Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (in Folge: Behörde) vom 02.02.2026, Zl. 526915/32/ZD/0226, wurde der Beschwerdeführer einer näher bezeichneten Einrichtung mit Zuweisungszeitraum 01.04.2026 bis 31.12.2026 zugewiesen. Der Bescheid wurde am 05.02.2026 zugestellt. 2. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 05.03.2026 Beschwerde, weil ihm die zugewiesene Einsatzstelle aus besonders berücksichtig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.12.2022 stellte die Zivildienstserviceagentur (in Folge: die Behörde) aufgrund einer mängelfreien Zivildiensterklärung gemäß § 5 Abs. 4 ZDG den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 17.04.2022 fest. 1. Mit Bescheid vom 16.12.2022 stellte die Zivildienstserviceagentur (in Folge: die Behörde) aufgrund einer mängelfreien Zivildiensterklärung gemäß Paragraph 5, Absatz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: römisch eins. Verfahrensgang, Sachverhalt und Vorbringen: 1. Nach festgestellter Wehrdiensttauglichkeit gab der nunmehrige, am XXXX geborene nunmehrige Beschwerdeführer am 09.03.2025 eine Zivildiensterklärung ab. 1. Nach festgestellter Wehrdiensttauglichkeit gab der nunmehrige, am römisch 40 geborene nunmehrige Beschwerdeführer am 09.03.2025 eine Zivildiensterklärung ab. Mit rechtskräftigem Bescheid der Zivildi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Wien vom 29.04.2021 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.11.2022, W170 2259533-2/3E als verspätet zurückgewiesen. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden: Behörde) vom 21.06.2021 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Wien vom 19.09.2013 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden belangte Behörde) vom 02.10.2013 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 23.09.2013 rechtskräftig festgestellt. 2. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 21.03.2025 (zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit „Bescheid“ vom 05.12.2022, 347407/32/ZD/1222, wies die Behörde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung im Zuweisungszeitraum 01.04.2023 bis 31.12.2023 zu. Dort habe er folgende Dienstleistungen zu erbringen: Hilfsdienste bei der Betreuung und Beschäftigungstherapie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde mit Bescheid vom 15.09.2023 einer Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 04.12.2023 zugewiesen. 2. Mit Beschwerdevorentscheidung der Zivildienstserviceagentur vom 14.11.2023 wurde die vom BF dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der fristgerechte Vorlageantrag des BF wurde mit dem Verfahrensakt dem Bundesver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich vom XXXX , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Militärkommando Niederösterreich vom römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX beim Militärkommando Niederösterreich, brachte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom XXXX , als für den Wehrdienst geeignet befunden. 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom römisch 40 , als für den Wehrdienst geeignet befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX , brachte der Beschwerdeführer beim Militärkommando eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Schreiben vom römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wurde mit Bescheid der belangten Behörde (im Folgenden auch als ZISA bezeichnet) mit Wirkung 10.04.2008 der Eintritt der Zivildienstpflicht festgestellt. 1. Der am römisch XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: römisch eins. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit Bescheid vom 12.11.2019, 489184/15/ZD/1119, für den Zeitraum 01.02.2020 bis 31.10.2020 zur Einrichtung „Rettungsdienst“ (in Folge: Einrichtung) zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Am 24.03.2020 war der Beschwerdeführer insgesamt 24 Tage aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig. römisch XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am XXXX festgestellt wurde - brachte am selben Tage eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 1. Der Beschwerdeführer - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am römisch 40 festgestellt wurde - brachte am selben Tage eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (be... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Oberösterreich vom 18.06.2020 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) als für den Wehrdienst tauglich befunden. Am 28.08.2020 brachte der BF eine Zivildiensterklärung ein. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden belangte Behörde) vom 08.09.2020, Zl. 503235/1/ZD/20, wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 28.08.2020 rechtskräftig fes... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen beim Militärkommando Wien am XXXX , brachte der B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde für den XXXX zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst geladen. 1. Der Beschwerdeführer wurde für den römisch 40 zur Feststellung der Eignung zum Wehrdienst geladen. 2. Er ersuchte am XXXX aufgrund einer Schularbeit am XXXX um Verschiebung. 2. Er ersuchte am römisch 40 aufgrund einer Schularbeit am römisch 40 um Verschiebung. 3. Der Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 03.05.2012 festgestellt wurde – brachte am 16.05.2012 eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (im Folgenden auch ZISA oder belangte Behörde) vom 22.05.2012 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rechtskräftig festgestellt. 3. Bereits am 24.05.2012 ersuchte er um Zuwei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit des BF wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.06.2010 festgestellt. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 23.06.2010 wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers (BF) mit 10.06.2010 festgestellt. 2. In der Folge wurde der BF zur Ableistung seines ordentlichen Zivildienstes von 01.01.2012 bis 30.09.2012 (Dienstantritt 02.01.2012)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Im Rahmen einer am 08.10.2021 durchgeführten Stellung wurde die Tauglichkeit des XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) festgestellt, diese Feststellung erwuchs in Rechtskraft. Im Rahmen einer am 08.10.2021 durchgeführten Stellung wurde die Tauglichkeit des römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) festgestellt, diese Feststellung erwu... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX brachte der Beschwerdeführer bei dem Militärkommando Burgenlan... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1991 geborene Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.10.2009 festgestellt wurde – brachte am 08.05.2014 eine Zivildiensterklärung ein. 1. Der am römisch 40 1991 geborene Beschwerdeführer (BF) – dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 09.10.2009 festgestellt wurde – brachte am 08.05.2014 eine Zivildiensterklärung ein. 2. Mit B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos XXXX vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos römisch 40 vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX , brachte der Beschwerdeführer b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission XXXX vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission römisch 40 vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX , eingegangen am XXXX , brachte der Beschwerdeführer beim Militärkommando Vorarlberg eine Zivild... mehr lesen...