Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: belangte Behörde) ist am XXXX im Zuge einer amtswegigen Überprüfung der Verdacht entstanden, dass die XXXX unter XXXX einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf bereitstellt, ohne diesen bei der belangten Behörde angezeigt zu haben. Mit Schreiben vom XXXX teilte die belangte Behörde ihr mit, dass gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G (idF BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde durch Auswertungen der am XXXX 2022 von 20:00 bis 22:00 Uhr im Fernsehprogramm „ XXXX “ der von der Besc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.05.2021 forderte die Kommunikationsbehörde Austria (in Folge: „belangte Behörde“) die XXXX (in Folge: „Beschwerdeführerin“) gem. § 29 Abs. 1 AMD-G iVm § 2 Abs. 1 Z 7 KOG auf, ihr binnen drei Werktagen ab Erhalt des Schreibens Aufzeichnungen des Programms „ XXXX “ vom 21.05.2021, von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr vorzulegen. Die Beschwerdeführerin legte der belangten Be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , der der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der Beschwerdeführerin Folgendes fest: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , der der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die Komm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schreiben vom 11.03.2022 leitete die KommAustria (in Folge „belangte Behörde“) gegen XXXX (in Folge: „Beschwerdeführer“) gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G ein Rechtsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 3. Satz AMD-G für das Jahr 2021 ein. 1. Mit Schreiben vom 11.03.2022 leitete die KommAustria (in ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden: „belangte Behörde“ oder „KommAustria“), stellte mit Bescheid vom XXXX gegen die XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) eine Rechtsverletzung gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs.1 iVm § 3 Abs. 1 erster Satz Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) fest (Spruchpunkt I.). Weiters stellte sie gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G fest, da... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“ auch „KommAustria“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die XXXX („BF“) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 30.06.2020 aufgefordert, binnen drei Werktagen Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , der der beschwerdeführenden Partei am XXXX zugestellt wurde, stellte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden Partei Folgendes fest: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , der der beschwerdeführenden Partei am römisch 40 zugestellt wurde, stellte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden Partei Folge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vorauszuschicken ist, diese Entscheidung dient der Umsetzung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichthofes vom XXXX . Demnach ist – hinsichtlich der Spruchpunkte 2. und 3. des angefochtenen Bescheids – auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher (sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben ist) auf die Sach... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, zugestellt am 17.03.2021, sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) aus: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, zugestellt am 17.03.2021, sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber römisch 40 (im Folgenden... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 06.03.2020 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß den §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G ein Rechtsverletzungsverfahren wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht gemäß § 9 Abs. 4 AMD-G ein. 1. Mit Schreiben vom 06.03.2020 leitete die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegen römisch 40 (im Folg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde davon Kenntnis, dass im Fernsehprogramm „ XXXX “ der XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) am 19.04.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 23. Juli 2019 stellte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1. gemäß § 60 und § 61 Abs 1 AMD-G, fest, dass der XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ XXXX ", abrufbar unter der Internetadresse https:// XXXX , die Bestimmung des § 31 Abs 3 Z 2 AMD-G dadurch verletzt habe, dass der in diesem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf am 13. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte die XXXX (Beschwerdeführerin) der KommAustria (belangte Behörde) mit, dass die XXXX 9,6% der Anteile (und 9,9% der Stimmrechte) ihrer indirekten Alleineigentümerin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am 29.05.2019 Kenntnis erlangt. 2. Hierauf leitete die belangte Behörde mit Schreiben vom 24.10.2019 ein Rechtsverletzungsverfahren gegen die Beschwerdeführerin wegen des Verdachts einer Verlet... mehr lesen...