Norm
NWG §1 Abs2Rechtssatz
Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0071017Dokumentnummer
JJR_19651103_OGH0002_0070OB00329_6500000_001