Begründung: Die drei ehelichen Kinder sind im Rahmen der vollen Erziehung in einem Internat eines Kinderdorfes (mj. Corinna) bzw bei Pflegeeltern (mj. Manuel und Marco) untergebracht. Der Jugendwohlfahrtsträger beantragte, die Mutter zur Zahlung von 970.000 S als teilweisen Ersatz der Kosten der vollen Erziehung zu verpflichten. Die Vorinstanzen gaben dem Antrag teilweise statt, verpflichteten die Mutter zur Zahlung von 185.000 S und wiesen das Mehrbegehren ab. Die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem den Rekursen der Minderjährigen und der Mutter, soweit er die Entziehung der Obsorge der Mutter und ihre Übertragung an den Jugendwohlfahrtsträger im Teilbereich der Pflege und Erziehung ausgesprochen hat, nicht Folge gegeben wurde, wurde der Mutter am 7. 9. 1998 zugestellt. Der mit 22. 9. 1998 datierte und als "Einspruch" bezeichnete Revisionsrekurs wurde von der Mutter am 22. September 1998 beim BG Weiz persönlich überr... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem dem Rekurs der Mutter gegen die Genehmigung der Fremdunterbringung der Minderjährigen durch das Erstgericht nicht Folge gegeben wurde, wurde dem Vertreter der Mutter am 30.November 1995 zugestellt. Am 28.Dezember 1995 wurde der außerordentliche Revisionsrekurs zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist verspätet. Gemäß § 11 Abs 1 AußStrG beträgt die Re... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Posta... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. September 1987 geborene Markus F*** ist ein uneheliches Kind der Johanna F***. Das Erstgericht ordnete über Antrag des Amtsvormundes mit Zustimmung der Mutter gemäß § 26 Abs. 2 JWG die gerichtliche Erziehungshilfe an und genehmigte die Unterbringung des Kindes auf einem Pflegeplatz seit 26. September 1987. Das Erstgericht ordnete über Antrag des Amtsvormundes mit Zustimmung der Mutter gemäß Paragraph 26, Absatz 2, JWG die gerichtliche Erziehungshilfe an un... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ehelichen Vaters gegen die Bestellung des Bezirksjugendamtes für den 13. und 14. Bezirk zum besonderen Kurator gemäß § 22 JWG für beide Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und die Verständigung, daß er künftig seine Unterhaltsleistungen für die Kinder an das Jugendamt zu erbringen habe, mangels Beschwer zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des eheli... mehr lesen...
Norm: JWG §34 Abs5 JWG § 34 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Wenn das Erstgericht die Unterbringung der Kinder auf einen Fremdpflegeplatz anordnet, ohne diesen näher zu bestimmen, und das Rekursgericht in seiner Entscheidung die Entscheidung des Erstgerichtes insofern wesentlich einschränkt, als nunm... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte auf den Antrag der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, Jugendamt, als Amtsvormundes, gemäß § 29 JWG über die mj. Gertrude W***** die Fürsorgeerziehung anzuordnen, den Beschluß: Das Erstgericht faßte auf den Antrag der Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf, Jugendamt, als Amtsvormundes, gemäß Paragraph 29, JWG über die mj. Gertrude W***** die Fürsorgeerziehung anzuordnen, den Beschluß: Gertrude W***** werde gemäß § 31 Abs 1 JWG der vorläufigen Fürs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2b JWG §34 Abs5 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 JWG § 34 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Ob die Fürsorge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3 JWG §34 Abs5 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 JWG § 34 gültig von 01.07.1989 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013
Rechtssatz:
Im Verfahren n... mehr lesen...