Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 O1 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer ein, weil er beschuldigt werde, XXXX (in der Folge Frau O) im Vorfeld der am 06.07.2018 vormittags im HGM stattfindenden Besprechung mit Prof. Mag. S angeboten zu haben, Besprechungen über dieses Projekt auch während seiner Urlaubszeit in Wien, in Korneuburg oder an seinem Hauptwohnsitz in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst beim österreichischen Bundesheer, Kommando ABC-Abwehr & ABC-Abwehrschule, Abteilung XXXX. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst beim österreichischen Bundesheer, Kommando ABC-Abwehr &... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit Schriftsatz vom 03.05.2013 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, der Landesschulrat für Niederösterreich möge ihr eine Entschädigung infolge Belästigung aufgrund des Geschlechts gemäß § 8a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993 idgF (B-GlBG), zuerkennen. 1.1. Mit Schriftsatz vom 03.05.2013 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, der Landesschulrat für Nieder... mehr lesen...