Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnhausanlage *****, die im Eigentum und der Verwaltung der Antragsgegnerin steht. In der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2003 wurde den Mietern ein monatlicher Betrag von 871 EUR für die Betreuung der auf Stiege 6 gelegenen Zentralwaschküche vorgeschrieben. Auf dieser Basis wurde, weil die zuständige Hausbesorgerin Ende 2003 aus dem Dienstverhältnis ausschied, auch ihr Abfertigungsanspruch errechnet. Auch Urlaubs- und Krankheitsver... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1HbG §4 Abs3HbG §7HbG §12MRG idF vor der WRN 2000 §21 Abs1 Z8MRG idF vor der WRN 2000 §23
Rechtssatz: Bei der Frage, ob und welchem Ausmaß der Vermieter eine besondere Entlohnung des Hausbesorgers für bestimmte Tätigkeiten zulässigerweise auf die Mieter des Hauses als Betriebskosten überwälzen darf, kommt es maßgeblich darauf an, welchen Arbeitsumfang der Hausbesorger hinsichtlich dieser Tätigkeiten vereinbarungsgemäß zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch entscheidungswesentlich - in Punkt 2) seines Sachbeschlusses das Begehren des Antragstellers, den Aufwand für die Anbringung von Sicherungshaken im Mauerwerk (zur Absicherung des Fensterreinigers) mit einem Kostenaufwand in der Höhe von 1.013,58 EUR und für die Montage eines Feuerlöschers in der Höhe von 107,25 EUR als Betriebskosten festzustellen, abgewiesen. Es ging rechtlich davon aus, dass es sich ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Bestandobjekten im Haus K*****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht und von dieser verwaltet wird. Die Antragsgegnerin verwaltet eine Vielzahl von Häusern. Im gegenständlichen Haus gab es im Jahr 2003 keinen Hausbesorger. Die Reinigungsarbeiten und Winterdienste werden von Fachfirmen erledigt. Zur Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben eines Hausbesorgers wie Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten hat die Antragsgegnerin ein Hausbetreuun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Raimund H*****, gegen die Antragsgegnerin Erzabtei S*****, vertreten durch Dr. Lukas Wolff, Rechtsanwalt in 5026 Salzburg, und den Verfahrensbeteiligten 1) Hermann B*****, 2) Ann... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die zu 1 - 10 angeführten Verfahrensbeteiligten sind Mieter in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus *****. Bis 1991 verfügte dieses Haus über eine eigene Zentralheizungsanlage samt Pumpstation. Als sich bei Beginn der Heizperiode Herbst 1991 herausstellte, dass die Heizanlage defekt war, entschloss sich die Antragsgegnerin, die Anlage stillzulegen und das Haus durch eine Erweiterung der Zentralheizungsanlage im Nachbarhaus mitzuversorgen. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Wohnhausanlage *****, die Antragsteller sind Mieter. Im Jahr 1996 schaffte die Antragsgegnerin zur Schneeräumung im Bauteil 08/16304 (ihrem Vorbringen nach für eine zu betreuende Fläche von mehr als 250 m2) einen allradbetriebenen Kleintraktor an und nahm die Anschaffungskosten von S 122.566,79 in die Betriebskostenabrechnungen der Bauteile 0816304 und 0816303 für das Jahr 1996 auf. Beide Vorinstanzen erachteten dies im H... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, durchwegs Hauptmieter in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus *****, haben in einem gemäß § 40 Abs 1 MRG zum Gericht gelangten Verfahren die Überprüfung der ihnen für das Jahr 1996 vorgeschriebenen Betriebskosten begehrt, wobei es in dritter Instanz nur mehr um zwei Positionen geht: einerseits um die Kosten für die Anschaffung eines (Wasser-)Schlauches von S 440,83, der (folgt man dem Vorbringen der Antragsgegner in erster Instanz) vom Hausbeso... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12 MRG §21 Abs1 Z8 MRG §23 Abs1 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse in der Betriebskostenabrechnung für das Haus *****, für das Jahr 1991 aufgenommene Positionen keine Betriebskosten im Sinne des § 21 Abs 1 MRG darstellten, wie Stromkosten für die Wohnung Top 12, Kosten für Rauchfangkontrollen und eine Sturmschadenversicherung; insbesondere Zahlungen für die Hausbesorgerkrankenkasse im Ausmaß von S 10.425,07; Die Antragsteller begehrten 1.) die Feststellung, daß diverse... mehr lesen...
Norm: HbG §7HbG §12 MRG §21 Abs1 Z8 MRG §23 Abs1 Z1 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, Wohnungsmieter im Haus *****, das der Antragsgegnerin gehört, haben - zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei dem von der Antragsgegnerin angerufenen Gericht - die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung 1990 und die Rückzahlung der Überschreitungsbeträge sowie des in der Abrechnung ausgewiesenen Guthabens begehrt. Dieser Sachantrag ist durch die Entscheidungen der Vorinstanzen weitgehend erledigt und beschäft... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12
Rechtssatz:
Zu den Dienstleistungen, die gesondert zu entlohnen sind (§ 12 HbG), gehören auch die Betreuung und Reinigung von Heizungsanlagen. Zu den Dienstleistungen, die gesondert zu entlohnen sind (Paragraph 12, HbG), gehören auch die Betreuung und Reinigung von Heizungsanlagen.
Entscheidungstexte 9 ObA 178/93 Entscheidungstext OGH 29.10.19... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Feststellung, der Antragsgegner habe als Eigentümer des Hauses Wien ***** gegenüber den Antragstellern als Mietern von zwei Geschäftslokalen (Fußpflegesalon top.Nr. 2 und 3) in diesem Haus im Jahre 1985 das gesetzliche Zinsausmaß (um den betriebskostenschlüsselmäßigen Anteil) an - nur noch Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildenden - S 13.900 für "Fassadenreinigung" (... mehr lesen...
Norm: HbG §7HbG §9HbG §12 MRG §23 Abs1 Z1 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.19... mehr lesen...
Norm: HbG §12 MRG §3 MRG §23 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis 30.09.2... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 liteHbG §4 Abs3HbG §12
Rechtssatz:
Zu den "Gehsteigen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgelts nach § 7 Abs 5 HbG ... einbezogen sind" im Sinne der Mindestlohntarife gehören jedenfalls auch dem Fußgängerverkehr gewidmete Verkehrsflächen im Inneren einer Liegenschaft (Stiegenaufgänge, Zugänge, Verbindungswege und dergleichen). Zu den "Gehsteigen, sofern sie nicht schon in die Berechnung des Entgelts ... mehr lesen...