Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX 2024 brachte der Beschwerdeführer die verfahrenseinleitende Popularbeschwerde gemäß ORF-G bei der belangten Behörde ein. Sie richtete sich gegen die am XXXX 2023 um XXXX Uhr in Fernsehprogramm „ XXXX “ ausgestrahlte Sendung „ XXXX “ und machte Verletzungen von § 4 Abs. 1 Z 5, 14, 17 und 18, § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 3, 4, 5 und 7 ORF-G geltend. 1. Am römisch 40 2024 brachte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2019 brachte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde eine Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gegen die weitere Verfahrenspartei ORF wegen Verletzung des Objektivitätsgebotes, insbesondere der Bestimmungen gemäß § 10 Abs. 4, 5 und 6 ORF-G ein. 1. Am 23.10.2019 brachte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde eine Beschwerde gemäß Paragraph 36, Absat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhob XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) Beschwerde gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G. Der Beschwerdeführer begehrte die Feststellung, dass der Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden: „mitbeteiligte Partei“) durch die Gestaltung der am XXXX im XXXX ausgestrahlten Live-Diskussionssendung zur XXXX „ XXXX “ di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX erhoben die XXXX (im Folgenden "Drittbeschwerdeführerin") und XXXX (im Folgenden "weitere Verfahrenspartei") Beschwerde gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF; im Folgenden "Erstbeschwerdeführer") und beantragten die Feststellung, dass dieser durch die Ausstrahlung des Themenschwerpunktes " XXXX " vom XXXX in seinen Programmen (Radio und Fernsehen) die Bestimmungen gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Z 14, Abs. 3 bis 5 sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß §§ 35 und 36 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 37 Abs 1 ORF-G Folgendes aus: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß Paragraphen 35 und 36 Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 37, Absatz eins, ORF-G Folgendes aus: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß §§ 35 und 36 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 37 Abs 1 ORF-G Folgendes aus: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß Paragraphen 35 und 36 Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 37, Absatz eins, ORF-G Folgendes aus: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, im Verfahren zu W120 2179063-1 sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß §§ 35 und 36 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 37 Abs 1 ORF-G Folgendes aus: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, im Verfahren zu W120 2179063-1 sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß Paragraphen 35 und 36 Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, in Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, im Verfahren zu W120 2179063-1 sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß §§ 35 und 36 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 37 Abs 1 ORF-G Folgendes aus: 1. Mit Bescheid vom 24.10.2017, KOA 12.042/17-007, im Verfahren zu W120 2179063-1 sprach die belangte Behörde aufgrund einer Beschwerde gemäß Paragraphen 35 und 36 Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, in Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 26.09.2012 strahlte der ORF im Programm ORF 2 um 22:30 Uhr die Dokumentation "Nationale Träume - Ungarns Abschied von Europa?" und im Anschluss daran um 23:20 Uhr die Diskussionssendung "Club 2" mit dem Titel "Ungarn - Demokratie Ade?" aus. 2. Mit Schreiben vom 17.10.2012 erhob die Beschwerdeführerin, unterstützt von mehr als der gesetzlich geforderten Mindestanzahl von Personen, eine auf § 36 Abs. 1 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 26.09.2012 strahlte der ORF im Programm ORF2 um 22:30 Uhr die Dokumentation "Nationale Träume - Ungarns Abschied von Europa?" und im Anschluss daran um 23:20 Uhr die Diskussionssendung "Club 2" mit dem Titel "Ungarn - Demokratie Ade?" aus. 2. Mit Schreiben vom 17.10.2012 erhob die Beschwerdeführerin, unterstützt von mehr als der gesetzlich geforderten Mindestanzahl von Personen,... mehr lesen...