Begründung: Der Beklagte ist Herausgeber der Zeitschrift "K***** Magazin". In der Ausgabe 6/Jänner 1998 wurden mehrere Fotos veröffentlicht, die die A*****gesellschaft mbH & Co KG hergestellt hatte. Beim Großteil der Fotos war der Lichtbildhersteller nicht angegeben; bei zwei Hochzeitsfotos war "Fotos: Jo Mei" vermerkt; bei der Aufnahme eines Golfhotels "Concept Studio 7". Mit Schreiben vom 8. 1. 1998 forderte der Kläger die Beklagte auf, sich rechtsverbindlich zu verpfl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung beseitigt das Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten und ihm damit all das zu bieten, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte, regelmäßig die Wiederholungsgefahr (SZ 67/60 mwN). Auch hier kommt es jedoch darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers nach der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitkläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Erstklägerin. In der Ausgabe der Tageszeitung "Kurier" vom 16.2.1994 erschien auf Seite 8 der vom Erstbeklagten verfaßte und gezeichnete Artikel: Die Kläger begehrten, die Beklagten zur Unterlassung, zum Widerruf und zur Veröffentlichung des Widerrufs einer ganzen Reihe von in diesem Artikel enthaltenen, nach ihrem Vorbringen wahrheitswidrigen ehrenbeleidigenden und rufschädigenden, hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Salzburg. Der Beklagte ist Geschäftsführer und Gesellschafter der K***** GmbH, welche ihrerseits persönlich haftende Gesellschafterin der K***** GmbH & Co KG ist. Die KG betreibt das in Gerichtsnähe situierte Restaurant K*****. Über Auftrag des Beklagten sandte seine Freundin Faxmitteilungen an eine große Zahl von Rechtsanwälten in S*****, darunter auch an den Kläger. Darin wurde auf die Öffnungszeiten des Lokals, die ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen einer an 100 bis 200 Adressaten gerichteten Werbeaussendung übermittelte der Beklagte der Klägerin einen Werbetext mittels Telefax, wobei die Klägerin insgesamt drei Mitteilungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erhielt. Vor ihrer Absendung bestand zwischen den Streitteilen kein Geschäftskontakt. Der Geschäftsführer der Klägerin hatte den Beklagten auch nicht um Übersendung von Werbematerial ersucht. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger übt das Schlosserhandwerk in L***** und in W***** aus. Eine seiner Haupttätigkeiten ist das Herstellen von Schlüsseln. Die Beklagte betreibt in verschiedenen Standorten "P*****Märkte". Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Kleinhandel, sowie über eine Gewerbeberechtigung für das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe (früher: Kraftfahrzeugmechanikergewerbe). Zum Zeitpunkt der Klagseinbringung verfügte d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben Reisebüros. Sie sind nicht auf bestimmte Gebiete spezialisiert und arbeiten mit verschiedenen Veranstaltern zusammen. Die Klägerin hat eine Niederlassung im S*****zentrum in M*****. Ende 1995 hatte sie in ihren verschiedenen Betriebsstätten rund 18 Mitarbeiter; im S*****zentrum waren neun Mitarbeiter beschäftigt; zwei davon waren Lehrlinge. Zu den Beschäftigen im S*****zentrum zählten Christine R*****, Gabriele K*****, Sabine Ki***** und... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung entkräftet ein Angebot der Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zur begehrten Unterlassung zu verpflichten, in der Regel die Vermutung künftiger Verstöße (MR 1996, 102). Die Rechtsansicht der Berufung, es sei Sache der Klägerin, zu behaupten und zu bescheinigen, daß trotz dieses Vergleichsanbotes die Wiederholungsgefahr aus besonderen Gründen weiterbestehe, deckt sich mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stellte das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte vor, er sei Geschäftsführer der S***** GesmbH mit dem Sitz in Y*****, welche das Bauvorhaben "Ausbau des B*****hofes" der Gemeinde durchgeführt habe. Der Beklagte habe als Gemeinderat der Freiheitlichen Partei im Gemeinderat der Stadt Y***** die inkriminierten Äußerungen gemacht, welche unwahr und rufschädigend seien. Dieselben Vorwürfe habe der Beklagte auch gegenüber der Wochenzeitun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob Wiederholungsgefahr im Einzelfall besteht, ist danach zu beurteilen, ob dem Verhalten des Täters nach der Beanstandung oder während des Rechtsstreites gewichtige Anhaltspunkte dafür zu entnehmen sind, daß er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen (ÖBl 1994, 227 - Ritter/Knight uva). Das Anbot auf Abschluß eines vollstreckbaren Vergleichs schließt die Wiederholungsgefahr in jenen Fällen, ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 25 UWG Verweisungen: Zum Veröffentlichungsbegehren als Nebenforderung im Sinn des § 54 Abs 2 JN siehe dort und zu § 502 Abs 3 Da2 ZPO European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102685 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000UWG00025_9600000_001 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Der S*****". Die Beklagte schaltete in der "N*****-Zeitung" vom 18.9.1994 folgendes ganzseitiges Inserat ein: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten wie aus den Punkten 1. und 2. des Spruches ersichtlich mit dem Vorbringen, die inkriminierten tatsachenwidrigen Behauptungen seien ehrenrührig und rufschädigend, weil der Klägerin damit unterstellt werde, entgegen ihrer offengele... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wiederholungsgefahr kann nur dann verneint werden, wenn der Beklagte besondere Umstände dartut, die eine Wiederholung seines gesetzwidrigen Verhaltens ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen. Wenn das Verhalten des Beklagten auch nur unklar und zwiespältig ist, kann eine Gewähr für das Unterbleiben künftiger Verstöße nicht angenommen werden. Das Angebot eines vollstreckbaren... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß ein Anbot auf Abschluß eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches regelmäßig, wenn nicht besondere
Gründe: dagegen sprechen, die Wiederholungsgefahr beseitigt, auch wenn der Beklagte über das Unterlassungsbegehren hinausreichende weitere Ansprüche nicht anerkennt und daß der Kläger in einem solchen Fall die
Gründe: behaupten und nachweisen müßte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BIABGB §1330 BIVUWG §7 HUWG §25
Rechtssatz: Auch bei Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche (hier: Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs) beseitigt das nur zum Unterlassungsanspruch gestellte Anbot des Beklagten zum Abschluss eines Vergleiches die Vermutung der Wiederholungsgefahr, es sei denn, der Kläger weist besondere
Gründe: nach, dass die Wiederholungsgefahr trotz Vergleichsanbots weit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist Herausgeber einer Tageszeitung und Geschäftsführer der Zweitklägerin, die Medieninhaberin dieser Tageszeitung ist. In einem veröffentlichten Interview mit der periodischen Druckschrift: "Der österreichische Journalist" äußerte der Beklagte, ***** und Abgeordneter zum Nationalrat ist, ua folgendes: "A.: Sie haben unlängst gesagt, daß die Regierung, der ORF, die Printmedien und die Grüne Alternative gleichgeschaltet sind. Glauben Sie wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Wohnhausanlage O*****Hof in W*****. Die beklagte Partei betreibt ein Werbeunternehmen, das sich hauptsächlich mit der Verteilung von Prospekt- und Zeitungsmaterial befaßt. Sie beschäftigt selbständige Werbemittelverteiler, mit denen für jeweils eine Verteilungsaktion ein Werkvertrag geschlossen wird. Die Verteiler haben sich in Filialen, die von einem Filialleiter geführt werden, einzufinden und können sich dort ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß das Nachmachen der Werbemittel der Klägerin durch die Erstbeklagte wegen der glatten Übernahme fremder, mit Mühe und Kosten erzielter Arbeitsergebnisse durch Vervielfältigungsmethoden und durch Abschreiben gegen § 1 UWG verstößt, hat das Rekursgericht im Einklang mit der dazu ergangenen Rechtsprechung bejaht (SZ 53/35 = ÖBl 1980, 97 - Österreichisches Lebensmittelbuch; ÖBl 1981, 16 - Isoliermaterial- Werbebilde... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt medizin-technische Teile, insbesondere Hüftgelenksimplantate. Erzeugt werden die Implantate von der K*****GesellschaftmbH; Wilhelm K***** ist Geschäftsführer beider Unternehmen. Auch die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte vertreiben Hüftgelenksimplantate; die Zweitbeklagte hat ihren Sitz in der Schweiz. Im Herbst 1994 erschien in der Zeitschrift "Medizinisch Orthopädische Technik" ein Artikel mit dem Titel "Die Weiterentwicklung der konis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung schließt ein - wenngleich vom Kläger abgelehntes - Angebot des Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung zu verpflichten, die Wiederholungsgefahr regelmäßig aus. Ob der Beklagte gleichzeitig auch den Rechtsstandpunkt des Klägers als richtig bezeichnet oder aber weiterhin daran festhält, durch die beanstandete Handlung keinen Gesetzesvers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur "vermeidbaren Herkunftstäuschung" (ÖBl 1992, 109 - Prallbrecher mwN): Aus den - für den Obersten Gerichtshof bindenden - Feststellungen des Rekursgerichtes geht hervor, daß die Beklagten das Beschriftungssystem der Klägerin bewußt nachgemacht haben und daß ihnen - wie gerade die von ihr vorgelegten Prospek... mehr lesen...
Norm: NO §3UWG §25
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines vollstreckbaren Notariatsaktes über eine Unterlassungsverpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob 28/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 28/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070874 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drei Kläger sowie der Beklagte betreiben jeweils das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Berufsdetektive. Der Beklagte hat auf seinem Briefpapier, auf Visitenkarten und in Inseraten im "Roten Herold 1993" Nachbildungen des Bundeswappens geführt, obwohl ihm eine derartige Auszeichnung gemäß § 68 Abs 1 GewO 1973 (nunmehr: GewO 1994) nicht verliehen worden war. Der Beklagte hat auf seinem Briefpapier, auf Visitenkarten und in Inseraten im "Rot... mehr lesen...
Begründung: Michael und Gabriele N***** sind seit 1986 verheiratet und haben zwei Kinder, nämlich die am 23.September 1987 geborene Yvonne und die am 25. August 1991 geborene Marie-Theres. Es handelt sich dabei um die zweite Ehe der Mutter. Ihre erste Ehe wurde 1981 geschieden. Dieser Ehe entsprossen der am 3.Dezember 1979 geborene Jürgen und die am 21. April 1981 geborene Tanja. Die Mutter hatte mit Jürgen erhebliche Erziehungsschwierigkeiten. Er befindet sich seit 10.Oktober... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde verwaltet im Hause A***** im Rahmen der Hoheitsverwaltung die A***** Friedhöfe (Friedhofsverwaltung). An demselben Sitz betreibt sie unter der Firma "Stadtgemeinde-Stadtwerke A*****" in Ausübung der Privatwirtschaftsverwaltung das konzessionierte Gewerbe eines Leichenbestatters. Für beide Tätigkeitsbereiche benützt sie in diesem Haus dieselben Räume. Weitere Betriebsstätten - sogenannte "Anmeldestellen" - hat sie an den Standorte... mehr lesen...
Norm: UWG §25ZPO §43
Rechtssatz: Die Klägerin, welche ihr Unterlassungsbegehren - nach der eigenen Bewertung - um 2/3 eingeschränkt hat, ist zu zwei Drittel unterlegen. Das muss aber zwingend auch für das Veröffentlichungsbegehren gelten, weil ja von der Veröffentlichung der stattgebende
Spruch: erfasst wird, so dass dessen geringerer Wert auf die Bewertung des Veröffentlichungsbegehrens durchzuschlagen hat. Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "N*****", die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "t*****". Der Redakteur der "N*****" Michael J*****, war seinerzeit in Miami, um ein Interview mit dem dort in Auslieferungshaft befindlichen Jack Unterweger zu erreichen. Das war ihm nicht möglich. Als er aber von Reinhard B*****, einem Redakteur von "S*****" erfuhr, daß dieser ein Interview mit Unterweger machen werde, vereinbarte er mit B*****, daß dieser ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §19ABGB §1293ABGB §1304 A1UWG §2 BUWG §16UWG §25
Rechtssatz: Käme die Aufklärung des Publikums durch die Urteilsveröffentlichung zu spät, so sind dem Mitbewerber, der der Öffentlichkeit von der Unrichtigkeit einer Werbebehauptung Mitteilung gemacht hat, um einen naheliegenden Schaden zu verhindern, die zweckmäßigen Kosten dieser Mitteilung als Rettungsaufwand zu ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...