei Mieterin der Wohnung gewesen und am 23. 10. 2003 verstorben. Der Beklagte habe nicht mit seiner Mutter im gemeinsamen Haushalt gelebt. Vielmehr habe der Bruder des Beklagten nach dem Ableben seiner M... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das außerordentliche Rechtsmittel macht geltend, nach § 19 Abs 2 Z 11 zweiter Satz MG (Mietengesetz) in der hier anzuwendenden Fassung sei die Rechtsfolge (Eintritt in den Mietvertrag bei Nichtäußerung binnen 14 Tagen) nur dann eingetreten, wenn als Erben des verstorbenen Mieters andere, nicht zum gemeinsamen Haushalt zählende Personen in Betracht kommen. Dem ist zu entgegnen, dass diese Bestimmung in der Rechtsprechung... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist, den Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18 MRG für zulässig erklärt, weil eine gesicherte Rechtsprechung zur Bemängelungspflicht eines Mieters im Fall der Unbrauchbarkeit der Wohnung (mit nur erheblichem Kostenaufwand zu beseitigende Gefährlichkeit elektrischer Anlagen) fehle. Dies vor allem im Hinblick auf die Entscheidungen 5 Ob 120/00h = WoBl 2001/40 [Wü... mehr lesen...
Begründung: Am 1. 11. 1998 schlossen der Antragsteller mit den Antragsgegnerinnen einen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 35 und 36 im Haus 1020 Wien, Ybbsstraße 22 ab. Es wurde ein monatlicher Mietzins von S 3.800 wertgesichert exklusive Betriebskosten und USt vereinbart. Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 90 m2. Zum Mietvertragsabschluss befand sich die elektrische Anlage, die insgesamt nicht den Schutzvorschriften der ÖVE-Önorm E 8001-1 entsprach, in folgendem Zustand... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG3.WÄG ArtII AbschnII Z4 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes und auch der Revisionswerberin betrifft die Judikatur zur Fortdauer des gemeinsamen Haushalts nach § 14 Abs 3 MRG bei Unterbrechungen des Zusammenlebens (RIS-Justiz RS0069712) nicht ausschließlich Fälle der Abwesenheit des Mieters, sondern auch solche, in denen der (angeblich) Eintrittsberechtigte den gemeinsamen Haushalt verlassen hatte (7 Ob 85/97v; MietSlg 50.288 = wob... mehr lesen...
Norm: ABGB §7 MRG §14 Abs2 MRG §15a Abs1 Z4MRG idF 3.WÄG §46 Abs2 ABGB Art. 4 § 7 heute ABGB Art. 4 § 7 gültig ab 01.01.2005 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/200... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer ca 129 m2 großen, mit Bad und WC ausgestatteten Wohnung im Haus *****, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Sie ist 1997 gemäß § 14 MRG in den seit 1943 bestehenden Mietvertrag ihrer Großmutter eingetreten. Der Antragsgegner nahm dies zum Anlass, den Hauptmietzins gemäß § 46 Abs 2 MRG auf S 32,70 pro m2 anzuheben. Die Antragstellerin ist Mieterin einer ca 129 m2 großen, mit Bad und WC ausgestatteten Wohnung im Haus *****... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
Wenn der Mieter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehegatte der Nebenintervenientin war Hauptmieter der Wohnung Wien 18, W***** Straße *****; er verstarb am 16. 3. 1998. Der Kläger begehrt die Aufkündigung und Übergabe der Wohnung. Der verstorbene Mieter habe keine eintrittsberechtigten Erben hinterlassen, ein gemeinsamer Haushalt mit seiner Gattin habe nicht bestanden. Die Beklagte und die Nebenintervenientin beantragen die Aufhebung der vom Erstgericht ausgesprochenen Aufkündigung. Die Nebeninter... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten Ing. Ernst S***** war Hauptmieter der Wohnung top Nr 3 im Haus der Klägerin ***** in W*****. Nach seinem Tod am 18. 5. 1998 kündigte die Klägerin (zunächst der Verlassenschaft - der Nachlaß wurde dem Beklagten am 2. 9. 1998 eingeantwortet) das Bestandverhältnis gerichtlich auf. Ernst S***** habe die Wohnung allein mit seiner Lebensgefährtin bewohnt. Eintrittsberechtigte Personen seien nicht vorhanden. Der Beklagte wendete ein, sein Vater h... mehr lesen...
Norm: ABGB §784 MRG §14 Abs2 MRG §14 Abs3 ABGB § 784 heute ABGB § 784 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 784 gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 MRG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 2. 1994 verstorbene Erblasser hat die Beklagte, seine Ehefrau, als Universalerbin eingesetzt und seine drei Kinder, darunter den Kläger, auf den Pflichtteil beschränkt. Die bedingte Erbserklärung der Beklagten wurde vom Verlassenschaftsgericht am 4. 5. 1995 angenommen; weiters wurde ihr die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen. Mit Einantwortungsurkunde vom 20. 12. 1996 wurde der Beklagten der Nachlaß zur Gänze eingeantwortet. Der N... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs1 A MRG §14 Abs2 MRG § 12 heute MRG § 12 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 12 gültig von 01.03.1994 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 12 gültig von 01.03.1991 bis 28... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kündigte der beklagten Partei (zunächst Stefanie S*****; seit ihrem während des Verfahrens zweiter Instanz erfolgten Ableben am 3. 1. 1998 deren Verlassenschaft) eine näher bezeichnete Wohnung in W***** nach § 30 Abs 2 Z 4 1. Fall und Z 6 MRG auf. Der Kläger kündigte der beklagten Partei (zunächst Stefanie S*****; seit ihrem während des Verfahrens zweiter Instanz erfolgten Ableben am 3. 1. 1998 deren Verlassenschaft) eine näher bezeichnete Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30.1.1994 verstorbene Johanna Sch***** lebte seit mehr als 20 Jahren vor ihrem Tod in der aufgekündigten Wohnung in G*****, *****. Seit August 1986 wohnte der ältere Sohn, Fritz Sch*****, mit ihr im gemeinsamen Haushalt. Damals hatte Fritz Sch***** - wie auch heute - keine andere Wohnmöglichkeit. Der jüngere Sohn der Verstorbenen, Erich Sch*****, hat seinen Hauptwohnsitz seit rund 30 Jahren in S*****, wo er Eigentümer eines Hauses ist. Seit dem Ja... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2 Z1 MRG §14 Abs2 WGG §14 Abs3 WGG §14 Abs4 WGG §22 Abs1 Z3 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 8 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (§ 8 Abs 2 Z 1 MRG iVm § 22 Abs 1 Z 3 WGG). Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegnerinnen zur Duldung des Zutritts zu ihren Wohnungen für den Austausch der Fenster (Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer eins, MRG in Verbindung mit Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, WGG). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Zweit- und der Drittantragsg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Miteigentümer des Hauses 1050 Wien, Laurenzgasse 11, der Beklagte Mieter der dort gelegenen Wohnung top Nr. 16. Mit Schriftsatz vom 12.11.1993 kündigten die Kläger den Bestandgegenstand zum 31.12.1993 auf. Der Beklagte verwende die Wohnung nicht mehr regelmäßig, sie diene weder seinem Wohnbeürfnis noch jenem eintrittsberechtigter Personen. Der Beklagte habe die Wohnung vielmehr zur Gänze weitergegeben und kassiere eine unverhältnismäßig hohe Gegenl... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz: Es bedarf nicht de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 4.1.1899 geborene und am 19.4.1993 verstorbene Urgroßmutter der am 30.3.1985 und am 29.1.1988 geborenen Kläger war Mieterin einer Wohnung in einem im Eigentum der beklagten Partei stehenden Haus. Nachdem die Ehe der Eltern der Kläger am 29.7.1991 geschieden worden war, kam die Obsorge für sie zunächst der Mutter zu und wurde mit dem Beschluß des Pflegschaftsgerichts vom 7.7.1993 der mütterlichen Großmutter übertragen. Die beklagte Partei kündigte ... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
Eine Anerkennung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1967 Alleineigentümer des Hauses A*****straße 42, 1090 Wien (EZ ***** KG A*****). Seit dem Tode ihres Ehegatten Josef W***** im Jahr 1972 war die am 10.Jänner 1994 verstorbene Maria W***** Hauptmieterin der in diesem Haus gelegenen Wohnung Nr.13. Ihr Sohn Rudolf W***** hatte bis zu seiner Verehelichung im Jahr 1954 im gemeinsamen Haushalt mit seinen Eltern gelebt. Danach war er in die "P*****gasse" ausgezogen und hatte dort gemeinsam mi... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991
Rechtssatz:
Sind mehrere Ange... mehr lesen...
Begründung: 1942 mietete der Ehegatte der Erblasserin die nun aufgekündigte Wohnung in einem Haus der klagenden Partei. Er benützte sie gemeinsam mit der Erblasserin und den gemeinsamen Kindern. Nach seinem Tod lebte die Erblasserin zunächst allein im Mietobjekt; zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt nahm sie ihren Sohn als Mitbewohner auf. Im Oktober 1986 - damals benützte der Sohn der Erblasserin die Wohnung nur mehr zu Aufbewahrungszwecken - zog die Enkelin der Erblasse... mehr lesen...
Norm: MRG §14 Abs2 MRG §14 Abs3 MRG § 14 heute MRG § 14 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 14 gültig von 01.03.1991 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991 MRG § 14 heute ... mehr lesen...