Begründung: Mit Beschluss vom 12. September 2006 bewilligte das Erstgericht der nunmehrigen Beklagten zu AZ 6 E 2017/06x antragsgemäß aufgrund seines Urteils vom 11. April 2005, AZ 2 C 69/04p die Räumungsexekution in Ansehung eines näher bezeichneten Grundstücks (Nr 141/3) sowie die Unterlassungsexekution gemäß § 355 EO und die Fahrnis- und Drittschuldnerexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags. Einem vom Verpflichteten (nunmehrigen Kläger) geg... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 §253d Abs2ASVG §367 Abs2BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: § 367 Abs 2 ASVG verpflichtet die Sozialversicherungsträger zur Bescheiderlassung über die Feststellung des Ruhens in jenem Umfang, in dem sie eine Bescheidpflicht über die Zuerkennung der Leistung trifft. Im Umfang dieser Bescheiderlassungspflicht wird das Ruhen daher nicht ex lege, sondern erst mit der Erlassung des Bescheides wirksam. ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §36 DEO §382 Z8 IIIGEO §399 Abs1 Z4BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: 1.) Eine sich gegen die Exekutionsführung richtende Klage ist nur dann wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges unstatthaft, wenn das Gesetz die erhobene Einwendung in ein besonderes Verfahren außerhalb des Zivilprozesses verweist. Ein Streit darüber, ob trotz Erfüllung der durch einstweilige Verfügung - zur Sicherung des Hauptanspruches - aufgetragenen Verbindlich... mehr lesen...
Die Klägerin hat beim Landesgericht Innsbruck zu 6 Cg 253/56 eine Klage gegen den Beklagten auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen und gewährten Krediten und Kosten in der Höhe von zusammen 31.106 S 22 g s. A. eingebracht. Das Erstgericht hat die Verhandlung auf die Frage der Zuständigkeit eingeschränkt und die vom Beklagten erhobene Einrede der sachlichen Unzuständigkeit verworfen. Das Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht hat mit Beschluß vom 19. November 1957, R 306/... mehr lesen...
Norm: EO §35 CZPO §391BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: Das gemäß § 35 Abs 2 EO zuständige Prozeßgericht kann sich mit einer Gegenforderung, die im Wege der Aufrechnung zum Erlöschen des Anspruches führen soll, als Vorfrage auch dann beschäftigen, wenn diese Gegenforderung im Wege einer Leistungsklage vor das Arbeitsgericht gehört. Vor dem gemäß § 35 Abs 2 EO zuständigen Prozeßgericht können nur solche Gegenforderungen nicht behandelt werden, fü... mehr lesen...