RS OGH 1992/1/28 5Ob73/91

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Veröffentlicht am 28.01.1992
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Norm

HbG §7
HbG §9
HbG §12
MRG §23 Abs1 Z1

Rechtssatz

Nach § 23 Abs 1 Z 1 MRG besteht der Beitrag für Hausbesorgerarbeiten unter anderem aus den dem Hausbesorger gebührenden Entgelten. Dabei wird - anders als nach der während der Geltung des MG durch § 9 HbG getroffenen Regelung - nicht zwischen dem Entgelt nach § 7 HbG (hier betreffend die regelmäßige Reinigung des Hauses im Sinne des § 4 Abs 1 HbG) und dem anderweitigen Entgelt gemäß § 12 HbG (hier betreffend außerordentliche Reinigungsarbeiten) unterschieden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063005

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_0050OB00073_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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