Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Am 13. 4. 2006 bra... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Maximilian F*****, wegen Regelung der Obsorge, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter Sabine F*****, vertreten durch MMag. Dr. Stefan Günther, Rechtsanwalt in Wien, dieser vertreten dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war im Auftrag der P***** AG (im Folgenden P***** AG) als Subunternehmerin für Grabungsarbeiten bei einem Bauvorhaben im 21. Wiener Gemeindebezirk tätig. Dabei beschädigte sie ein Hauptstromkabel der W***** GmbH. Die Geschädigte nahm die P***** AG aus diesem Schadensfall vor dem Handelsgericht Wien zu 32 Cg 27/05w wegen 26.339,15 EUR sA in Anspruch. Beide Parteien des Vorprozesses verkündeten der nun Beklagten den Streit; diese trat dem Verfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mitarbeiter des beklagten Bauunternehmens führten am 13. 10. 1998 auf Grund eines Vertrags mit der Magistratsabteilung 31 der Stadt Wien (Wasserwerke) Grabungs- und Bohrarbeiten durch, im Zuge derer ein 10 kV-Kabel sowie zwei 600 V-Kabel der klagenden Partei (damals: Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke) beschädigt wurden. Im Grabungsbereich befanden sich insgesamt 46 Kabelschutzrohre in mindestens vier Lagen übereinander, davon 7 Kabelschutzrohre in der obers... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des 1.128 m² großen Grundstücks (Gst) 168/2 der Liegenschaft EZ 351 eines näher bezeichneten Grundbuchs. Der Antragsgegner ist Eigentümer der EZ 9 desselben Grundbuchs mit den Gsten 174/1, 176, 178/1, 192/2 und 1154 (***** -Weg; im Folgenden nur Weg-Gst 1154). Die zusammenhängenden Grundstücke der Verfahrensbeteiligten Kongregation ***** (im Folgenden nur Beteiligte) in vier näher genannten EZ im Gesamtausmaß von 9.417 m² liegen mit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der K***** GmbH & Co KG, die seit 1997 unter der Bezeichnung „Steirer Parkett" Parkettböden in Deutschland, Österreich, in der Schweiz und in 27 weiteren Ländern vertrieb. 1997 ließ die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Domain steirerparkett.at registrieren. Sie war auch Inhaberin einer seit 21. 1. 1997 geschützten Wortbildmarke mit dem Wortteil „Steirer Parkett, das Original". Die Erstbeklagte vertreibt ebenfalls Parkettb... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 9. 1992 geborenen mj Zwillinge Bernhard Anton (im Folgenden nur mehr Bernhard genannt) und Martina Barbara (im Folgenden nur mehr Martina), deren Vater unbekannt ist, befinden sich seit 21. 10. 1992 im Rahmen der vollen Erziehung in ***** G***** bei Pflegeeltern, deren Familiennamen sie nun tragen. Nach dem Tod ihrer Mutter am 10. 7. 1995 erbten die beiden Minderjährigen - ebenso wie ihre Halbschwester Anna D***** - jeweils einen Bargeldbetrag von EUR 36.229... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete im Auftrag eines Sportvereins einen Fußballplatz mit Nebenanlagen. Bei den erforderlichen Grabungsarbeiten wurde ein Fernmeldekabel der Klägerin beschädigt. Die Klägerin hat an der Bauverhandlung, zu der sie geladen worden war, nicht teilgenommen. Die Beklagte hat die Klägerin über die in Aussicht genommenen Grabungsarbeiten nicht informiert. Die Klägerin begehrte die Reparaturkosten von 91.920 S. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klage... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger stellte gemäß § 40 JWG den Antrag, ihren ehelichen Vater ab 1. 10. 1999 zu einem monatlichen Kostenersatz für die genannte Maßnahme von S 4.000 zu verpflichten. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist die mittlerweile volljährig gewordene Maria K***** im "Betreuten Wohnen" der L***** untergebracht. Der Jugendwohlfahrts... mehr lesen...
Norm: AktG §225 Abs3HGB §202 Abs2UmWG §4 AktG § 225 heute AktG § 225 gültig ab 03.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2017 AktG § 225 gültig von 01.08.2011 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 225 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: AktG §225 Abs3HGB §202 Abs2UmWG §4 AktG § 225 heute AktG § 225 gültig ab 03.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2017 AktG § 225 gültig von 01.08.2011 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 53/2011 AktG § 225 gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Leoben ist zu FN 75399g (seit 1980) die Alois V***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in W***** eingetragen. Gesellschafter mit einer voll eingezahlten Stammeinlage von je 700.000 S sind Josef und Annemarie S*****. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet ultimo Februar eines jeden Jahres. In der Generalversammlung vom 28.11.1996 haben die Gesellschafter unter anderem einstimmig die Umwandlung der Gesellschaft auf der Grundlage der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof vertritt in nun schon gefestigter, einheitlicher Judikatur die Auffassung, daß Träger der öffentlichen Jugendwohlfahrt gemäß Art 12 Abs 1 Z 1 B-VG, § 4 Abs 1 JWG 1989 stets das Land und der Landesgesetzgeber lediglich ermächtigt ist, die Organisationseinheiten zu bestimmen, die die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu besorgen haben. § 4 oö. JWG weicht zwar in der Terminologie von § ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 24.Juni 1996 entzog das Erstgericht der Mutter die Obsorge für ihre beiden minderjährigen Söhne und übertrug diese - gestützt auf die Entscheidung 9 Ob 514/95 (RZ 1996/32) - „dem Land Oberösterreich als Jugendwohlfahrtsträger“. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Es erwog in rechtlicher Hinsicht, daß das Land Oberösterreich in verfassungskonformer Auslegung des § 4 oö JWG al... mehr lesen...
Begründung: Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Amt für Jugend und Familie, beantragte am 1.2.1996 beim Erstgericht, ihm die Obsorge über den mj Markus R***** zur Gänze zu übertragen, weil die Kindesmutter Lydia R***** aus mehreren, im Antrag näher dargelegten Gründen, nicht in der Lage sei, dem Kind wenigstens eine notdürftige Pflege und Erziehung zu bieten, und dessen Unterbringung auf einem Dauerpflegeplatz nötig sei. Nach Durchführung von Ermittlungen entzog das Er... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für die beiden Minderjährigen hat das Erstgericht mit Beschluß vom 17.April 1996 ON 71 dem ehelichen Vater - die Mutter ist bereits 1987 verstorben - entzogen (Punkt 1.) und dem Land Oberösterreich als Jugendwohlfahrtsträger übertragen (Punkt 2.). Dieser Beschluß wurde der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 24. April 1996 zugestellt. Den am 11.Mai 1996 zur Post gegebenen Rekurs des Landes Oberösterreich gegen Punkt 2. wies das Erstgericht als v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht übertrug die Obsorge für die Minderjährige vorläufig zur Gänze dem Land Oberösterreich als Jugendwohlfahrtsträger. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs im Hinblick auf eine Differenz in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zulässig sei. Der dagegen vom Land Oberösterreich erhobene Revisionsrekurs ist ungeachtet des nicht bindende... mehr lesen...
Norm: JWG §4 oöJWG §4 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz: Ungeachtet landesgesetzlicher Kompetenzbestimmungen ist auch in Oberösterreich das Land "Jugendwohlfahrtsträger", nicht aber die Landesregierung oder eine sonstige Organisationseinheit, die Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu beso... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 übertrug das Erstgericht dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz auch die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen und die gesamte Vermögensverwaltung für ihn und sprach aus, daß damit die Obsorge zur Gänze der Jugendwohlfahrtsbehörde zustehe (ON 193). Mit Beschluß vom 19.Jänner 1996 wies das Erstgericht den Antrag des Magistrats der Landeshauptstadt Linz, die Obsorge für den Minderjährigen in den Teilbereichen Pflege und Erziehung der Oberö... mehr lesen...
Begründung: Die zweitbeklagte Partei, von der nicht feststeht, ob sie über eine der Firmenbezeichnung entsprechende Konzession als Bauunternehmen verfügt, mietete im Zeitraum von Dezember 1989 bis 17.11.1992 von der S***** AG das in Wien *****, B*****gasse 3 (= S*****gasse 1) gelegene Fabriksgebäude. Sie beauftragte im Jänner 1990 die erstbeklagte Partei, deren Unternehmungsgegenstand unter anderem auch die Durchführung von Erdarbeiten ist, mit Grabungsarbeiten an der der S***... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a JWG §4 oöJWG §4 ABGB § 176a gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 135/2000 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung ist dav... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1995 übertrug das Erstgericht der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Jugendwohlfahrt, Außenstelle M*****, die vorläufige Obsorge hinsichtlich Pflege und Erziehung des mj. Kenan E*****, geboren am 30.5.1982. Der Minderjährige halte sich seit 1.August 1994 in M***** auf. Zwischen den Eltern bestehe ein Obsorgestreit. Die Mutter sei nicht in der Lage, die Obsorge auszuüben. Sie sei zunächst bereit gewesen, dem Vater die Obsorge zu übertrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §215a JWG §4 UVG §9 Abs2 ABGB § 215a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 ABGB § 215a gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch... mehr lesen...
Begründung: Der am *****1978 geborene minderjährige Gerhard F***** ist ein uneheliches Kind der Melitta F***** (geboren am 20.1.1961) und des Manfred S***** (geboren am 20.10.1955), der die Vaterschaft am 14.3.1979 vor dem Bezirksjugendamt für den 6. und 7.Wiener Gemeindebezirk anerkannt hatte (AS 27 f des Pflegschaftsaktes). Der Vater des Kindes ist am 3.7.1994 verstorben (ON 153). Das Vormundschaftsverfahren wurde zunächst vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien geführt. Der M... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Einräumung eines Notweges zugunsten seiner Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 23005 G***** und zu Lasten der Grundstücke Nr.287 Baufläche, 94 Baufläche, 449/2 Garten und 443/2 Wald je inneliegend der EZ ***** Grundbuch 23005 G*****. Er brachte vor: Es gebe derzeit zwei Möglichkeiten, zu seiner Liegenschaft zu gelangen. Einerseits existiere ein Güterweg, der über die im Alleineigentum der Elisabeth H***** stehende Liegenschaft EZ 249 führ... mehr lesen...
Norm: ABGB §176a JWG §4 KrntJWG §34 ABGB § 176a gültig von 01.07.1989 bis 30.06.2001 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 135/2000 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz: Jugendwohlfahrtsträger ist ungeachtet landesgesetzlich... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Villach stellte den Antrag, der ae Mutter mangels Erziehungseignung und wegen Gefahr der Schädigung des Kindeswohles die Obsorge zu entziehen und diese mangels anderer geeigneter Personen dem "Bezirksjugendamt Villach" zu übertragen. Gleichzeitig möge auch mit Beschluß festgelegt werden, daß der Minderjährige im Rahmen der vollen Erziehung bei den Pflegeeltern Petra und Anton H*****in *****, zu verbleiben habe. Das Erstgericht übertrug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte setzte als Subunternehmer des Straßenbauführers auf einer Straßenbaustelle zur Entfernung eines nur teilweise freigelegten rund 155 cm langen, zwischen 60 cm und 140 cm breiten und zwischen 60 und 70 cm hohen Felsbrockens in Kenntnis, daß dieser mit seiner Längsachse quer zur Straßenlängsachse und der dazu parallel neben dem Staßengrund verlaufenden Trasse von unterirdisch verlegten Fernmeldekabeln in einer nicht näher bestimmten Lage und Form unt... mehr lesen...
Norm: UWG §4 UWG §9 C3 UWG § 4 heute UWG § 4 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 4 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 UWG § 9 heute ... mehr lesen...
Norm: JWG §4 oöJWG §7 Abs2 JWG § 4 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Trägt der Fürsorgeverband die Kosten der freiwilligen Erziehungshilfe, die den Lebensbedarf des Minderjährigen ganz oder jedenfalls weitgehend sichert, erbringt er damit keine Unterhaltsleistungen für den Unterhaltspflichtigen, sonde... mehr lesen...