Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 ZDG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2022/2/16 W116 2249022-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.02.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2021/8/2 W170 2244427-1

Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde vor der Stellungskommission Steiermark in der Zeit von 18.11.2020 bis 19.11.2020 seiner Musterung unterzogen. Der Beschluss der Stellungskommission vom 19.11.2020 lautete „Tauglich“, der Beschwerdeführer erklärte Rechtsmittelverzicht. 1.2. Vor der Stellungskommission wurde keine Zivildiensterklärung eingebracht.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.08.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2021/6/28 W170 2243666-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid („Einberufungsbefehl“) einer Einheit des Österreichischen Bundesheeres zur Ableistung des Grundwehrdienstes zugewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit der
Begründung: , der Beschwerdeführer lehne den Gebrauch einer Schusswaffe ab, da seine Mutter Opfer eines mit einer Schusswaffe verübten Verbrechens geworden sei, Beschwerde erhoben. Er habe eine Zivildiensterklär... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.06.2021

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/23 W122 2229469-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Bisheriges Verfahren Am 22.01.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl für den Zeitraum ab 01.06.2020 zugestellt. Am 27.01.2020 hat der Beschwerdeführer abermals eine Zivildiensterklärung abgegeben. Bescheid Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 03.02.2020 wurde festgestellt, dass die Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers infolge Ruhens gemäß § 5a Abs. 1 Z 3 iVm § 1 Abs. 2, 2. Satz nicht eingetreten sei. Der Beschwerdeführer hät... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.04.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/4/23 W136 2211395-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wurde festgestellt, dass die Zivildiensterklärung des XXXX vom 07.10.2018 dessen Zivildienstpflicht nicht hat eintreten lassen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer XXXX rechtzeitig eine näher begründete Beschwerde. 3. Mit Note vom 17.04.2019 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde gegen diesen Bescheid zurück und teilte mit, dass er auf eine baldige Zuweisung zur Rot-Kreuz-Dienstste... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 23.04.2019

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