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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde durch Auswertungen der am XXXX 2022 von 20:00 bis 22:00 Uhr im Fernsehprogramm „ XXXX “ der von der Besc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , der der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber der Beschwerdeführerin Folgendes fest: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , der der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 3.3.2023 zugestellt wurde, stellte die Komm... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.02.2021, KOA 2.300/21-020, stellte die KommAustria fest, dass die nunmehrige Revisionswerberin in näher bezeichneter Weise im Rahmen der im Fernsehprogramm „ XXXX “ ausgestrahlten bzw. wiederholten sowie im Rahmen des Mediendienstes auf Abruf „ XXXX “ bereitgestellten Sendung „ XXXX “ die Bestimmung des § 30 Abs. 2 AMD-G idF BGBl. I Nr. 86/2015 verletzt habe (Spruchpunkt 1.). 1. Mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.07.2021, KOA 3.500/21-049, stellte die KommAustria fest, dass der nunmehrige Revisionswerber am 31.07.2020 im Fernsehprogramm XXXX in näher bezeichneter Weise ua. einzelne Bestimmungen über die Produktplatzierung gemäß § 16 XXXX verletzt habe (Spruchpunkte 1.a. und 1.b.). Unter einem erkannte die KommAustria gemäß § 62 Abs. 3 AMD-G auf Veröffentlichung dieser Entscheidung unter n... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die Beschwerdeführerin von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgefordert, binnen drei Werktagen Aufzeichn... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“ auch „KommAustria“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), durch private Rundfunkveranstalter wurde die XXXX („BF“) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 30.06.2020 aufgefordert, binnen drei Werktagen Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX , der der beschwerdeführenden Partei am XXXX zugestellt wurde, stellte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden Partei Folgendes fest: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , der der beschwerdeführenden Partei am römisch 40 zugestellt wurde, stellte die belangte Behörde gegenüber der beschwerdeführenden Partei Folge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, zugestellt am 17.03.2021, sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) aus: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 15.03.2021, KOA1.965/21-016, zugestellt am 17.03.2021, sprach die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber römisch 40 (im Folgenden... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG iVm § 61 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria; im Folgenden: „belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G), erlangte die belangte Behörde davon Kenntnis, dass im Fernsehprogramm „ XXXX “ der XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) am 19.04.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die Beschwerdeführerin gemäß "§§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBI. L Nr. 84/2001 idF BGBI. l Nr. 86/2015, [...] die Bestimmung des § 29 Abs. 1 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie der KommAustria binnen der gesetzten Frist keine vollständigen Aufzeichnungen des von ihr am XXXX von 06:00 bis 08:00 Uhr verbreiteten Fernsehprogr... mehr lesen...