Norm
EO §162Rechtssatz
Anpassung der Versteigerungsbedingungen an die zwingende Bestimmung des § 19 Abs 5 WWG mit ihrer Sonderregelung der Berichtigung oder Übernahme pfandrechtlich sichergestellter Fondsforderungen als eine öffentliche Last (wie JBl 1957,457). Mögliche Bedeutung des § 15 Abs 8 WWG für den Inhalt der Versteigerungsbedingungen und die Schätzung.Anpassung der Versteigerungsbedingungen an die zwingende Bestimmung des Paragraph 19, Absatz 5, WWG mit ihrer Sonderregelung der Berichtigung oder Übernahme pfandrechtlich sichergestellter Fondsforderungen als eine öffentliche Last (wie JBl 1957,457). Mögliche Bedeutung des Paragraph 15, Absatz 8, WWG für den Inhalt der Versteigerungsbedingungen und die Schätzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0002915Dokumentnummer
JJR_19601123_OGH0002_0030OB00436_6000000_001