Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsbürger aus Nigeria, hatte am 03.06.2002 einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 12.11.2002 wurde der Asylantrag abgewiesen und die Abschiebung nach Nigeria für zulässig erklärt. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 31.08.2004, Zl. XXXX wurde der Beschwerdeführer wegen § 27 Abs. 1 und 2 SMG erster Fall zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon 10 Monate b... mehr lesen...