Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang:Mit Beschluss der Stellungskommission Wien vom 26.01.2021 wurde erstmals die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) zum Wehrdienst festgestellt. Mit Bescheid vom 19.03.2021 stellte die Zivildienstserviceagentur (ZISA) gemäß § 5 Abs. 4 ZDG aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers mit 26.02.2021 fest.Der Beschwerdeführer schloss am 21.09.2020 eine Vereinbarung mit dem Österr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Formularschreiben vom 01.11.2022 beantragte der Beschwerdeführer den Aufschub des Antritts seines Grundwehrdienstes bis September 2025, weil er seit September 2022 das Bachelorstudiums Architektur betreibe. Ausgeführt wurde, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner Vorbildung auf einer HTL, Fachrichtung Hochbau, seine Ausbildung gern ohne Pause abschließen würde; bei einer U... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Einberufungsbefehl vom 01.08.2023 (Datum der Zustellung) wurde der Beschwerdeführer (in Folge: BF) zur Ableistung eines Wehrdienstes (Milizübung von 16.10.-21.10.2023) einberufen. 2. In dem beim Militärkommando OBERÖSTERREICH Ergänzungsabteilung (im Folgenden: belangten Behörde) eingebrachten Antrag auf Befreiung vom 18.08.2023, führte der BF aus, dass es ihm aufgrund des Beginns... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde am 19.10.2018 von der Stellungskommission für tauglich befunden und war bis zum 30.04.2020 wegen seines Schulbesuches von der Ableistung des Grundwehrdienstes ausgeschlossen. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Vorarlberg vom 13.02.2020, zugestellt am 25.02.2020, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 06.07.2020 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von 6 Monaten einberufen. Gegen diesen Bescheid erhob der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde am 22.10.2008 festgestellt. 2. Mit Antrag vom 19.07.2018 ersuchte der BF nach eigenen Angaben beim Militärkommando (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um Befreiung vom Grundwehrdienst. 3. Mit dem im
Spruch: genannten Einberufungsbefehl des MilKdo vom 09.11.2018 wurde der BF zur Leistung des Wehrdienstes mit Wirkung 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13.04.2015 wurde der für tauglich befundene Beschwerdeführer gemäß § 24 des Wehrgesetzes 2001 zur Ableistung einer Milizübung vom XXXX einberufen. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13.04.2015 wurde der für tauglich befundene Beschwerdeführer gemäß Paragraph 24, des Wehrgesetzes 2001 zur Ableis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit beschwerdegegenständlichem Einberufungsbefehl des Militärkommandos Niederösterreich vom 07.07.2014 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) mit Wirkung vom 07.01.2015 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen und aufgefordert, sich am 07.01.2015 bis spätestens 11:00 Uhr beim Kommando und Stabskompanie/Pionierbataillion3 in 3390 Melk, Birago ... mehr lesen...