Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Behördliches Verfahren: 1.1 Zur Popularbeschwerde Die XXXX (Erstbeschwerdeführer) und der XXXX (zum damaligen Zeitpunkt der Zweitbeschwerdeführer) erhoben am 10.08.2022 bei der Kommunikationsbehörde Austria (in Folge „belangte Behörde“) Popularbeschwerde gegen die Erstmitbeteiligte Partei (ErstmbP) wegen der XXXX -Sendung XXXX vom 15.07.2022 mit dem Titel XXXX . Die Beschwerdeführer werfen der ErstmbP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.12.2015 erhoben die Verlassenschaft nach XXXX und XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machten diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese den in ihrem Online-Angebot auf XXXX veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Unsere Top Ten ,Klickgeschichten' des Jahres" und den in diesem Artikel mit dem am 09.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.08.2016 erhob XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machte diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese am 04.08.2016 in ihrem Online-Angebot auf XXXX einen Artikel mit dem Titel "Millionenerbe: Tonband verspricht Wende" veröffentlich habe und einen Bericht mit dem Titel "Neue Fakten im Erbstreit" im Rahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.08.2016 erhob XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machte diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese am 04.08.2016 in ihrem Online-Angebot auf XXXX einen Artikel mit dem Titel "Millionenerbe: Tonband verspricht Wende" veröffentlich habe und einen Bericht mit dem Titel "Neue Fakten im Erbstreit" im Rahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.12.2015 erhoben die Verlassenschaft nach XXXX und XXXX eine auf § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G gestützte Beschwerde. In dieser machten diese im Wesentlichen geltend, dass die erstbeschwerdeführende Partei diese Verletzung dadurch begangen habe, dass diese den in ihrem Online-Angebot auf XXXX veröffentlichten Artikel mit dem Titel "Unsere Top Ten ,Klickgeschichten' des Jahres" und den in diesem Artikel mit dem am 09.04... mehr lesen...