Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 04.07.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pkt. 3. des darüber abgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 25.04.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Militärkommandos Wien wurde festgestellt, dass die Einberufung des Beschwerdeführers (BF) zum Präsenzdienst kraft Gesetzes nicht ausgeschlossen ist. Der Bescheid wurde dem BF nachweislich am 02.08.2016 zugestellt. Gegen diesen Bescheid erhob der BF eine mit 27.08.2016 datierte Beschwerde, die am 01.09.2016 postalisch aufgegeben wurde und um 06.09.2016 bei der Behörde eint... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Steiermark vom 19.11.2014 für "Tauglich" befunden. Am 25.01.2016 wurde dem BESCHWERDEFÜHRER unter GZ. EB GWD A 4768 FBetrKp AIGEN/LuU, ein Einberufungsbefehl zugestellt. Mit Schreiben vom 08.02.2016 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom 08.02.2016 gab der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die belangte Behörde hat mit Einberufungsbefehl vom 22.09.2015, Grundbuchnummer: W/95/10/03/82, den Beschwerdeführer aufgefordert am 01.03.2016 seinen Grundwehrdienst anzutreten. Der Beschwerdeführer brachte dagegen fristgerecht eine Beschwerde ein, die jedoch keine eigenhändige Unterschrift des Beschwerdeführers trug Dem Beschwerdeführer wurde mit hg. Beschluss vom 30.11.2015 aufgetra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der Zivildienstserviceagentur Mit Bescheid der Stellungskommission vom 31.07.2014, Zl. 1431 I 3018 T/96/02/02/96, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden (Rechtskraftdatum: 31.07.2014). Mit Bescheid der Stellungskommission vom 31.07.2014, Zl. 1431 römisch eins 3018 T/96/02/02/96, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden (Rechtskraftdatum: 31.07.2014). Am 19.02.2015 wurde d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Einberufungsbefehl vom 09.09.2015, GBNR S 86/06/06/08, wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 01.02.2016 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 20.09.2015 fristgerecht Beschwerde, wobei er rügte, dass ihm der gegenständliche Einberufungsbefehl an seiner Arbeitsstelle durch Beamte der belangten Behörde zugestellt worden sei. In der Sache brach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13.04.2015 wurde der für tauglich befundene Beschwerdeführer gemäß § 24 des Wehrgesetzes 2001 zur Ableistung einer Milizübung vom XXXX einberufen. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13.04.2015 wurde der für tauglich befundene Beschwerdeführer gemäß Paragraph 24, des Wehrgesetzes 2001 zur Ableis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde zuletzt mit Beschluss der Stellungskommission vom 04.02.2015 für tauglich befunden. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde zuletzt mit Beschluss der Stellungskommission vom 04.02.2015 für tauglich befunden. Mit Einberufungsbefehl des Militärkommandos Tirol vom 17.03... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete vom XXXX bis XXXX Grundwehdienst beim Jägerbataillon 23. Der BF meldete sich mittels Formblatt am 30.10.2008 freiwillig zur Leistung von Milizübungen zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion in der Einsatzorganisation des Bundesheeres gemäß § 21 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001). Mit Note des Militärkommandos Vorarlberg/Ergänzungsabteilung vom 14.01.2009 wurde der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang 1. Am 29.04.2014 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) von der Stellungskommission Kärnten für tauglich für den Wehrdienst befunden. 2. Mit beschwerdegegenständlichem Einberufungsbefehl des Militärkommandos Salzburg vom 15.12.2014 wurde der BF mit Wirkung vom 01.06.2015 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einrechenbarer Dienstzeit einberufen und aufgefordert, sich am 01.06.2015 bis spätestens 11:00 Uhr b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 29.10.2013 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 12.03.2014 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 12.03.2014 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit an das Kommando des Hochgebirgs-Jägerbataillon 24 gerichtetem Schreiben vom 15.07.2014 teilte RA XXXX mit, dass er die rechtsfreundliche Vertretung des Beschwerdeführers innehabe. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass er ein Schreiben erhalten hätte, dass er zur Ableistung des Wehrdienstes eingezogen worden wäre. Sein Mandant hätte aber weder einen Einberufungsbefehl noch ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 24.05.2013 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Behörde Am 17.09.2013 wurde der Beschwerdeführer der Stellung unterzogen. Dabei wurde seine Tauglichkeit festgestellt. Der Beschwerdeführer beantragte am 20.09.2013 beim Militärkommando Vorarlberg die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Begründend führte er näher aus, inwieweit er Mitgründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX GmbH ist. Der Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid des Militärkommandos ÖBERÖSTERREICH vom 04.03.2014 wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung 06.10.2014 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einberufen und aufgefordert sich an diesem Tag bis spätestens 11:00 Uhr bei der Führungsunterstützungskompanie XXXX, einzufinden. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid des Militärkommand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer wurde am 05.07.2012 von der Stellungskommission des österreichischen Bundesheeres für tauglich befunden. Im Zuge der Stellung wurde er schriftlich über die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, informiert. Bei der Stellungskommission brachte er keine Zivildiensterklärung ein und hat dies sowie die erhaltene Zivildienstinformation am 05.07.2012 persönlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid vom 03.03.2014 (Einberufungsbefehl) des MILTÄRKOMMANDO XXXX (MilKdo), Ergänzungsabteilung, zu einer Milizübung vom 10.06.2014 - 18.06.2014, beim MilKdo in XXXX einberufen. 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid vom 03.03.2014 (Einberufungsbefehl) des MILTÄRKOMMANDO römisch 40 (MilKdo), Ergänzungsabteilung, zu einer Milizübung vom 10.06.2014 - 18.06.2014,... mehr lesen...