Begründung: Der Antragsteller hat mit Übergabsvertrag vom 27. März 1998 von seinem Vater umfangreiche Liegenschaften, darunter auch die hier betroffene übernommen. Diese ist seit dem Jahr 1992 als Bauland im Sinne des steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 ausgewiesen und gewidmet, wurde aber bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Der Antragsteller plant den Verkauf der Liegenschaft, auf der Wohneinheiten entstehen sollen. Zur Ermöglichung der widmungsgemäßen Verwendun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Gst 1531/1 GB ***** im Ausmaß von 1.440 m² (in der Folge immer als Gst 1531/1 bezeichnet). Diese Grundparzelle hat eine unregelmäßige, im Wesentlichen dreieckige/sichelförmige Grundstücksform mit folgenden durchschnittlichen Ausmaßen: In Richtung Nord-Süd ca 24 m im westlichen Bereich, gegen Osten auf Null auslaufend und in Richtung Ost-West ca 75 m. Das Grundstück ist im südlichen Bereich halbwegs eb... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund Schenkungsvertrags vom 13. Mai 2002 erwarb der Antragsteller von DI Thomas J***** (in der Folge nur: Voreigentümer) eine nur noch aus dem Grundstück Nr 238/2 sonstige (Weg) mit einer Fläche von 91 m2 bestehende Liegenschaft. Zu C-LNr 10a ist ob dieser Liegenschaft das Vorkaufsrecht für Familienangehörige der Antragsgegner eingetragen. Der Voreigentümer hatte im Jahr 2000 aus dem Gutbestand der Liegenschaft Grundstücke im Ausmaß von insgesamt 101.611 m2 an den A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte beschäftigte sich bereits 1999 mit der Verwertung von Immobilien. Er war damals Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Immobilienverwertungs GesmbH und beabsichtigte eine Umschuldung der zur Finanzierung von Liegenschaften aufgenommenen Mittel. Die Klägerin ist eine Bank mit Sitz in der Schweiz und einer Repräsentanz in Wien. Sie hat keine Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften in Österreich. Mit zwei Rahmenkreditverträgen je vom 10. 11. ... mehr lesen...
Norm: BWG §4 Abs1BWG §23 Z13WG §1 Abs1
Rechtssatz: Ob ein (grenzüberschreitendes) Bankgeschäft eines ausländischen Kreditinstituts in Österreich vorliegt, ist anhand von Anknüpfungskriterien im Einzelfall zu beurteilen. Entscheidungstexte 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124 European Case ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den zulässigen monatlichen Hauptmietzins für die den Antragstellern am 16. 1. 2001 vermietete, in Wien 18 außerhalb des Gürtels gelegene Wohnung inklusive des im Revisionsrekursverfahren allein strittigen Lagezuschlages von EUR 1,35 mit EUR 580,65 fest. Bei der Ermittlung des Lagezuschlages folgte es der Methode des gerichtlichen Mietzinsgutachtens, das den der Lage des Hauses entsprechenden Grundkostenanteil im Sinne des § 16 Abs 3 MRG wie folgt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Univ. Prof. Dr. Erich S*****, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen den Antragsgegner Ing. Heinz S*****, vertreten durch Dr. Werner... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist bei Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden (§ 16 Abs 3 AußStrG). Die
Begründung: kann sich in einem solchen Fall gemäß § 510 Abs 3 ZPO (iVm § 16 Abs 4 AußStrG) auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Oberste Gerichtshof ist bei Prüfung der Zulässigke... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmungen des Notwegegesetzes sind einschränkend auszulegen. Der in der früheren Rechtsprechung mehrfach ausgesprochene
Rechtssatz: , dass der Ankauf eines Grundstücks ohne Verbindung zum öffentlichen Wegenetz noch keine auffallende Sorglosigkeit iSd § 2 NWG begründe, entspricht in dieser Allgemeinheit nicht mehr dem Stand der Judikatur. Die Frage, ob der Mangel der Wegverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit zurü... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind aufgrund des Schenkungsvertrags vom 30. September 1991 mit ihrer Großmutter als Geschenkgeberin "unter Vorwegnahme der Erbfolge" je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien-Dornbach. Die Geschenkgeberin hatte die Liegenschaft im März 1982 im Erbweg erworben. Diese und deren Rechtsnachfolger wussten bei den Erwerbsakten, dass die Liegenschaft, die nur auf einem über Stufen beginnenden schmalen Fußweg erreichbar ist, e... mehr lesen...
Begründung: Die "T*****
Gründe: " der "Familie" L***** wurden parzelliert und unter den Famlienangehörigen aufgeteilt. Mit Schenkungsvertrag vom 15. 1. 1981 erwarb die Zweitantragstellerin von ihrer Mutter Rosa L***** das Grundstück 282/9. Im Schenkungsvertrag wurde vereinbart, dass die Geschenkgeberin für sich und ihre Rechtsnachfolger hinsichtlich des Grundstückes 282/11 (Wegeparzelle) der Geschenknehmerin, d.i. die Zweitantragstellerin, und deren Rechts- und Besitznachfolgern hinsic... mehr lesen...
Begründung: Verwiesen wird vorerst auf die Vorentscheidung des erkennenden Senats 1 Ob 377/98t = JBl 1999, 675 = RZ 1999/83 = NZ 2000, 282 (im Folgenden nur Vorentscheidung). Der Erstantragsgegner und die Zweitantragsgegnerin sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstücks (Gst) 333/9, der Drittantragsgegner ist Eigentümer des Gst 333/10. Zugunsten der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Gste 333/5 und 333/20 lastet auf dem gleichfalls im Miteigentum des Erstantragsgegners und... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §16 Abs3RichtWG §3 Abs2RichtWG §3 Abs5RichtWG §4 Abs1ZPO §273
Rechtssatz: § 16 Abs 3 MRG enthält genaue Anweisungen über die Ermittlung des Lagezuschlages, weshalb er nicht unter Anwendung des § 273 ZPO nach Ermessen des Gerichtes festgesetzt werden darf. Zur Ermittlung der Lagezuschläge und Lageabschläge ist nach gesetzlicher Anordnung zunächst der der Lage des Hauses entsprechende Grundkostenanteil je m2 Nutzfläche zu ber... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, in welchem der Antragsteller eine im Erdgeschoss gelegene Wohnung mit einer Nutzfläche von 97 m2 bewohnt. Das Haus wurde vor dem Jahr 1945 errichtet und umfasst mehr als zwei selbstständige Wohneinheiten. Der Antragsteller hat die erwähnte Wohnung vorerst von der damaligen Hauptmieterin Maria H***** per 1. 1. 1995 mit schriftlichem Untermietvertrag angemietet. Mit schriftlichem... mehr lesen...
Norm: JWG 1954 §22JWG 1989 §4 Abs1KindRÄG 1989 ArtVI §2UVG §9 Abs2UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Seit Inkrafttreten des KindRÄG 1989 kommt nur noch dem jeweiligen Bundesland als Jugendwohlfahrtsträger die Stellung eines Unterhaltssachwalters nach § 9 Abs 2 UVG zu. Das gilt auch in den Fällen, wo zuvor eine Bezirksverwaltungsbehörde diese Funktion gemäß §§ 22 JWG 1954, 9 Abs 2 alt UVG innehatte. Die Übertragung der Ausübung der Unterhaltssachwalterscha... mehr lesen...
Begründung: Susanne I***** ist die Tochter von Rafika und Johann I*****, deren Ehe 1989 einvernehmlich geschieden wurde. Sie verblieb zunächst bei ihrer Mutter in St. Pölten. Ihr Vater wurde zur Leistung von Unterhaltsbeiträgen verpflichtet. Zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche wurde bereits mit Beschluss vom 17.1.1986 (ON 8) der Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten gemäß der inzwischen aufgehobenen Bestimmung des § 22 Jugendwohlfahrtsgesetz 1954 (JWG 1954) zum besondere... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmungen des Notwegegesetzes (NWG) sind einschränkend auszulegen. Grundsätzlich hat der Erwerber eines Grundstückes für dessen hinreichende Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz selbst Vorsorge zu treffen (RZ 1989/45; 8 Ob 603/92). Das Vorliegen von der Einräumung eines Notweges gemäß § 2 Abs 1 NWG ausschließender auffallender Sorgfaltigkeit ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (SZ 60... mehr lesen...
Norm: NWG §1 Abs1NWG §4 Abs1
Rechtssatz: Auch eine Widmungsänderung, soferne sie nur nicht dem öffentlichen Recht widerspricht, kann grundsätzlich die Einräumung eines Notweges rechtfertigen. Entscheidungstexte 1 Ob 508/90 Entscheidungstext OGH 06.03.1990 1 Ob 508/90 7 Ob 616/93 Entscheidungstext OGH 02.02.1994 7 Ob 616... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer der Grundparzelle 1885 mit dem Hause Stumpenreute Nr.1 sowie der Grundparzelle 1887/3, beide zugehörig zur EZ 737 KG Kennelbach. Die Erstantragsgegnerin ist Eigentümerin der Grundparzelle 1886 der Liegenschaft EZ 739 KG Kennelbach und die Zweitantragsgegnerin ist Eigentümerin der Grundparzelle 1962 der EZ 258 KG Kennelbach. Die Antragsteller beantragen gegenüber den Antragsgegnern die Einräumung eines Notweges mit der Behauptung, erst ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In dem zu 23 Cg 506/74 des Erstgerichtes anhängig gemachten Verfahren begehrte die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von DM 126.737,60 s.A. im Gegenwert von österreichischen Schillingen, umgerechnet zu dem am Zahlungstag verlautbarten Warenkurs der Wiener Börse. Sie stellte ein Eventualbegehren auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von DM 126.737,60 s.A. im Gegenwert von österreichischen Schillinge... mehr lesen...
Norm: NWG §1 Abs2NWG §2 Abs1NWG §4 Abs1
Rechtssatz: Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt. Entscheidungstexte 7 Ob 329/65 Entscheidungstext OGH 03.11.1965 7 Ob ... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrte die Erweiterung der ihm eingeräumten Wegservitut über die Grundstücke 292/2 Wiese, 292/9 Wiese und 243/5 Wald, sämtliche Katastralgemeinde Graz-Stadt-F. (des Rechtes auf Begehen und auf Befahren mit ortsüblichen bespannten oder motorisch angetriebenen forstwirtschaftlichen Wirtschaftsfuhren), in der Art, daß die jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft EZ. 291, Katastralgemeinde Graz-Stadt-F. bestehend aus den Grundstücken 246/1 und 246/3, beide unproduktiv), ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4JWG §4 Abs1
Rechtssatz: Diese Bestimmung setzt lediglich fest, wem die Behörde die Kosten von Jugendwohlfahrtsmaßnahmen auferlegen kann, berührt aber den Unterhaltsanspruch des Kindes nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 291/65 Entscheidungstext OGH 19.10.1965 8 Ob 291/65 Veröff: EvBl 1966/174 S 215 = SZ 38/166 6 ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28. Dezember 1962 wurde der am 28. September 1958 außer der Ehe geborenen mj. Angela L. gemäß § 26 (1) JWG. die gerichtliche Erziehungshilfe gewährt und die beabsichtigte Unterbringung der Minderjährigen in einem niederösterreichischen Landeskinderheim vormundschaftsbehördlich genehmigt. Angela L. befindet sich seit dem 24. Juli 1963 im niederösterreichischen Landeskinderheim Schauboden. Die Bezirkshauptmannschaft Mödling (Jugendamt) beantragte als... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gNWG §1 Abs1NWG §2 Abs1NWG §4 Abs1
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn ein Notweg für ein Baugrundstück, das im Zeitpunkt des Erwerbes durch den Antragsteller als Acker benützt wurde, eingeräumt wird. Entscheidungstexte 8 Ob 31/65 Entscheidungstext OGH 09.02.1965 8 Ob 31/65 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: NWG §4 Abs1
Rechtssatz: Die Zumutbarkeit ist nach dem Verhältnis des dem Antragsteller mangels Notweges drohenden Nachteiles zum Wert und Ertrag seiner Liegenschaften zu beurteilen (GlUNF 72). Entscheidungstexte 8 Ob 324/63 Entscheidungstext OGH 14.01.1964 8 Ob 324/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...