Entscheidungsgründe: In der Exekutionssache 10 E 59/71 des Erstgerichtes wurde für die am 11. 7. 1973 versteigerte Liegenschaft des Verpflichteten Hans B*****, EZ 255 KG *****, ein Meistbot von 5,200.000 S erzielt. Bei der am 7. 11. 1973 abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung dieses Meistbotes samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen meldete die beklagte Partei aufgrund der unter COZ 13, 15 und 16 für die Gesamtforderung von 1,114.416 S einverleibten Pfandrechte die restliche Forder... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs5
Rechtssatz:
Diese bewußt den Wohnhauswiederaufbaufonds begünstigte Bestimmung muß namentlich bei Bedachtnahme auf das Bestehen mehrfacher anderweitiger Möglichkeiten einer vorzeitigen Fälligstellung nach dem WWG (und WFG 1968) dahin ausgelegt werden, daß im Falle einer Zwangsversteigerung der Wohnhauswiederaufbaufonds seine pfandrechtlich sichergestellten Forderungen sofort und im vollen Umfang durch Barzahlung zu e... mehr lesen...
Norm: EO §223 Abs3RBG 1971 allgWWG §19 Abs5 EO § 223 heute EO § 223 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 223 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 223 gültig von 01.10.... mehr lesen...
Norm: WWG §15 Abs7WWG §19 Abs5
Rechtssatz:
Der Ersteher einer mit einem Pfandrecht des WWF belasteten Liegenschaft hat, sofern die Forderung des WWF in der Verteilungsmasse Deckung findet und daher durch Barzahlung zu berichtigen ist, keinen Anspruch auf Mehrleistungsvergütung im Sinne des § 15 Abs 7 WWG. Der Ersteher einer mit einem Pfandrecht des WWF belasteten Liegenschaft hat, sofern die Forderung des WWF in der Verteilungsmasse ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies einen auf Zahlung von 2000 S samt Anhang gerichteten Teil des Klagebegehrens mit Beschluß zurück (diese Entscheidung erwuchs in Rechtskraft) und das auf Zahlung von 34.071.87 S samt Anhang gerichtete Restbegehren auf Grund folgender Feststellungen ab: Der Kläger habe zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 24.600 S s. A. gegen den Schuldner Walter E. verschiedene Exekutionen geführt, darunter auch eine solche durch Zwangsverwaltung der dem Walt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf7a ffWWG §19 Abs5 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Der Fonds kann bei Versteigerung von Liegenschaftsanteilen gegenüber dem betreibenden Gläubiger auch hinsichtlich des im Meistbot Deckung findende... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2bWWG §19 Abs5 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Unzeit bei einer mit einem Wohnhauswiederaufbaudarlehen belasteten Liegenschaft.
Entscheidungstexte 3 Ob 99/61 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §162 EO §163 WWG §15 Abs8WWG §19 Abs5 EO § 162 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 163 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Anpassung der Versteigerungsbedin... mehr lesen...
Norm: WWG §19 Abs5
Rechtssatz:
Der § 19 Abs 5 WWG hat mit seiner Sonderregelung der Berichtigung oder Übernahme pfandrechtlich sichergestellter Fondsforderungen im Zwangsversteigerungsverfahren eine Last öffentlich-rechtlicher Natur geschaffen, der der Ersteher keinesfalls entgehen kann, gleichgültig, ob eine bezügliche Bestimmung in die Versteigerungsbedingungen aufgenommen wurde oder nicht. Der Paragraph 19, Absatz 5, WWG hat mit s... mehr lesen...